Neue gemeinsame Agrarpolitik (GAP) - bereit für den Beginn am 1. Januar 2023
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Mit der Genehmigung der 28 Strategiepläne (einer für jedes EU-Land und zwei für Belgien - durch die Europäische Kommission beginnt die für den 1.1.2023 vorgesehene neue gemeinsame Agrarpolitik (GAP). Landwirtinnen und Landwirte sollen beim Übergang zu einem nachhaltigen und widerstandsfähigen Agrarsektor unterstützt werden und so zum Erhalt der Vitalität und Vielfalt der ländlichen Gebiete beitragen.
Dafür stehen EU-Mittel in Höhe von 264 Milliarden Euro bereit. Durch die Kofinanzierung und die ergänzenden nationalen Mittel erhöhte sich das öffentliche Gesamtbudget für Landwirte und ländliche Gemeinschaften im Zeitraum von 2023 bis 2027 auf 307 Milliarden Euro. Für andere Programme, die in den Zuständigkeitsbereich der GAP fallen, aber nicht Teil der Strategiepläne sind, werden zusätzlich 6 Milliarden Euro EU-Mittel bereitgestellt. Davon profitieren u.a. das POSEI-Programm für die Gebiete in äußerster Randlage, das EU-Schulprogramm und die Absatzförderungsprogramme.
Janusz Wojciechowski, EU-Kommissar für Landwirtschaft: „In den zurückliegenden Jahren haben wir eng zusammengearbeitet, um gute Strategien zu entwickeln. Jetzt ist es an der Zeit, mit ihrer Umsetzung zu beginnen. Die neue GAP wird die EU besser auf die Herausforderungen vorbereiten, mit denen unser Agrarsektor und unsere Landwirte heute in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Soziales konfrontiert sind. Unser Hauptziel, einen Beitrag zur Ernährungssicherheit zu leisten, bleibt erhalten. Wir wahren auch gleiche Wettbewerbsbedingungen und berücksichtigen gleichzeitig die spezifischen Bedürfnisse und Situationen auf nationaler und regionaler Ebene.“
Die Europäische Kommission hatte 2018 ihren Vorschlag zur Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgelegt. Dabei wurde eine neue Arbeitsmethode zur Modernisierung und Vereinfachung der EU-Agrarpolitik eingeführt. Die neuen GAP-Rechtsvorschriften wurden am 2. Dezember 2021 förmlich angenommen.
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