Klima- und Umweltschutz der EU – Beschlüsse, Maßnahmen und Finanzierungen vom European Green Deal (2019) zum Clean Deal für die Industrie (2024)
Europa |
Die EU sieht sich schon immer schon Vorreiter im Klima- und Umweltschutz
Verordnung vom 24.12.2018 EU-Klima- und Energiewende bis 2030 (im Rahmen des Pakets „Saubere Energie für alle Europäer“): EU-Mitgliedstaaten müssen für den Zeitraum 2021 – 2030 nationale Energie- und Klimapläne für einen Zeitraum von 10 Jahren vorlegen und fünf Bereiche der Energieunion abdecken: Sicherheit Energieversorgung, Energiebinnenmarkt, Energieeffizienz, Dekarbonisierung und Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.
European Green Deal
In der Bewerbungsrede von Ursula von der Leyen am 16.07.2019 für den Posten der Kommissionspräsidentin benennt sie den European Green Deal als 1. von 6 Leitlinien mit dem Ziel Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt zu machen („größte Herausforderung und Chance der Gegenwart“, …“ist unsere neue Wachstumsstrategie“ Rede am 11.12.2019, d.h. Emissionen senken und gleichzeitig Arbeitsplätze schaffen).
Verordnung Europäisches Klimagesetz (30. Juni 2021)
Zur Umsetzung wird das 1. Europäische Klimagesetz für verbindliche Verankerung angekündigt. Die EU soll bis 2050 zum klimaneutralen Kontinent werden und die CO2-Emissionen bis 2030 um 55 % gegenüber 1990 senken („Fit for 55“).
Begründung: Notwendigkeit Ziel des Pariser Übereinkommens von Dezember 2015 (COP 21) mit dem Ziel die Erderwärmung auf max. zwei, möglichst 1,5 Grad zu begrenzen (daher Senkung der CO2-Emissionen und Bereitstellung entsprechender Finanzmittel),
Mit der Verordnung über das Europäische Klimagesetz ist das politische Ziel der EU, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, zu einer rechtlichen Verpflichtung geworden. Damit haben die EU und ihre Mitgliedstaaten die Verpflichtung angenommen, die Netto-Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu senken. Dieses Ziel ist aus einer Folgenabschätzung der Kommission hervorgegangen und rechtlich bindend.
Die wichtigsten Maßnahmen der Verordnung:
vorzugeben, in welchem Tempo die Emissionsreduktionen bis 2050 erfolgen sollen, um Unternehmen und Interessenträgern sowie Bürgerinnen und Bürgern Planungssicherheit zu geben,
ein System zu entwickeln, mit dem die Fortschritte auf dem Weg zum Klimaziel überwacht und berichtet werden,
für einen kosteneffizienten und sozial gerechten ökologischen Wandel zu sorgen.
Im März 20222 tritt der Europäische wissenschaftliche Beirat zum Klimawandel erstmals zusammen, (besteht aus 15 Wissenschaftler/innen, u.a. Ottmar Edenhofer, Direktor des Potsdams-Instituts für Klimafolgenforschung) und berät die Europäische Kommission fortlaufend.
Im Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (2021 – 2027) müssen 30 Prozent der Finanzmittel und im Rahmen der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne der EU-Mitgliedstaaten 37 Prozent der bereitgestellten Mittel für Maßnahmen des Klimaschutzes eingesetzt werden.
Ankündigung Fonds für eine gerechten Übergang (JTF) für die Regionen, die vom Klimawandel besonders betroffen sind – Umsetzung in jetziger EU-Strukturfondsförderperiode in NRW (2012 – 2027) im Rahmen EFRE/JTF.NRW „Zukunftsfähige Kohleregionen“ mit 560 Mio. € für Rheinisches Braunkohlenrevier
Rhein-Kreis Neuss Zielgebiet, weil Beendigung des Braunkohleabbaus 2030 und Stilllegung größten Braunkohlekraftwerke der Welt. JTF fördert Zukunftsinvestitionen in innovative start-ups (z.B. Digitalisierung) und Schaffung von Arbeitsplätzen, Ausbau und Dekarbonisierung ÖPNV.
EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS)
Der Europäische Emissionshandel ist seit 2005 wichtigstes (weil zentrales) Instrument der EU zur Reduktion der Treibhausgasemissionen von Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie. Das EU-ETS wurde 2005 zur Umsetzung des internationalen Klimaschutzabkommens von Kyoto eingeführt und umfasst heute 9000 Anlagen in den EU-Mitgliedstaaten und in Norwegen, Island und Liechtenstein, die zusammen 40 % der Treibhausgasemissionen verursachen. Seit dem Jahr 2012 ist auch der Luftverkehr mit einbezogen, ab 2024 kommt der Seeverkehr hinzu.
Das EU-ETS funktioniert nach dem Prinzip des sog. „Cap & Trade“; dabei wird von der Europäischen Kommission eine jährliche Obergrenze festgelegt, wieviel Treibhausgasemissionen von den Anlagen insgesamt ausgestoßen werden dürfen. Die EU-Mitgliedstaaten geben dann eine Menge an Emissionsberechtigungen an die Industrieanlagen zu einem festgelegten Preis oder auch kostenlos aus; sollte ein Unternehmen nicht alle Zertifikate (1 Zertifikat = 1 Tonne Kohlenstoffdioxid-Äquivalent) benötigen, kann es diese auf dem Markt verkaufen, hierdurch bildet sich ein freier Markt, der bei den Unternehmen Anreize schaffen soll, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren (z.B. durch Investitionen in neue umweltfreundliche Produktion).
Reform im April 2023 (4. Handelsphase 2021 – 2023):
Ab dem Jahr 2027 soll ergänzend zum EU-ETS ein europäischer Emissionshandel für Brenn- und Kraftstoffe eingeführt werden, der den Verkehr und Gebäudebereich mit einbeziehen wird. Dadurch wird das Minderungsziel für 2030 von aktuell 43 auf dann 62 Prozent gegenüber 2005 erhöht (schließt den Luft- und Seeverkehr mit ein)
Die Einnahmen aus dem Verkauf fließen sowohl in den EU-Haushalt als auch in nationale Haushalte (u.a. für finanzielle Unterstützung klimafreundlicher Investitionen).
Klima-Sozialfonds ab 2026 – 2032 (beschlossen im Mai 2023) mit Ausstattung 65 Mrd. € (und jeweils ergänzender nationaler Finanzmittel, insgesamt 21,7 Mrd. €) mit Funktion Unterstützungsmaßnahmen für Investitionen von Privathaushalten in klimafreundliche Heizungs- und Lüftungssysteme und für Unternehmen für Umstellung auf klimafreundliche Produktion. Einnahmen gehen in den EU-Haushalt und an die nationalen Haushalte der EU-Mitgliedstaaten zur Förderung/Unterstützung klimafreundlicher Investitionen und von wirtschaftlich schwachen Haushalten.
CO2-Ausgleichssystem ab 01.10.2023 (mit Übergangsfristen bis 2026), d.h. EU-HS für auswärtige Unternehmen mit Importen in die EU
Funktionsweise: Unternehmen, die in die EU importieren, sollen verpflichtet werden, CBAM-Zertifikate zu erwerben, um die Differenz zwischen dem im Produktionsland gezahlten Kohlenstoffpreis und dem höheren Preis der Kohlenstoffzertifikate im EU-Emissionshandelssystem auszugleichen. Anwendung findet dies auf Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel und Elektrizität sowie auf Wasserstoff.
