Europäisches Parlament stimmt der neuen EU-Kohäsionspolitik zu – Rhein-Kreis Neuss Fördergebiet beim Fond für einen gerechten Übergang und im INTERREG VI A-Programm der euregio rhein-maas-nord
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Das Europäische Parlament hat am 25.06.2021 das Vorschlagspaket der Europäischen Kommission zur EU-Kohäsionspolitik für die Jahre 2021 bis 2027 angenommen. Damit können die dazugehörigen Rechtsvorschriften am 01. Juli 2021 in Kraft treten. Das Paket umfasst acht Fonds mit geteilter Mittelverteilung, d.h. dass die Finanzmittel von den EU-Mitgliedstaaten/Regionen (z.B. Nordrhein-Westfalen) verwaltet und mitfinanziert werden müssen und sie haben zusammen ein Finanzvolumen in Höhe von 373 Mrd. Euro.
Das Paket enthält folgende Verordnungen:
- Die Dachverordnung für Fonds mit geteilter Mittelverteilung
- Die Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Kohäsionsfonds
- Die Verordnung über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)
- Die INTERREG-Verordnung über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstütze Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“
Die neue Dachverordnung ist der gemeinsame Rechtsrahmen für acht Fonds in geteilter Mittelverteilung:
- Den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE); dieser soll dazu beitragen, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der EU durch den Abbau von wirtschaftlichen Ungleichgewichten zwischen den Regionen zu stärken
- Den Kohäsionsfonds; aus diesem Fonds werden Projekte in den Bereichen Umwelt und Verkehrsinfrastruktur (transeuropäische Netze) finanziell gefördert (nur für ausgewählte EU-Mitgliedstaaten)
- Den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+); der Fonds ist nach den Worten der Europäischen Kommission „der wichtigste Fonds für Investitionen in die Menschen und für die Schaffung eines sozialeren und inklusiveren Europas“. Die Finanzmittel können eingesetzt werden, um die durch die Coronavirus-Pandemie verursachte Krise besser zu bewältigen, den Zugang zu Beschäftigung zu verbessern und mehr und bessere Arbeitsplätze mit fairen Arbeitsbedingungen zu schaffen. Auch können die Mittel genutzt werden, um in die Aus- und Weiterbildung zu investieren, damit Menschen die Kompetenzen erwerben, die sie u.a. für den ökologischen und digitalen Wandel benötigen. Der ESF+ soll zudem die EU-Mitgliedstaaten unterstützen, die Verwirklichung der sozialpolitischen Kernziele der EU für 2030 zu unterstützen, wie sie im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte festgelegt sind.
- Den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds
- Den Fonds für einen gerechten Übergang sowie
- Haushaltsvorschriften für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
- Das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik und
- Den Fonds für die innere Sicherheit
Der Mechanismus für einen gerechten Übergang
Dieser besteht aus drei Säulen:
1. Säule: Der Just Transition Fund/Fonds für einen gerechten Übergang – Rhein-Kreis Neuss ist Fördergebiet
Mit der Annahme der Dachverordnung werden außerdem zentrale funktionstechnische Elemente der neuen Verordnung für einen gerechten Übergang (JTF) festgelegt.
Dieser Fond wurde eigens für die Regionen mit CO2-intensiven Industrien (z.B. Steinkohle und Braunkohleabbaugebiete) neu eingerichtet und ist die 1. Säule des Mechanismus für einen gerechten Übergang. Der Fonds richtet sich an Regionen, die beim Wandel zu einer klimaneutralen Wirtschaft vor besonderen Herausforderungen stehen. Der Fonds ist mit Finanzmitteln in Höhe von 19,2 Mrd. Euro ausgestattet, Förderregionen sind die Braunkohleabbaugebiete in Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Nordrhein-Westfalen. In NRW ist auch der Rhein-Kreis Neuss als Teil des Rheinischen Braunkohlegebietes Fördergebiet, das insgesamt 580 Mio. Euro aus dem JTF erhält. Ein Großteil der Finanzmittel ist für KMU-Förderung, z.B. „Zukunftsgutscheine“ an KMU für Investitionszuschüsse, Beratung, Qualifizierung von Mitarbeiter/innen, aber auch Unterstützung für start-ups (Transfer Hochschule – KMU) vorgesehen.
Voraussetzung für den Erhalt von EU-Fördermitteln ist die Erarbeitung eines sog. Territorialen Plans (mit SWOT-Analyse und Benennung Entwicklungsschwerpunkte für einen klimaneutralen Übergang) durch das Wirtschaftsministerium NRW mit allen Akteuren der Region. Die Erstellung des Plans soll bis zum 1. Quartal 2022 erfolgt sein, eine Genehmigung der Europäischen Kommission wird für Sommer 2022 erwartet, so dass im kommenden Jahr erste Projektanträge eingereicht werden können.
