Neues Netzwerk der öffentlichen Arbeitsverwaltungen soll Umsetzung der Jugendgarantie beschleunigen
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Am 23. September 2014 hat die Europäische Kommission das neue Netzwerk der öffentlichen Arbeitsverwaltungen offiziell eröffnet. Das Netzwerk, das die Arbeitsverwaltungen von allen 28 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz umfasst, soll die Zusammenarbeit bei der Abstimmung der Strategien und Maßnahmen gegen die Arbeitslosigkeit unterstützen.
Der für Beschäftigung, Soziales und Integration zuständige EU-Kommissar, Laszlo Andor, machte bei der Vorstellung des Netzwerkes deutlich, dass eine gut funktionierende und effiziente öffentliche Arbeitsverwaltung unbedingt erforderlich sei, um Arbeitslosen in ganz Europa den schnellen Zugang zu Arbeitsplätzen und Weiterbildung zu erleichtern. "Das neue Netzwerk wird zur Modernisierung und Reformierung dieser Verwaltungen in der gesamten EU beitragen. Eine Reihe von Mitgliedstaaten muss ihre öffentlichen Arbeitsverwaltungen darüber hinaus einer Reform unterziehen, um die Jugendgarantie erfolgreich umsetzen und jungen Arbeitslosen und Nichterwerbstätigen dabei zu helfen, einen Arbeitsplatz bzw. eine Ausbildung zu erhalten. Das neue Netzwerk setzt ein weiteres klares Zeichen, dass Europa alle zur Verfügung stehenden Instrumente zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit einsetzt".
Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen sind die Behörden in den EU-Ländern, die Arbeitssuchende mit Arbeitgebern in Kontakt bringen. Die Verwaltungen sind je nach Land unterschiedlich strukturiert, sie wurden in den meisten EU-Mitgliedstaaten und den weiteren Staaten des Netzwerkes als nationale Kontaktstelle für die Reform ernannt. Eines der dringendsten Aufgaben des Netzwerkes ist nach Ansicht der Europäischen Kommission den Austausch von Wissen und bewährten Verfahren bei der Umsetzung der Jugendgarantie; diese besagt, dass junge Menschen unter 25 Jahren ohne Berufsausbildung oder Arbeitsplatz innerhalb von vier Monaten ein konkretes und auf sie passendes Angebot erhalten, sei es ein Praktikum, eine Ausbildungsstelle oder einen neuen Arbeitsplatz.
Hintergrund:
Das neue Netzwerk beruht auf einem im Mai 2014 verabschiedeten Beschluss des Rates und des Europäischen Parlaments, der im Hinblick auf das im Jahr 2012 verabschiedete Beschäftigungspaket darauf abzielt, die Effizienz der öffentlichen Arbeitsverwaltungen durch eine engere Zusammenarbeit zu steigern.
Das Gremium des Netzwerks der öffentlichen Arbeitsverwaltungen setzt sich aus den Mitgliedstaaten und von der Europäischen Kommission benannten hochrangigen Vertretern der öffentlichen Arbeitsverwaltungen zusammen und lenkt und regelt die Aktivitäten. Die Europäische Kommission hat ein eigenes Sekretariat eingerichtet, das die Arbeit des neuen Netzwerks unterstützt und erleichtert und einen reibungslosen Betrieb gewährleisten soll.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 23.09.2014
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (28.10.2014) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.