EU-Kommission legt Strategie für einen europäischen Drohnenmarkt vor
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Notfalldienste, dringende Lieferungen von Arzneimitteln, Flugtaxis und viele andere Drohnendienste – all das soll bis 2030 zum Alltag in Europa gehören. In der europäischen Drohnenstrategie 2.0 beschreibt die EU-Kommission, wie sie sich den europäischen Drohnenmarkt in den kommenden Jahren vorstellt. Die Strategie enthält 19 operative, technische und finanzielle Leitinitiativen. So soll ein geeignetes rechtliches und kommerzielles Umfeld für den Luftraum und den Markt für Drohnen geschaffen werden. Bevor die EU-Kommission aber die neuen Technologien vorantreibt, möchte sie sicherstellen, dass die Gesellschaft Drohnen unterstützt, dass Drohnendienste auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger abgestimmt sind und dass den Bedenken in Bezug auf Lärm, Sicherheit und Schutz der Privatsphäre Rechnung getragen wird.
Die Kommission hat seit 2014 intensiv daran gearbeitet, die Grundlagen für einen sicheren und wettbewerbsfähigen EU-Drohnenmarkt zu schaffen. Angesichts der neuen Generation von elektrisch betriebenen Luftfahrzeugen, die in einem städtischen und regionalen Umfeld betrieben werden können, muss dafür gesorgt werden, dass die Bedingungen sowohl den kommerziellen Bedürfnissen der Betreiber als auch den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf Sicherheit und Gefahrenabwehr genügen. „Gleichzeitig müssen die Synergien zwischen der zivilen und der Verteidigungsindustrie und die strategischen Bedürfnisse dieser Industrien im Blick gehalten werden, um so die Voraussetzungen für die Entwicklung und das wirtschaftliche Wachstum einer wettbewerbsfähigen europäischen Drohnenindustrie zu schaffen“, betont die EU-Kommissarin für den Verkehr, Adina Valean.
Die EU hat den weltweit fortschrittlichsten Sicherheitsrahmen für den Betrieb von Drohnen und die für sie geltenden technischen Anforderungen. Auf dieser Grundlage ist Europa ist nun bereit, den kommerziellen Drohnenbetrieb in großem Maßstab weiterzuverfolgen.
Dank des umfassenden EU-Regelungsrahmens wurden im Luftraum über Europa bereits Hunderttausende Flugstunden mit Drohnen sicher durchgeführt, z. B. für die Vermessung von Infrastruktur, die Überwachung von Ölverschmutzungen oder für die Bodenbeprobung. Auch Projekte, bei denen Drohnen für medizinische Lieferungen, d. h. den Transport medizinischer Proben zwischen Gesundheitsdiensten, eingesetzt werden, machen gute Fortschritte. Die Realisierung des „U-Space“ im Januar 2023, eines in der Welt einzigartigen europäischen Systems für das sichere Management des Drohnenverkehrs, wird den Grundstein für einen verstärkten Flugbetrieb legen.
Die Strategie sieht vor, dass die folgenden Drohnendienste bis 2030 zum Alltag in Europa gehören werden:
- Notfalldienste, Kartierung, Bildgebung, Inspektion und Überwachung durch zivile Drohnen sowie dringende Lieferungen von Kleinsendungen wie biologischen Proben oder Arzneimitteln.
- Dienste der innovativen Luftmobilität wie Flugtaxis, die regelmäßige Personenbeförderung anbieten - wobei zunächst noch Luftfahrzeuge eingesetzt werden, die Pilotinnen oder Piloten an Bord haben. Letztlich wird jedoch eine vollständige Automatisierung des Flugbetriebs angestrebt.
Damit das Potenzial des EU-Drohnenmarktes und der EU-Drohnendienste auch genutzt werden kann, gilt es festzulegen, welche technologischen Bausteine wie künstliche Intelligenz, Robotik, Halbleiter, EU-Weltraumdienste und mobile Telekommunikation hierfür von besonderer Bedeutung sind. Dies wird der EU dabei helfen, einen innovativen und wettbewerbsfähigen Drohnensektor aufzubauen und strategische Abhängigkeiten zu verringern.
In der Strategie werden Bereiche für Synergien zwischen Zivil- und Verteidigungsdrohnen sowie für erhöhte Drohnenabwehrfähigkeiten und Systemresilienz identifiziert, d.h. die Fähigkeit, nach
Die Kommission wird nun die Arbeit an den 19 operativen, technischen und finanziellen Leitinitiativen der Strategie aufnehmen, um ein geeignetes rechtliches und kommerzielles Umfeld für den Luftraum und den Markt für Drohnen von morgen zu schaffen. Diese Arbeiten werden den Weg für einen gewerblichen Flugbetrieb in großem Umfang ebnen und sicherstellen, dass Europa von Synergien zwischen dem zivilen, sicherheitsbezogenen und militärischen Einsatz von Drohnen und damit zusammenhängenden Technologien, einschließlich Drohnenabwehrlösungen, profitiert.
Seit 2014 ist die Kommission damit befasst, die Grundlagen für eine umfassende EU-Politik im Bereich Drohnen zu schaffen. Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission und die Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 der Kommission enthalten detaillierte Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge und legen die Anforderungen an die Konstruktion und Herstellung unbemannter Luftfahrzeugsysteme fest. Seit 2003 hat die Union knapp 980 Millionen EUR in die Entwicklung bzw. den Einsatz von Drohnen für innovative Anwendungen investiert. Im Rahmen ihrer Forschungs- und Innovationsprogramme hat sie 320 Projekte im Zusammenhang mit Drohnen finanziert.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (29.11.2022) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.