Ziel ist Verhinderung von Verlagerung von Produktion von Unternehmen in der EU in Drittländer weil es dort weniger strenge Umweltvorgaben gibt. Einnahmen gehen in den EU-Haushalt
Verordnung CO2-Normen für neue PKW und leichte Nutzfahrzeuge (vom 28.03.2023)
Verursachen 15 % der gesamten CO2-Emissionen
Verpflichtung: keine Emissionen bis 2035, Zwischenziel für neue PKW 55 % und für leichte Nutzfahrzeuge 50 % CO2-Einsparungen zwischen 2030 und 2040 (im Vergleich zu 2021)
Verordnung CO2-Normen für schwere Nutzfahrzeuge mit Verpflichtung der Senkung gegenüber 2019 für alle LKW, Stadtbusse und Anhänger (vom 19.01.2024)
2030- 2034: 45 %
2035 - 2039: 65 %
2024: 90 %
Ab 2030 Festlegung Emissionsreduktionsziele auch für Anhänger (7,5 %) und Sattelanhänger (10 %)
Ab 2030 für vorhandene Stadtbusse 90 %, ab 2035 für neue Stadtbusse bis 100%
Verordnung REFuel EUAviation (vom 09.10.2023)
Durch eine größere Nutzung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe sollen der CO₂-Fußabdruck des Luftverkehrssektors reduziert und gleiche Wettbewerbsbedingungen für einen nachhaltigen Luftverkehr in der EU geschaffen werden. Daher die Verpflichtung für Flugkraftstoffanbieter sicherzustellen, dass jeder Flugkraftstoff, der Luftfahrzeugbetreibern auf Flughäfen in der EU angeboten wird, ab 2025 einen Mindestanteil an nachhaltigen Flugkraftstoffen und ab 2030 einen Mindestanteil an synthetischen Kraftstoffen enthält, die beide bis 2050 schrittweise angehoben werden. Kraftstoffanbieter müssen dafür sorgen, dass der Anteil nachhaltiger Flugkraftstoffe 2025 bei 2 %, 2030 bei 6 % und 2050 bei 70 % liegt. Ferner muss der Anteil synthetischer Kraftstoffe ab 2030 bei 1,2 % liegen, wobei dieser Anteil bis 2050 auf 35 % zu erhöhen ist. Zu den förderfähigen nachhaltigen und synthetischen Flugkraftstoffe gehören zertifizierte Biokraftstoffe, erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (einschließlich erneuerbarem Wasserstoff) und wiederverwertete kohlenstoffhaltige Flugkraftstoffe.
Es wird ein Kennzeichnungssystems für die Umweltleistung von Luftfahrzeugbetreibern, die nachhaltige Flugkraftstoffe verwenden, eingeführt, das fundierte Entscheidungen der Verbraucher erleichtern und grüneres Fliegen fördern soll. Eine entsprechende Datenerhebung und die Einführung von Berichtspflichten für Kraftstoffanbieter und Luftfahrzeugbetreiber sollen es ermöglichen, die Auswirkungen der Verordnung auf die Wettbewerbsfähigkeit von Betreibern und Plattformen in der EU zu überwachen. Jeder EU-Mitgliedstaat muss daher eine Behörde benennen, die die Durchführung überwacht.
Verordnung über Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Juli 2023)
Installation von Ladestationen für PKW und schwere Nutzfahrzeuge alle 60 km
Bis 2030 Einrichtung von Wasserstofftankstellen für PKW und schwere Nutzfahrzeuge in allen städtischen Knoten
Einfachere (elektronische) Bezahlung an Ladestationen und Tankstellen
Richtlinie Erneuerbarer Energien (März 2023): Erhöhung Anteil Erneuerbare Energien am Gesamtenergiemix bis 2030 auf mindestens 42,5 % (besser 45 %) für die Bereiche Verkehr, Gebäude und Industrie (mit sektorbezogenen Teilzielen)
Richtlinie Energieeffizienz (Juli 2023)
Ziel: Senkung Endenergieverbrauch bis 2030 auf 11,7 % mit jährlichen Energieeinsparverpflichtungen für EU-Mitgliedstaaten (von 1,49 % ab 2024 bis 1,9 % bis 2030) und Senkung Energieverbrauch für öffentliche Gebäude
Verpflichtung aller Verwaltungsebenen 3 % der Gesamtfläche aller öffentlichen Gebäude zu renovieren
Strategie für Renovierungswelle (vom 11. Juni 2021): Verdopplung der energetischen Renovierungen bis 2030 durch Senkung Energieverbrauch, Einsparung CO2 und Austausch von Heiz- und Kühlsystemen.
Richtlinie Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (vom 12.01.2024)
Auf Gebäude entfallen 40 % des Energieverbrauchs, mehr als die Hälfte des Gasverbrauchs in der EU (hautsächlich durch Heizung, Kühlung und Warmwasser) und 35% der energiebedingten Treibhausgasemissionen. Derzeit sind ca.35 % der Gebäude in der EU älter als 50 Jahre und fast 75 des Gebäudebestandes sind ineffizient. Gleichzeitig liegt die durchschnittliche jährliche Quote energetischer Renovierungen in der EU unter 1 Prozent, um die EU-Klima- und Energieziele zu erreichen, müssten sich die derzeitigen Renovierungsraten mindestens verdoppeln.
