Europäischer Green Deal: Gesetze zu Energieeffizienz, Seeverkehrsemissionen und Lade-Infrastruktur verabschiedet
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Die Europäische Kommission hat die Einigung von Europäischem Parlament und Rat über die überarbeitete Energieeffizienzrichtlinie sowie die Verordnungen für umweltfreundliche Kraftstoffe für die Schifffahrt und zum Aufbau einer ausreichenden Infrastruktur für das Laden von E-Autos und der Betankung mit anderen alternativen Kraftstoffen begrüßt.
Die „Gesetze“ sind Teil des Pakets „Fit for 55“, mit dem die Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent sinken sollen, denn bis 2050 will die EU zum ersten klimaneutralen Kontinent werden.
Neues Energieeffizienz-Ziel von 11,7 Prozent und Fokus auf Energiearmut
Rat und Parlament hatten sich darauf geeinigt, den Endenergieverbrauch der EU bis 2030 um 11,7 Prozent im Vergleich zum Jahr 2020 zu senken. Die jährliche Energieeinsparverpflichtung auf nationaler Ebene wird damit fast verdoppelt: Die EU-Länder werden von 2024 bis 2030 neue jährliche Einsparungen von durchschnittlich 1,49 Prozent des Endenergieverbrauchs gegenüber dem derzeitigen Niveau von 0,8 Prozent erzielen müssen, bis Ende 2030 müssen sie schrittweise 1,9 Prozent erreichen. Die Europäische Kommission betont, dass dies ein wichtiges Instrument zur Förderung von Energieeinsparungen in Endverbrauchssektoren wie Gebäuden, Industrie und Verkehr sei.
Die aktualisierte Richtlinie lege auch einen stärkeren Schwerpunkt auf die Bekämpfung der Energiearmut und die Stärkung der Verbraucher/innen, sie umfasse eine erste EU-Definition von Energiearmut. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, die Energieeffizienz insbesondere für schutzbedürftige Kunden, einkommensschwache Haushalte und Personen im sozialen Wohnungsbau vorrangig zu verbessern.
FuelEU Maritime – Förderung nachhaltiger Kraftstoffe für die Schifffahrt
Die „FuelEU Maritime“-Verordnung werde sicherstellen, dass die Treibhausgasintensität der vom Schifffahrtssektor verwendeten Kraftstoffe im Laufe der Zeit schrittweise um 2 Prozent im Jahr 2025 und um bis zu 80 Prozent bis 2050 gesenkt wird. Sie wird die Nutzung umweltfreundlicherer Kraftstoffe und Energien fördern und so die Senkung der Treibhausgasemissionen im Schifffahrtssektor unterstützen.
Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR)
Gemäß der neuen Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) müssen ab 2025 auf den Strecken des Transeuropäischen Verkehrs-Kernnetzes alle 60 Kilometer Ladestationen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sowie für Lkw errichtet werden. Darüber hinaus müssen für das Aufladen über Nacht Ladestationen an sicheren und gesicherten Parkplätzen installiert werden, ferner Ladestationen für Lieferfahrzeuge an städtischen Knoten. Die Verordnung enthalte zudem verbindliche Ziele für den Aus- und Aufbau einer Infrastruktur von Wasserstoffladepunkten für den Straßensektor, für die landseitige Stromversorgung in See- und Binnenhäfen und die Stromversorgung stationärer Luftfahrzeuge. Die neue Verordnung ebne auch den Weg, um das Aufladen und Betanken benutzerfreundlich zu machen und sorge für vollständige Preistransparenz, einheitliche Mindestanforderungen in Bezug auf die Zahlungsoptionen und kohärente Kundeninformationen in der gesamten EU.
Erläuterung:
Das sog. TEN-V-Netz soll zur Verwirklichung der Unionsziele im Bereich der nachhaltigen Mobilität, zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts sowie zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der EU beitragen. Das transeuropäische Verkehrsnetz dient der Schaffung und dem Ausbau eines europaweiten Netzes von Straßen, Schienen, Binnen- und Seewasserstraßen sowie von Häfen, Flughäfen und Bahnstationen. Das TEN-Netz ist zweilagig aufgebaut, es besteht aus einem Gesamtnetz und einem Kernnetz. Das Kernnetz soll bis 2030 fertiggestellt sein, das neu hinzugefügte erweiterte Kernnetz bis 2040 und das Gesamtnetz bis 2050. Im Kernnetz wurden 9 Korridore gebildet, 6 davon führen durch Deutschland, diese sind multimodal angelegt und sollen vor allem grenzüberschreitende Verbindungen innerhalb der Union verbessern.
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