„Net Zero Industry Act“: Europäische Kommission will bessere Bedingungen und mehr Investitionen für saubere Technologien in Europa
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Die Europäische Kommission hat am 16. März 2023 den sog. Net Zero Act („Netto-Null-Technologien“) vorgelegt, der Vorschlag umfasst Maßnahmen, die bessere Bedingungen für die Produktion von und Investitionen in saubere Technologien in Europa schaffen sollen. Ziel ist, dass die Produktionskapazität für die strategisch wichtigsten Netto-Null-Technologien bis 2030 mindestens 40 Prozent des Bedarfs der EU erreicht. In diesem Zusammenhang betonte Kommissionspräsidentin von der Leyen, dass ein regulatorisches Umfeld nötig sei, das einen schnellen Übergang zu sauberer Energie ermögliche. Der „Net-Zero Industry Act“ werde die besten Voraussetzungen für die Sektoren schaffen, die für das Erreichen des Netto-Null-Ziels bis 2050 entscheidend seien - z.B. Windturbinen, Wärmepumpen, Sonnenkollektoren, erneuerbarer Wasserstoff und CO2-Speicherung.
Die Europäische Kommission betont, dass dieser Vorschlag zusammen mit der Initiative zu kritischen Rohstoffen und der Reform des Strommarktdesigns einen klaren Rahmen schaffen würde, die Abhängigkeit der EU von Importen zu verringern.
Bestimmung der Netto-Null-Technologien
Die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften betreffen strategische Netto-Null-Technologien, die einen wesentlichen Beitrag zur Dekarbonisierung leisten werden. Dazu gehören insbesondere:
- Photovoltaik und Solarthermie
- Onshore-Windkraft und erneuerbare Offshore-Energie
- Batterien und Speicher
- Wärmepumpen und Geothermie
- Elektrolyseure und Brennstoffzellen
- Biogas/Biomethan
- Kohlenstoffabscheidung, -nutzung und -speicherung sowie
- Netz-Technologien.
Diese acht im Anhang I der Verordnung genannten strategischen Netto-Null-Technologien sollen besonders gefördert werden und unterliegen dem Benchmark von 40 Prozent inländischer Produktion. Der Vorschlag umfasst weiterhin Technologien für alternative Kraftstoffe, fortschrittliche Technologien zur Energieerzeugung aus Kernenergie mit minimalen Abfällen und kleinemodulare Reaktoren.
Das Gesetz zur Netto-Null-Industrie stützt sich auf die folgenden Schlüssel/Säulen:
- Günstige Investitionsbedingungen, unter anderem durch kürzere Genehmigungsfristen und straffere Verfahren,
- Beschleunigung der CO2-Abscheidung, unter anderem durch die Schaffung jährlicher Injektionskapazitäten von 50 Millionen Tonnen bis 2030 ,
- leichterer Marktzugang, beispielsweise durch verpflichtende Kriterien für Nachhaltigkeit und Belastbarkeit von Netto-Null-Technologien bei öffentlichen Ausschreibungen,
- bessere Qualifikationen, zum Beispiel durch die Einrichtung von Net-Zero-Industrieakademien,
- Förderung von Innovationen und
- „Net-Zero Europe“-Plattform, die die Kommission und die Mitgliedstaaten dabei unterstützen wird, Maßnahmen zu koordinieren und Informationen auszutauschen.
Einrichtung einer europäischen Wasserstoffbank
Parallel zur Vorstellung des „Net Zero Industry Act“ erläuterte die Europäische Kommission ihre Idee für den Aufbau einer Europäischen Wasserstoffbank, diese soll die Einführung von erneuerbarem Wasserstoff innerhalb der EU sowie Importe von internationalen Partnern weiter unterstützen. Zugleich wird geprüft, wie die internationale Dimension der Europäischen Wasserstoffbank gestaltet werden kann, um Anreize für die Einfuhr von erneuerbarem Wasserstoff zu schaffen; die Europäische Kommission plant, dass vor Ende 2023 alle Elemente der Wasserstoffbank einsatzbereit sind.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (27.03.2023) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.