Ziele:
Bis 2030 alle neuen Gebäude Nullemissionsgebäude
Bis 2050 alle bestehenden Gebäude in Nullemissionsgebäude umwandeln
Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten zur Festlegung nationaler Zielpfade zum durchschnittlichen Primärenergieverbrauch (Renovierung) von Wohngebäuden um 16 % bis 2030 und um 20-22 % bis 2035, bei Nichtwohngebäuden bis 2030 die 16 Prozent der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz und bis 2033 die 26 Prozent der Gebäude mit der geringsten Energieeffizienz zu renovieren.
Einsparung von 55 % Primärenergieverbrauch durch Renovierung von Gebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz (Ausnahmen möglich für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie historische Gebäude und Ferienhäuser durch Festlegung der EU-Mitgliedstaaten)
Neue Ausweise Gesamtenergieeffizienz nach gemeinsamen EU-Muster
Aufstellung nationaler Gebäuderenovierungspläne und -pässe
Verbot von Subventionen für Einbau Heizkessel auf fossilen Brennstoffen ab 01.01.2025
Verpflichtung: Schutz von Eigentümer/innen und Mieter/innen, d.h. auch Einrichtung zentraler Anlaufstellen für die Beratung bei Gebäuderenovierungen und Bestimmungen über die öffentliche und private (schulterbare) Finanzierung
Festlegung Anzahl von Ladestationen für Wohn- und Nichtwohngebäude
Einrichtung ausreichender Parklätze für Fahrräder und Lastenfahrräder
Neue Gebäude müssen solargeeignet sein, d.h. Installation von Fotovoltaik und Solarthermieanlagen ermöglichen
Ab 2027 auf bestehenden öffentlichen Gebäuden schrittweise Installation von Solaranlagen soweit keine Hindernisse (wirtschaftlich und technisch)
Jedes EU-Land muss seine Strategie für den Energieverbrauch von Gebäuden für den Zeitraum 2021-2030 in seinen nationalen Energie- und Klimaplänen darlegen. Die Gesamtwirkung der Maßnahmen auf nationaler Ebene soll mithelfen, die Energieeffizienz in der EU bis 2030 um mindestens 32,5 % zu steigern.
Aktionsplan Kreislaufwirtschaft (März 2020)
Umstellung auf kreislauforientierte Systeme für Produktion und Verbrauch: 30 Aktionspunkte, z.B. Design neuer Produkte, die über längere Lebensdauer verfügen, leichter wiederverwendet, repariert und recycelt werden können und einen größtmöglichen Anteil recycelter Materialien statt Primärrohstoffe enthalten. Die Verwendung von Einwegprodukten soll eingeschränkt werden.
Bereiche: Elektronik und IKT, Batterien und Fahrzeuge, Verpackungen, Kunststoffe, Textilien, Bauwesen, Gebäude und Lebensmittel.
EU-Biodiversitätsstrategie (Oktober 2020)
Ziel ist die Erholung der biologischen Vielfalt bis 2030 durch Umwandlung von mindestens 30 Prozent der EU-Land- und Meeresgebiete in Schutzgebiete (Aufbau auf Natura-2000-Gebieten durch Ergänzung nationaler Schutzgebiete), das Pflanzen von 3 Mrd. Bäumen und die Verringerung des Einsatzes von Pestiziden bis 2030 um 50 Prozent.
Weitere Maßnahmen: Festlegung verbindlicher Ziele zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme und Flüsse, Verbesserung der Gesundheit von geschützten Lebensräumen und Arten, Verringerung von Umweltverschmutzung, Begrünung der Städte, Verbesserung des Zustands der Wälder, Förderung des ökologischen Landbaus.
REPowerEU (18. Mai 2022)
Ist der Plan der EU, mit dem die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert und der Übergang zu grüner Energie beschleunigt werden sollen (u.a. Unabhängigkeit von russischem Gas) Zu den Hauptzielen von REPowerEU gehört die Stärkung der Resilienz, der Sicherheit und der Nachhaltigkeit des Energiesystems der EU durch die notwendige Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und die Diversifizierung der Energieversorgung auf EU-Ebene, u.a. indem die Nutzung erneuerbarer Energien, die Energieeffizienz und die Energiespeicherkapazität gesteigert wird.