2. Säule: Spezielle Darlehensfaszilität im Rahmen von InvestEU
Das InvestEU-Programm ist der Nachfolger der erfolgreichen Investitionsoffensive für Europa (Juncker-Plan). Es führt den Europäische Fonds für strategische Investitionen und 13 EU-Finanzierungsinstrumente unter einem Dach zusammen. Das InvestEU-Programm wird im Zeitraum 2021-2027 zusätzliche Investitionen in Höhe von mehr als EUR 372 Milliarden freisetzen und soll nachhaltigen Investitionen, Innovationen und der Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa einen zusätzlichen Impuls verleihen.
Im Rahmen des Mechanismus für einen gerechten Übergang soll eine neue, in InvestEU eingebettete Darlehensfaszilität in Höhe von 45 Mrd. Euro helfen, bis zu 150 Mrd. Euro für die Förderung der Widerstandsfähigkeit vor allem in den strategischen Sektoren in den EU-Mitgliedstaaten (z.B. Schlüsseltechnologien) zu mobilisieren.
3. Säule: Darlehensfaszilität der Europäischen Investitionsbank für den Öffentlichen Sektor
In diesem Zusammenhang steht auch die Zustimmung des Europäischen Parlaments zu der Darlehensfaszilität für den öffentlichen Sektor, die allerdings erst noch am 12.07.2021 vom zuständigen Ministerrat angenommen werden muss. Diese 3. Säule für den gerechten Übergang soll helfen, in die Förderung der Resilienz vor allem der strategischen Sektoren (Schlüsseltechnologien) zu investieren. Die Faszilität richtet sich ausdrücklich an öffentliche Einrichtungen und bietet vergünstigte Darlehenskonditionen für Projekte, die keine ausreichenden Einnahmen generieren können und damit finanziell nicht tragfähig sind. Es geht um die Verwirklichung der EU-Ziele in Bezug auf Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und integratives Wachstum, d.h. um die Förderung von Projekten in den Bereichen Energie- und Verkehrsinfrastruktur, einschließlich Gas und Fernwärme sowie Dekarbonisierungsprojekte.
INTERREG-Programm 2021 - 2027
Mit einer Mittelausstattung von 8,1 Mrd. Euro wird auch die 6. INTERREG-Generation die territoriale Zusammenarbeit in Europa im Rahmen ihrer verschiedenen Bereiche (grenzübergreifend, transnational und interregional) finanziell unterstützen und gestalten.
Rhein-Kreis Neuss als Mitglied der euregio rhein-maas-nord Fördergebiet im INTERREG VI A-Programm (2021 – 2027)
Der Entwurf des INTERREG Deutschland Nederland Kooperationsprogramms 2021 – 2027 wurde in einer Vorbereitungsgruppe, in der auch die vier deutsch-niederländischen euregios vertreten sind, erstellt. Der Rhein-Kreis Neuss hat seine Themenschwerpunkte auf der Stakeholder-Konferenz am 03. April 2019 in Kalkar und im Rahmen der durchgeführten öffentlichen Konsultation des Gemeinsamen INTERREG-Sekretariats am 04. März 2021 eingebracht. Die Einreichung des Programmentwurfs bei der Europäischen Kommission ist im Juni/Juli 2021 vorgesehen, mit einer Genehmigung durch die Europäische Kommission wird für Ende des Jahres 2021 gerechnet; der Programmstart wäre dann 2022, es bereiten sich schon jetzt alle Mitglieder der euregio rhein-maas-nord mit der Ausarbeitung grenzüberschreitender für die Region zukunftsweisender Projekt vor (Bereiche Strukturwandel und Energiewende, Digitalisierung, )
Vorstellung Programminhalte (vorläufig solange Zustimmung Europäische Kommission fehlt)
Finanzvolumen: insgesamt 240 Mio. €, ca. 38 Mio. € für die euregio rhein-maas-nord
Co-Finanzierung: max. 50 % EU, max. zwischen 10 und 20 % NRW und NL, zwischen 30 und 50 % Projektpartner
Vier Förderprioritäten: Ein innovativeres und ein grüneres Programmgebiet (65 % der Finanzmittel), ein vernetzteres und ein bürgernäheres Programmgebiet (35 % der Finanzmittel)
Förderkriterien: max. 10 Projektpartner, Projekte müssen gemeinsam erarbeitet und anwendungsorientiert sein und im Programmgebiet durchgeführt werden
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (30.06.2021) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.