EU-Kommission schlägt klarere Regeln zur Kennzeichnung von Chemikalien vor
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Die EU-Kommission modernisiert die Vorschriften für das in den Verkehr bringenden Chemikalien und verbessert damit den Schutz der EU-Bürgerinnen und Bürger und der Umwelt vor gefährlichen Stoffen. Neben einer überarbeiteten Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP) hat die Kommission auch neue Gefahrenklassen für endokrine Disruptoren (d.h. Stoffe, die, wenn sie in den Körper gelangen, bereits in geringsten Mengen durch Veränderung des Hormonsystems die Gesundheit schädigen können) und für bestimmte weitere schädliche chemische Stoffe angenommen.
Virginijus Sinkevičius, Kommissar für Umwelt, Meere und Fischerei sagte, es sei wissenschaftlich erwiesen, dass bestimmte Stoffe, die immer noch in gängigen Konsumgütern wie Kinderpflegeartikeln verwendet würden, den Hormonhaushalt beeinträchtigen und die menschliche Fruchtbarkeit beeinträchtigen könnten. „Andere können über die Umwelt in unsere Nahrungskette gelangen und nie wieder verschwinden“. Der jetzt vorgelegte Vorschlag werde sicherstellen, dass sehr gefährliche Stoffe ordnungsgemäß identifiziert, gekennzeichnet und eingestuft würden. Er werde eine faktengestützte Politikgestaltung und fundierte Entscheidungen der Bürger stärken und den Weg für die anstehende Überarbeitung der REACH-Verordnung ebnen.
Der delegierte Rechtsakt wird im Rahmen der CLP-Verordnung neue Gefahrenklassen für endokrin wirksame Stoffe sowie für Chemikalien einführen, die in der Umwelt nicht abgebaut werden und sich in lebenden Organismen anreichern können oder die Gefahr bergen, in den Wasserkreislauf, einschließlich des Trinkwassers, zu gelangen und sich dort zu verbreiten.
Die neuen Gefahrenklassen sind das Ergebnis ausführlicher wissenschaftlicher Diskussionen und werden allen Nutzern solcher Chemikalien, insbesondere Verbrauchern, Arbeitnehmern und Unternehmen, den Zugang zu Informationen erleichtern. Sie könnten weitere Maßnahmen zur Bewältigung und Minderung der Risiken von Stoffen und Gemischen im Rahmen anderer nachgeordneter EU-Rechtsvorschriften wie z. B. REACH ermöglichen, wobei auch die sozioökonomischen Auswirkungen berücksichtigt werden.
Darüber hinaus sieht der Legislativvorschlag zur Änderung der CLP-Verordnung Folgendes vor:
- Bessere und schnellere Verfahren für alle Akteure zur Information über die Gefahren von Chemikalien, die in der EU in Verkehr gebracht werden.
- Bessere Kommunikation über chemische Gefahren, auch online, durch einfachere und klarere Kennzeichnungs- und Werbevorschriften. Unter anderem wird in dem Vorschlag eine Mindestschriftgröße für die Kennzeichnung von Chemikalien festgelegt.
- Das Recht der Kommission, zusätzlich zu den Mitgliedstaaten und der Industrie Vorschläge zur Einstufung potenziell gefährlicher Stoffe zu erarbeiten. Dies wird die Identifizierung gefährlicher Stoffe beschleunigen.
- Zum ersten Mal gibt es spezifische Vorschriften für nachfüllbare chemische Produkte, damit die Verbraucher chemische Produkte, z. B. Haushaltschemikalien, die in loser Form verkauft werden, auf sichere Weise kaufen und verwenden können.
Der Vorschlag der Kommission zur Änderung der CLP-Verordnung muss nun im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt werden.
Der delegierte Rechtsakt der Kommission zur Einführung der neuen Gefahrenklassen wird voraussichtlich Anfang nächsten Jahres in Kraft treten, nachdem das Europäische Parlament und der Rat ihn geprüft haben.
Die EU wird den Vorsitz einer neuen informellen UN-Arbeitsgruppe führen, die globale Kriterien für die neu angenommenen Gefahrenklassen entwickeln soll.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (19.12.2022) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.