Ziele (zusammengefasst):
Diversifizierung Energieversorgung
Sicherung von Energie zu erschwinglichen Preisen
Erhöhung Nutzung Erneuerbarer Energien bis 2030 um 42,5 % (besser 45 %)
Einrichtung Energieplattform mit gemeinsamer Gasbeschaffung (vom 25. Mai 2022)
Finanzierung (vom Dezember 2022): 300 Mrd. € (72 Mrd. € als Zuschüsse, 225 Mrd. € als Darlehen), Zuschüsse für fehlende Gas- und Flüssigerdgasverbindungen
Erfolge:
Erstmals mehr Stromgewinnung aus Wind- und Sonnenenergie als aus Gas
Rekordwert Ausbau Solarenergie auf 41 GW
Steigerung Windenergie um 16 GW
39 % des Stroms kommen aus Erneuerbaren Energien
Zwischen 1990 und 2021 sinken CO2-Emissionen um 29 % im EU-Raum
Einrichtung der Task Force Energieplattform (01.06.2022)
Ziel ist die Unterstützung der Europäischen Kommission für den Zugang zu alternativen Energiequellen.
Aufgaben:
Die Nachfrage nach alternativen Energiequellen bündeln
Kapazitäten koordinieren
Verhandlungen mit Energielieferanten
Die Task Force wird aus drei Referaten bestehen:
Globale Nachfrage und internationale Verhandlungen
Beziehungen zu den EU-Mitgliedstaaten und der Nachbarschaft
Internationale Beziehungen
Die Referate werden von einem Direktor geleitet und sind der Generaldirektorin für Energie, Ditte Jule Jorgensen, unterstellt und unterstehen der politischen Aufsicht von Energiekommissar Kadri Simson.
Hintergrund:
Erklärung EU 15. Juli 2023 Tag für die Opfer der globalen Klimakrise (als Reaktion auf Überflutungskatastrophen u.a. in Deutschland und Belgien)
Eurobarometer-Umfrage der Europäischen Kommission (2.Jahreshälfte 2023): 93 % der EU-Bürger/innen sehen Klimawandel als gravierendes Problem an und wollen, dass die EU handelt
Verhandlungsergebnisse UN-Klimakonferenz (COP 28) in Dubai (30.11. – 13.12.2023)
Weg von fossilen Brennstoffen
Verdreifachung Erneuerbare Energien bis 2030
Verdopplung der Energieeffizienz bis 2030 (4 % jährlich)
Reduzierung der weltweiten CO2-Emissionen bis 2030 um 43 %
Einrichtung eines Fonds mit 400 Mrd. € für Verluste und Schäden für Klimanotlagen für die vom Klimawandel besonders betroffenen Staaten
Zusätzlich kündigt Kommissionspräsidentin von der Leyen an, für die Energiewende in Nachbarländern der EU und weltweit 2,3 Mrd. € für Investitionen in neue Klimatechnologien bereitzustellen.
Reduzierung Methan-Emissionen seit 2021
Gleichzeitig Vereinbarung zur Reduzierung Methanemissionen gem. Global Methane Pledge (Pakt EU - USA auf der COP 26 in 2021, heute 150 Länder Mitglied) um mindestens 20 % bis 2030 im Vergleich zu 2020 zu reduzieren
Grund: Methangas zweitgrößter Verursacher des Klimawandels (in den Bereichen Energie, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft)
Erklärung Kommissionspräsidentin 1. Gesetz zur Verringerung Methanemissionen im Energiesektor und Bereitstellung 175 Mio. € (Methane Finance Sprint)
Strategie zur Senkung Methanemission vom 14.10.2020
Verordnung Methan vom 15.11.2023 (verabschiedet am 27.05.2024) – Vorgaben:
Für Unternehmen Vorschriften über Quantifizierung und Messung
Überprüfung von Anlagen auf Lecks
Verbot von routinemäßiger Lüftung und Abfackeln
Ab 2027 Einschränkung Abfacklung im Steinkohlebergbau
Einrichtung Transparenz-Datenbank
Methanleistungsprofile EU-Mitglieder
Instrument für Überwachung Methanemittenten
Richtlinie Recht auf Reparatur vorläufige Einigung vom 02.02.2024
Ist Teil des Aktionsplans zur Kreislaufwirtschaft aus 2020 im Rahmen des European Green Deal, Ziel ist die Wiederverwertung von Rohstoffen zu erhöhen:
Für neun Produktgruppen vom Mobiltelefon, Tablets über Waschmaschinen bis zu Kühlschränken wird in Europa ein Recht auf Reparatur verankert – auch jenseits der Garantiefrist.
