Europäisches Parlament stimmt drei Gesetzestexten zur Vollendung der Bankenunion zu - Bankenabwechslungsmechanismus und Bankenrettungsfonds
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Am 15.April 2014 hat das Europäische Parlament drei wichtige "Gesetzestexte" zur Vollendung der Bankenunion formell verabschiedet; damit ist der Weg zur Einrichtung eines Abwicklungsmechanismus für marode Banken und eines Bankenrettungsfonds frei. Zudem wird durch die Beschlüsse gesichert, dass bei einer finanziellen Schieflage einer Bank und der notwendigen Kapitalbeschaffung zukünftig die Aktionäre und Anleihegläubiger der Bank haften und nicht mehr der Steuerzahler.
Der Abwicklungsmechanismus greift für alle Banken mit Sitz in einem der 18 Eurostaaten oder in einem der anderen 10 EU-Mitgliedstaaten, der an der Bankenunion teilnimmt. Dieses zentrale Bankenabwicklungsgremium wird aus einem Exekutivausschuss und einem Plenum bestehen und die zu treffenden Schritte gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank und der Europäischen Kommission abstimmen. Für den Fall, dass eine Bank in eine erhebliche Schieflage gerät und pleitebedroht ist, informiert die Europäische Zentralbank, die zukünftig die großen Zahlungsinstitute unter ihrer Kontrolle hat (insgesamt 128 Banken), das Abwicklungsgremium, die Europäische Kommission und alle national betroffenen Behörden. Das Abwicklungsgremium bzw. deren fünfköpfiger Exekutivausschuss entscheidet im Folgenden, wie mit dem betroffenen Institut verfahren wird. Die Entscheidung des Abwicklungsgremiums tritt in Kraft, wenn nicht die EU-Finanzminister auf Vorschlag der Europäischen Kommission innerhalb von 24 Stunden ihr Veto einlegen und Abänderungen verlangen. Das Plenum des Abwicklungsgremiums wird nur befragt, wenn eine Bankenabwicklung einen großen Teil des noch einzurichtenden Abwicklungsfonds beanspruchen würde.
Die Euro-Staaten haben zudem vereinbart, zum 1. März 2014 durch zwischenstaatliche Verträge einen Abwicklungsfonds einzurichten, der sich allein aus Beiträgen der Banken finanzieren soll; innerhalb von 8 Jahren (ursprünglich waren 10 Jahre vorgesehen) soll der Fonds 55 Mrd. Euro ansammeln und schrittweise vergemeinschaftet werden. Während dieser Aufbauphase sorgen die Euro-Mitgliedstaaten für eigene nationale Finanzmittel, die in Not geratene Banken dann finanziell stützen. Bevor jedoch der einzelne Mitgliedstaat mit Finanzmitteln unterstützt, sind die Banken gehalten, Eigenkapitallücken durch Aufnahme auf dem Kapitalmarkt oder aus einer privaten Quelle zu beschaffen. Erst wenn durch diese Maßnahmen eine Rettung noch nicht gesichert ist oder die Maßnahmen nicht in Frage kommen, kann der jeweilige Staat unter Einhaltung der Vorschriften für staatliche Beihilfen öffentliche Finanzmittel bereitstellen, z.B. in Form öffentlicher Rettungsschirme. Fall die nationalen Unterstützungsmechanismen nicht ausreichen sollten, können als nächster Schritt EU-Instrumente, einschließlich des ESM zum Einsatz kommen (der ESM darf erst Gelder direkt an Banken vergeben, wenn die Aufsicht der EZB greift, dies wird voraussichtlich im November 2014 der Fall sein).
Das Europäische Parlament hat ebenfalls einer Aktualisierung der Richtlinie zu den Einlagensicherungssystemen zugestimmt. Die Änderung der Richtlinie sieht vor, dass Ersparnisse von bis zu 100.000 Euro durch nationale Garantien geschützt sind. In Deutschland gilt diese Garantie bereits seit 2008 und wurde im vergangenen Jahr noch einmal durch die Bundeskanzlerin bestätigt.
Anlässlich der Zustimmung des Europäischen Parlaments sagte der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige EU-Kommissar Michel Barnier "Dank der unermüdlichen Arbeit der Gesetzgeber haben wir die Idee der Bankenunion in weniger als zwei Jahren verwirklicht. Die EU hat ihre Zusagen gehalten: Die Bankenunion komplettiert die Wirtschafts- und Währungsunion, beendet die Ära massiver staatlicher Bankenrettungen und stellt sicher, dass Steuerzahler nicht mehr zur Kasse gebeten werden, wenn Banken in Schieflage geraten".
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell der Europäischen Kommission vom 15.04.2014
- ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/12296_de.htm
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