Europäische Kommission legt Vorschläge für sichere Versorgung mit Gas vor – Einrichtung einer Task Force
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Die Europäische Kommission hat, wie angekündigt, vor dem Hintergrund der beschlossenen Reduzierung von Gaslieferungen aus Russland einen Gesetzgebungsvorschlag vorgelegt, mit dem die Betreiber von Gasspeichern verpflichtet werden sollen, ihre Speicher bis zum kommenden Winter zu mindestens 80 Prozent zu füllen. Gleichzeitig veröffentlichte sie eine Mitteilung, in der vor dem Hintergrund anhaltend hoher Gaspreise, Optionen für Markteingriffe auf europäischer und nationaler Ebene vorgeschlagen werden.
Einrichtung einer Task Force für gemeinsame Gaseinkäufe auf EU-Ebene
Die Europäische Kommission führt einleitend aus, dass Partnerschaften mit Drittländern bei der gemeinsamen Beschaffung von Gas und Wasserstoff die Versorgung krisenfester und preissenkend machen könnten. Daher erklärt sie ihre Bereitschaft, eine Taskforce für gemeinsame Gaseinkäufe auf EU-Ebene einzurichten. Die Bündelung der Nachfrage durch die Task Force würde die internationalen Kontakte erleichtern und stärken und für den nächsten Winter die Einfuhr von Gas zu günstigen Preisen sichern. Zusätzlich soll es einen Lenkungsausschuss geben, der sich aus Vertreter/innen der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt und die Task Force unterstützen würde. Ein Verhandlungsteam von der Europäischen Kommission geleitet, würde Gespräche mit potentiellen Gaslieferanten führen und gleichzeitig die Möglichkeit von Energiepartnerschaften für Gas und Wasserstoff ausloten.
Rechtlicher Vorschlag zur Sicherung von Gasvorräten im Winter – EU-Mitgliedstaaten müssen Gasspeicher anlegen
Mit einem Legislativvorschlag will die Europäische Kommission die EU-Mitgliedstaaten verpflichten, dass ihre unterirdischen Gasspeicher bis zum 1. November 2022 zu mindestens 80 Prozent und in den folgenden Jahren zu 90 Prozent der Kapazität mit Gas gefüllt sein müssen. Dabei werden für Februar bis Oktober Zwischenziele angegeben. Die Betreiber von Speicherstätten sollen den nationalen Behörden die Füllstände melden müssen und die Mitgliedstaaten sollen die Füllstände monatlich kontrollieren und der Kommission Bericht erstatten.
Gasspeicher seien für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit von entscheidender Bedeutung. Durch eine neue obligatorische Zertifizierung aller Speicherbetreiber würden potenzielle Risiken durch äußere Einflussnahme auf kritische Speicherinfrastruktur vermieden. Das würde zugleich bedeuten, dass nicht zertifizierte Betreiber auf das Eigentum an oder die Kontrolle über Gasspeicheranlagen in der EU verzichten müssten. Außerdem darf dann der Betrieb einer Gasspeicheranlage nur mit Genehmigung der nationalen Regulierungsbehörde eingestellt werden. Als Anreiz für die Wiederbefüllung der Gasspeicher in der EU schlägt die Kommission einen Preisnachlass von 100 Prozent auf kapazitätsbasierte Fernleitungsentgelte am Ein- und Ausspeisepunkt von Speicheranlagen vor.
REPowerEU-Plan
Gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten hat die Europäische Kommission über Dringlichkeitsmaßnahmen zu Energiepreisen und Gasspeicherung diskutiert und hat zu den gemachten Vorschlägen eine Mitteilung vorgelegt, in der die Vor- und Nachteile der gemachten Vorschläge dargestellt werden. Die Europäische Kommission kommt zu dem Schluss, dass es gemeinsamer europäischer Maßnahmen auf dem Gasmarkt bedarf. Im Mai 2022 will sie daher den am 08. März 2022 bereits vorgestellten REPowerEU-Plan vorlegen und Optionen zur Optimierung der Gestaltung des Strommarktes prüfen und einen Energiesparplan vorschlagen.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (23.03.2022) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.