Hersteller sind verpflichtet, Angaben über ihre Reparaturleistungen zu machen und dabei auch die zu erwartenden Kosten anzugeben.
Reparaturplattformen im Netz erleichtern zudem die Suche nach geeigneten Werkstätten, die die defekten Geräte wieder in Gang bringen (Reparaturwerkstätten können ihre Dienstleistungen anbieten)
Mitgliedstaaten müssen Reparaturen fördern, z.B. durch Reparaturgutscheine oder Reparaturfonds (Förderung durch EU-Finanzmittel)
Vorschlag der Europäischen Kommission für neues Klimaziel der EU für 2040
Am 06.02.2024 hat die Europäische Kommission einen weitgehenden ehrgeizigen Vorschlag zur Verringerung der Nettotreibhausgasemissionen vorgelegt, diese sollen bis 2040 um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken. Nach den Europawahlen wird die neue Europäische Kommission einen Vorschlag vorlegen, der im Einklang mit dem EU-Klimagesetz, dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten abgestimmt wird. Die Europäische Kommission betont im Zusammenhang mit der Ankündigung, dass das neue Ziel der CO2-Reduzierung im Einklang mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen und Empfehlungen des Europäischen Wissenschaftlichen Beirats für Klimawandel (gegründet 2020 mit 15 Wissenschaftler/innen) und den Verpflichtungen gemäß des Pariser Klimaabkommens steht. Zur Begründung für die weitreichende Initiative verweist die Europäische Kommission auf die enormen Kosten des Klimawandels und dessen Auswirkungen; so beliefen sich die in Europa entstandenen klimabedingten wirtschaftlichen Schäden der vergangenen fünf Jahre auf 170 Mrd. Euro, in einer Folgeabschätzung stellt die Europäische Kommission fest, dass eine weiter steigende, d.h. ungebremste Erderwärmung selbst bei konservativen Annahmen zu einem Rückgang des BIP der EU bis zum Ende des Jahrhunderts um etwa 7 Prozent führen könnte.
Voraussetzungen für die Erreichung des 90-Prozentziels
Die Verringerung der Emissionen in diesem Umfang sei an eine Reihe von grundlegenden Voraussetzungen geknüpft:
Ausgangspunkt ist die vollständige Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften, d.h. die Senkung der CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent; hierfür sei die Aktualisierung der nationalen Energie- und Klimapläne der EU-Mitgliedstaaten (müssen jährlich vorgelegt werden) ein Schlüsselelement (Überwachung der Fortschritte)
Aus dem European Green Deal müsse ein Deal für die Dekarbonisierung der Industrie hervorgehen, der auf den bisherigen industriellen Errungenschaften wie Windkraft, Wasserkraft und Elektrolyseuren aufbaut und die heimischen Produktionskapazitäten in Wachstumssektoren wie Batterien, Elektrofahrzeugen, Wärmepumpen, Fotovoltaik, CO2-Abscheidung und -nutzung wie auch -speicherung, Biogas und Biometahn sowie Kreislaufwirtschaft weiter stärkt.
Fairness, Solidarität und Sozialpolitik müssen beim Übergang in eine CO2-neutrale Wirtschaft und -Gesellschaft im Mittelpunkt stehen; hier verweist die Europäische Kommission auf die EU-Förderprogramme Just Transition Fund/Fonds für einen gerechten Übergang (Rhein-Kreis Neuss ist Fördergebiet) und den Klima-Sozialfonds, der ab 2026 und bis 2032 mit 65 Mrd. € seitens der EU ausgestattet wird (und jeweils ergänzender nationaler Finanzmittel, insgesamt 21,7 Mrd. €); letztere hat die Funktion, Unterstützungsmaßnahmen für Investitionen von Privathaushalten in klimafreundliche Heizungs- und Lüftungssysteme und für Unternehmen die Umstellung auf klimafreundliche Produktion finanziell zu fördern.
