Bessere Rechtssetzung - Bürokratieabbau in der EU geht weiter
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Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung über bessere Rechtsetzung angenommen, in der sie mehrere Verbesserungen für das Rechtsetzungsverfahren der EU vorschlägt. Maroš Šefčovič, Vizepräsident für interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau sagte: „Die Kommission verfügt bereits über eines der weltweit besten Systeme für bessere Rechtsetzung, aber wir müssen noch mehr tun. Daher verstärken wir unsere Bemühungen, um die EU-Gesetzgebung zu vereinfachen und die mit ihr verbundenen Belastungen zu verringern. Dabei müssen wir die strategische Vorausschau stärker nutzen und die Nachhaltigkeit sowie die Digitalisierung fördern. Wir können nur erfolgreich sein, wenn alle Interessenträger zusammen an einer EU-Politikgestaltung von hoher Qualität arbeiten, die dann zu einem stärkeren und widerstandsfähigeren Europa führt.“
Bei der „Agenda für bessere Rechtsetzung“ geht es um eine faktengestützte Politikgestaltung und die transparente Ausarbeitung und Bewertung der politischen Strategien und Rechtsvorschriften der EU. Sie trägt den Anliegen der Betroffenen und den für sie zu erwartenden Folgen Rechnung und konzentriert sich auf konkrete Ergebnisse – dort, wo es zählt.
Die Zusammenarbeit zwischen den Organen der EU sowie mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern, einschließlich der Sozialpartner, der Unternehmen und der Zivilgesellschaft, ist von entscheidender Bedeutung. Die Kommission hat folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
- Beseitigen von Hindernissen und Bürokratie, die Investitionen in die Infrastruktur des 21. Jahrhunderts und deren Aufbau verlangsamen, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, den Regionen und maßgeblichen Interessenträgern;
- Vereinfachen von Konsultationen der Öffentlichkeit durch Einführung einer einzigen „Einholung von Erkenntnissen“ auf dem verbesserten Portal „Ihre Meinung zählt“;
- Einführen des „One-in-one-out“-Grundsatzes, um die Belastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen dadurch zu minimieren, dass den Auswirkungen und den Kosten der Umsetzung der Rechtsvorschriften – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen – besondere Beachtung gewidmet wird; mit diesem Grundsatz wird sichergestellt, dass neu eingeführte Belastungen durch eine Verringerung bereits bestehender Belastungen in demselben Politikbereich ausgeglichen werden;
- durchgängiges Berücksichtigen der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, um sicherzustellen, dass jeder Gesetzgebungsvorschlag zur Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beiträgt;
- Verbessern der Art und Weise, wie eine bessere Rechtsetzung Nachhaltigkeit und digitalen Wandel angeht und fördert;
- Einbeziehen der strategischen Vorausschau in die Politikgestaltung, um sicherzustellen, dass sie zukunftstauglich ist, etwa indem sich abzeichnenden globalen Trends im ökologischen, digitalen, geopolitischen und sozioökonomischen Kontext Rechnung getragen wird.
Mit der Umsetzung einiger der neuen Elemente dieser Mitteilung in die Praxis wurde bereits begonnen; dies gilt etwa für die Plattform „Fit for Future“, die Ratschläge dazu bereitstellt, wie die EU-Rechtsvorschriften so gestaltet werden können, dass sie leichter einzuhalten, effizient und zukunftstauglich sind. Andere Elemente werden in den kommenden Monaten umgesetzt. Für dieses Jahr ist unter anderem Folgendes vorgesehen:
- die jährliche Aufwandserhebung für 2020, in der die Ergebnisse der Bemühungen der Kommission zur Verringerung der Belastungen dargelegt werden;
- Überarbeitung der Leitlinien und des Instrumentariums für bessere Rechtsetzung, womit den neuen Elementen der Mitteilung Rechnung getragen werden soll; damit erhalten die Dienststellen der Europäischen Kommission eine konkrete Richtschnur, die bei der Ausarbeitung neuer und bei der Handhabung und Evaluierung bereits bestehender Initiativen und Vorschläge zum Tragen kommt.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (29.04.2021) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.