Europäische Kommission begrüßt Einigung auf EU-Impfnachweis
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Die Europäische Kommission hat die vorläufige Einigung von Europäischem Parlament und Ministerrat am 20.05.2021 auf das COVID-19-Impfzertifikat begrüßt. Die Einigung sieht vor, dass das Zertifikat
- Impfungen, Tests und Genesung umfassen soll,
- je nach Wahl der Empfänger digital oder in Papierform verfügbar sein und einen digital signierten QR-Code enthalten soll
- kostenlos, leicht erhältlich und auch für Personen zugänglich sein soll, die vor Inkrafttreten der Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU geimpft wurden,
- von den Mitgliedstaaten auch für nationale Zwecke verwendet werden können, wenn dies im nationalen Recht vorgesehen ist.
- Die Mitgliedstaaten davon abhalten soll, Inhabern eines digitalen COVID-Zertifikats der EU zusätzliche Reisebeschränkungen aufzuerlegen, es sei denn, diese sind zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendig und verhältnismäßig.
- Zudem durch Mittel in Höhe von 100 Mio. Euro flankiert werden soll, die die Kommission mobilisiert, um die Mitgliedstaaten bei der Bereitstellung erschwinglicher Tests zu unterstützen.
Nächste Schritte
Die politische Einigung muss jetzt noch vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden. Die Verordnung tritt am 1. Juli in Kraft, wobei den Mitgliedstaaten, die zusätzliche Zeit benötigen, eine Übergangsfrist von sechs Wochen für die Ausstellung von Zertifikaten eingeräumt wird.
Parallel dazu wird die Europäische Kommission die EU-Mitgliedstaaten weiterhin dabei unterstützen, ihre nationalen Lösungen für die Ausstellung und Überprüfung des digitalen COVID-Zertifikats der EU fertigzustellen, und weiterhin die Mitgliedstaaten technisch und finanziell bei der Zuschaltung zum Zugangstor unterstützen.
Zitat:
Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, sagte anlässlich der Eingiung: „Das digitale COVID-Zertifikat der EU ist kostenlos, sicher und für alle zugänglich. Es umfasst Impfungen, Tests und Genesung und bietet den Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Optionen. Ihre Grundrechte werden dabei in vollem Umfang geachtet, einschließlich des Schutzes personenbezogener Daten. Alle Bürgerinnen und Bürger der EU haben ein Grundrecht auf Freizügigkeit in der EU. Das digitale COVID-Zertifikat der EU, das in Papierform oder digital verfügbar sein wird, wird den Menschen in Europa das Reisen erleichtern – egal, ob sie ihre Familien und Angehörigen besuchen oder ihre wohlverdiente Erholung genießen wollen. … Es bleibt noch einiges zu tun. Auf EU-Ebene wird das System in den nächsten Tagen einsatzbereit sein. Nun ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle Mitgliedstaaten die Einführung ihrer nationalen Systeme vorantreiben, um sicherzustellen, dass das System so bald wie möglich in Betrieb genommen werden kann. Dies ist, was die Bürgerinnen und Bürger von der EU zu Recht erwarten. Die Einigung hat gezeigt, dass das digitale COVID-Zertifikat der EU rechtzeitig verfügbar sein wird, wenn alle engagiert sind und zusammenarbeiten.“
Hintergrund:
Am 17. März 2021 schlug die Europäische Kommission die Schaffung eines digitalen COVID-Zertifikats der EU vor. Damit soll gewährleistet werden, dass EU-Bürgerinnen und -Bürger ihr Recht auf Freizügigkeit in der EU während der COVID-19-Pandemie auf sichere Weise ausüben können. Am 20. Mai erzielten das Europäische Parlament und der Ministerrat eine vorläufige Einigung.
Technische Unterstützung durch die Europäische Kommission für die EU-Mitgliedstaaten
Die Europäische Kommission macht zugleich deutlich, dass parallel zum Gesetzgebungsprozess bereits erhebliche Fortschritte bei der technischen Entwicklung erzielt wurden. Die EU-Schnittstelle, mit dem Zertifikate grenzüberschreitend überprüft werden können, sei einsatzbereit und werde ab Juni in Betrieb gehen. In den vergangenen zwei Wochen hätten erfolgreiche Pilottests mit 17 Mitgliedstaaten und Island stattgefunden, weitere fünf Mitgliedstaaten führten nächste Woche Tests durch.
Die Kommission stelle auch quelloffene Referenzsoftware bereit, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, ihre nationale Lösung für die Ausstellung von Zertifikaten und das Scannen und Überprüfen von QR-Codes zu entwickeln. Ebenso soll eine Wallet-Referenz-App für die Speicherung von Zertifikaten zur Verfügung gestellt werden.
Als Vorbereitung hatten am 21. April 2021 die Vertreter/innen der EU-Mitgliedstaaten im Netzwerk für elektronische Gesundheitsdienste, einem freiwilligen Netz, in dem die für elektronische Gesundheitsdienste zuständigen nationalen Behörden zusammengeschlossen sind, Leitlinien für technische Spezifikationen angenommen. Darüber hinaus wurde im Netzwerk für elektronische Gesundheitsdienste ein gemeinsames Gestaltungsmuster für den Impfausweis entwickelt.
In Deutschland soll der elektronische Impfausweis im Juni starten, das Zertifikat wird in deutscher und englischer Sprache ausgestellt.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (25.05.2021) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.