Emissionen von Industrie und Tierhaltung: Überarbeitete EU-Richtlinie tritt in Kraft: Weniger Verschmutzung durch moderne Genehmigungsverfahren
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Am 04. August 2024 ist die überarbeitete Richtlinie der EU über Industrieemissionen in Kraft getreten. Die Vorgaben der Richtlinie modernisieren wie lokale und nationale Behörden Genehmigungen für Anlagen erhalten, die in der gesamten EU eine große Verschmutzungsquelle sind. Ziel der strengeren Regelung ist, im Einklang mit dem European Green Deal die Umweltverschmutzung auf Null zu reduzieren, d.h. die Industrie- und Tierhaltungsemissionen in der Luft, im Wasser und im Boden zu reduzieren, z.B. von großen Industrieanlagen und großen Schweine- und Geflügelfarmen.
Das verbesserte Gesetz baut auf dem erfolgreichen EU-Genehmigungssystem für die Vermeidung und Kontrolle von Emissionen auf. Es soll sicherstellen, dass die besten verfügbaren Techniken zur Verringerung der Umweltverschmutzung eingesetzt werden. Es deckt neue Wirtschaftstätigkeiten und zusätzliche Emissionsquellen ab und strafft gleichzeitig das Genehmigungsverfahren. Sie verschärft außerdem die Bedingungen für die Gewährung von Ausnahmeregelungen und gibt den Behörden bessere Durchsetzungsbefugnisse.
Die Europäische Kommission betont, dass zum ersten Mal im EU-Umweltrecht das Recht der Bürger auf Entschädigung für Gesundheitsschäden anerkannt wird, die durch illegale Verschmutzung verursacht wurden. Die EU-Spitzenreiter im Bereich der industriellen Innovation sollen allerdings von flexiblen Genehmigungen für die Erprobung von Techniken mit höherer Umweltleistung profitieren. Ein neues „Innovationszentrum für industrielle Umwandlung und Emissionen“ (INCITE) soll zukünftig Informationen über innovative Lösungen zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung sammeln.
Die Mitgliedstaaten haben knapp zwei Jahre, bis zum 1. Juli 2026 Zeit, ihre nationalen Rechtsvorschriften an die überarbeitete Richtlinie anzupassen. Die ersten Daten werden im Jahr 2028 an das neue Portal für Industrieemissionen gemeldet.