Gesetz zur Wiederherstellung der Natur tritt in Kraft
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Am 18. August 2024 ist das EU-„Gesetz“ zur Wiederherstellung der Natur in Kraft getreten. Die Europäische Kommission betont, dass dies ein weiterer Schritt sei, um den Verlust der Natur rückgängig zu machen, Klimaneutralität zu erreichen und die Bereitschaft und Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu erhöhen. Die Regelung soll der EU und ihren Mitgliedstaaten helfen, das Wiederherstellungsziel zu erreichen, zu den sie sich im Rahmen des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunmimg-Montreal auf der Weltklimakonferenz 15 im Dezember 2022 verpflichtet hat. Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur ist auch ein Schlüsselelement des Europäischen Green Dal und der EU-Biodiversitätsstrategie.
Das Gesetz wird nach Überzeugung der Europäischen Kommission einen Prozess zur kontinuierlichen und nachhaltigen Wiederherstellung der Natur auf dem Land und im Meer in der EU in Gang setzen. Für das Gesamtziel, das auf EU-Ebene erreicht werden soll, müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 auf mindestens jeweils 20 Prozent der Landflächen und der Meeresgebiete der EU Wiederherstellungsmaßnahmen durchführen. Bis zum Jahr 2050 sollen solche Maßnahmen für alle Ökosysteme umgesetzt sein, die eine Wiederherstellung benötigen.
Alle zwei Jahre nationale Wiederherstellungspläne
Für die verschiedenen Ökosysteme gelten unterschiedliche Wiederherstellungsziele: von Mooren, Wäldern, landwirtschaftlichen Flächen, Meeresgebieten und Süßwasserkörpern bis hin zu Städten, in denen mehr Bäume und Grünflächen zur Luftreinigung und Abkühlung beitragen werden. Die Europäische Kommission verweist darauf, dass die EU-Mitgliedstaaten selbst entscheiden, welche spezifischen Maßnahmen in ihrem Hoheitsgebiet durchgeführt werden sollen. Dafür müssen sie in offener und transparenter Weise ihre nationalen Wiederherstellungspläne entwickeln, der Bedarf und die Maßnahmen werden an den nationalen Kontext angepasst.
Unterstützung durch die Europäische Kommission – Vorlage der nationalen Pläne bis August 2026
Die Kommission wird die nationalen Behörden bei der Ausarbeitung ihrer Pläne unterstützen. Die Planentwürfe müssen der Europäischen Kommission innerhalb von zwei Jahren ab dem 18. August vorgelegt werden und Etappenziele für die Jahre 2030, 2040 und 2050 enthalten.
Hintergrund: Biologische Vielfalt nimmt weiter alarmierend ab
Durch diese Maßnahmen und Zielvorgaben soll das neue Gesetz dazu beitragen, die biologische Vielfalt in der EU wiederherzustellen und den weiteren Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen, der immer noch in alarmierendem Ausmaß anhält. Zum jetzigen Zeitpunkt weisen über 80 Prozent der Bewertungen des Erhaltungszustands europäischer Lebensraumtypen auf einen schlechten oder sehr schlechten Zustand hin, wobei sich der Zustand vieler Lebensräume weiter verschlechtert. Die biologische Vielfalt ist bei den aktuellen Herausforderungen wie Wasserknappheit, Bedrohungen der Ernährungssicherheit oder Zoonose-Krankheiten von wesentlicher Bedeutung. Die Europäische Kommission betont, dass erfolgreiche Beispiele von Wiederherstellungsprojekten in ganz Europa zeigen, dass der Erhalt der biologischen Vielfalt viele soziale und wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt.