Kampf der Europäischen Kommission gegen Jugendarbeitslosigkeit in der Europäischen Union
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Nach wie vor bereitet die hohe Arbeitslosigkeit unter Jugendlichen der Europäischen Kommission große Sorgen. Nach Mitteilung der Europäischen Kommission vom 06. Juni 2014 liegt die Jugendarbeitslosenrate in den 28 EU-Mitgliedstaaten bei 22,5% und ist damit doppelt so hoch wie die Arbeitslosenrate bei den Erwachsenen, in Griechenland und Spanien liegt sie bei über 50%; damit sind über 5,2 Mio. junge Menschen in der EU ohne Arbeit (zum Vergleich: In Deutschland beträgt die Arbeitslosenrate junger Menschen 7,9%).
Die Europäische Kommission hat bereits seit 2010 verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den arbeitslosen Jugendlichen wieder eine berufliche Perspektive zu bieten. Dazu gehört u.a. die Jugendgarantie, ein Konzept, das sie im Dezember 2012 vorgeschlagen hat und das von den Staats- und Regierungschefs auf ihrem Gipfeltreffen am 07./08. Dezember 2012 beschlossen wurde.
Die Jugendgarantie soll dafür sorgen, dass alle unter 25 jährigen innerhalb von vier Monaten nach Abschluss ihrer formalen Ausbildung oder nach Verlust ihres Arbeitsplatzes ein gutes Angebot für eine Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikumsstelle bzw. für eine Weiterbildung erhalten. Das jeweilige Angebot soll dabei auf die persönliche Situation und auf die Bedürfnisse der Person abgestimmt sein.
Alle 28 EU-Mitgliedstaaten haben zwischenzeitlich ihre Umsetzungspläne für die Jugendgarantie bei der Europäischen Kommission vorgelegt und beginnen in diesem Jahr mit der Umsetzung. Die jeweiligen nationalen Maßnahmen werden durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Die Beantragung und Auszahlung der Finanzmittel ist an den Abschluss der sog. Partnerschaftsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und den einzelnen Mitgliedstaaten gebunden; bisher haben Deutschland, Dänemark, Polen und Griechenland das Partnerschaftsabkommen mit der Europäischen Kommission abgeschlossen. Deutschland erhält aus dem ESF zwischen 2014 und 2020 6,7 Mrd. €.
Die Jugendbeschäftigungsinitiative (YEI) ist eine zusätzliche Initiative, die nur jungen Leuten zugute kommt, die in Regionen leben, in denen die Jugendarbeitslosigkeit bei über 25% liegt. Die Europäische Kommission hat hierfür 6 Mrd. € zur Verfügung gestellt, die Finanzmittel sollen für Jugendliche zum Einsatz kommen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEET's: Not in Employment, Education or Training). Die Finanzmittel gehen u.a. in die EU-Mitgliedstaaten Griechenland, Spanien, Irland und Portugal.
Weitere Maßnahmen der Europäischen Kommission sind z.B. "EURES - Ihr erster Arbeitsplatz im Ausland" und "Chancen für junge Menschen", letztere unterstützt Schul- oder Ausbildungsabbrecher, die ihre Schullaufbahn, eine Berufsausbildung wieder aufnehmen wollen oder Hochschulabsolventen, die erste Arbeitserfahrungen sammeln möchten.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 06.06.2014
- EU-Aktuell vom 24.06.2014 - Europäische Kommission startet Pilotinitiative "Dein erster EURES-Job"
- EU-Aktuell vom 11.12.2012 - Europäische Kommission beschließt Beschäftigungspaket für die Jugend
- EU-Aktuell vom 06.12.2014 - EU-Globalisierungsfonds ist ab 2014 auch offen für junge Arbeitslose ohne Ausbildung und Arbeitsplatz
Kongress "europatriates"
Unter Schirmherrschaft von Kommissionspräsident José Manuel Barosso findet vom 23. bis 25. Juni 2014 ein europäischer Kongress unter der Überschrift "europatriates" in Saarbrücken statt. Auf diesem Kongress wollen Experten und Wissenschaftler neue Konzepte zur Lösung der Jugendarbeitslosigkeit vorstellen.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 20.06.2014
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (01.07.2014) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.