EU einigt sich auf neues Asyl- und Migrationspaket
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Am 20.12.2023 haben sich der Rat der Innenminister/innen und das Europäische Parlament auf neue rechtliche Regelungen für eine gemeinsame Asyl- und Migrationspolitik geeinigt; das Asyl- und Migrationspaket umfasst:
Screening-Verordnung: Mit dieser Verordnung werden einheitliche Vorschriften für die Identifizierung von Drittstaatsangehörigen nach ihrer Ankunft im Schengen-Raum geschaffen. Das soll die Sicherheit im Schengen-Raum erhöhen.
Dort werden Auffangzentren eingerichtet, in denen über Asylanträge entschieden wird. Asylanträge von Menschen, die illegal in die EU einreisen oder von Schutzsuchenden, die aus Ländern mit einer geringen Anerkennungsquote kommen, werden beschleunigt bearbeitet.
Eurodac-Verordnung: Diese Verordnung sieht die Entwicklung einer gemeinsamen Datenbank vor. sie ermöglicht die Erhebung genauerer und vollständigerer Daten, um unerlaubte Migrationsbewegungen aufzudecken.
Biometrische Daten von Schutzsuchenden wie etwa Fingerabdrücke werden innerhalb von sieben Tagen in einem Screening-Prozess erfasst und in die europäische Datenbank Eurodac eingespeist. So lässt sich auch erkennen, ob in einem anderen EU-Land bereits ein Asylantrag eingereicht wurde
Asylverfahrensverordnung: Diese Verordnung sorgt für schnellere und wirksamere Asyl-, Rückkehr- und Grenzverfahren.
Die Asylbestimmungen werden in den Mitgliedstaaten der EU unterschiedlich umgesetzt. Die neue Regelung definiert einheitliche Standards, etwa bei der Unterbringung oder dem rechtlichen Beistand. Besondere Regeln gelten für unbegleitete Minderjährige und Familien, die in der EU um Asyl nachsuchen.
Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement: Mit dieser Verordnung wird ein neuer Solidaritätsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten geschaffen, um das derzeitige System, bei dem einige wenige Länder für die überwiegende Mehrheit der Asylanträge zuständig sind, auszubalancieren. Zudem werden eindeutige Regelungen über die Zuständigkeit für Asylanträge festgelegt.
Nach Angaben der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) suchten allein im ersten Halbjahr 2023 rund 519.000 Menschen in Europa um Asyl nach. Das ist die höchste Zahl seit 2016. Künftig gilt unter den EU-Staaten ein verbindlicher Solidaritätsmechanismus. Jährlich werden 30.000 Schutzsuchende aus den Mitgliedstaaten an der EUAußengrenze, etwa nach Rettungsaktionen auf hoher See, auf die EU-Länder verteilt. Länder, die weniger Schutzsuchende aufnehmen als vorgesehen, beteiligen sich finanziell an den Aufgaben der gemeinsamen Asyl- und Migrationspolitik. Verzeichnet ein Land besonders hohe Zahlen an Schutzsuchenden, kann es einen Krisenmechanismus auslösen.
Verordnung zur Bewältigung von Krisensituationen und Fällen höherer Gewalt: Hiermit wird sichergestellt, dass die EU auf künftige Krisensituationen vorbereitet ist, einschließlich der Instrumentalisierung von Migranten.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (23.12.2023) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.