Dekarbonisierung im Energie- und Verkehrssektor
Die Europäische Kommission rechnet damit, dass der Energiesektor kurz nach 2040 vollständig dekarbonisiert sein werde; sie habe bereits Strategien festgelegt, um für die rasche Einführung erneuerbarer, nuklearer und anderer CO2-freier und CO2-armer Lösungen, die Förderung der Energieeffizienz und die weitere Elektrifizierung zu sorgen (z.B. die am selben Tag ins Leben gerufene Industrieallianz für kleine modulare Reaktoren.) Damit soll die Nutzung von fossilen Brennstoffen bis 2040 um 80 Prozent gegenüber 2021 sinken.
Für den Verkehrssektor rechnet die Europäische Kommission mit der Erreichung der Ziele durch eine Kombination aus technischen Lösungen und CO2-Bepreisung
Für die Emissionen aus dem Straßenverkehr werde bereits ein Rückgang bis 2040 um fast 80 Prozent vorhergesagt.
Auch die Agrarwirtschaft könne mit den richtigen Strategien und der richtigen Unterstützung ebenfalls eine Rolle beim Übergang in eine CO2-ärmere Zukunft einnehmen und gleichzeitig für eine ausreichende Lebensmittelerzeugung in Europa sorgen. Für den Erfolg sei ein ganzheitlicher Dialog mit den landwirtschaftlichen Betrieben und der gesamten Lebensmittelindustrie notwendig.
Ein EU-Konzept für das industrielle Kohlenstoffmanagement
Die Europäische Kommission verweist darauf, dass zur Senkung der derzeitigen Emissionsmengen Technologien benötigt werden, mit denen CO2 abgeschieden oder direkt aus der Atmosphäre entfernt und dann gespeichert oder genutzt werden können (z.B. für die Zementindustrie oder bei der Gewinnung von Abfall); daher habe sie bereits eine Mitteilung zum industriellen Kohlenstoffmanagement angenommen, in der im Einzelnen dargelegt sei, wie die Emissionen bis 2040 um 90 Prozent gesenkt werden können.
EU-Binnenmarkt für CO2
In den kommenden Jahren müsse folgerichtig ein EU-Binnenmarkt für CO2 entstehen. Die Europäische Kommission werde daher mit vorbereitenden Arbeiten für ein künftiges CO2-Transport- und Speicherregelungspaket beginnen, in dem Fragen zur Markt- und Kostenstruktur, der Zugang Dritter, CO2-Qualitätsstandards und Investitionsanreize für neue Infrastrukturen behandelt werden sollen.
Anrechnung von Abbau und Speicherung im EU-Emissionshandelssystem
Die Kommission werde auch die CO2-Mengen bewerten, die direkt aus der Atmosphäre entfernt werden müssen (industrieller CO2-Abbau), um die Emissionsreduktionsziele der EU für 2040 und 2050 zu erreichen. Dazu gehört auch eine Bewertung, wie der Abbau und die dauerhafte Speicherung im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (ETS) angerechnet werden könnten. Um die Ausweitung des Marktes für die Abscheidung und dauerhafte Speicherung von CO2-Emissionen zu unterstützen, werde die Kommission Leitlinien für die Genehmigungsverfahren für Projekte und einen Atlas potenzieller Speicherstätten erstellen. In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten werde außerdem ein Aggregationsinstrument entwickelt, um CO2-Lieferanten mit Transport- und Speicherbetreibern sowie CO2-Abnehmern zusammenzubringen.
Die Kommission will damit einen klaren Rahmen für die Kohlenstoffbilanzierung bei der Nutzung von abgeschiedenem CO2 als Ressource schaffen, der die Klimavorteile der Nutzung von CO2 als Ressource in industriellen Prozessen widerspiegelt.
Mitteilung der Europäischen Kommission vom 12. März 2024 zum Umgang mit Klimarisiken: Aufruf zum Handeln auf allen Regierungsebenen, im Privatsektor und in der Zivilgesellschaft
Hintergrund:
Die Europäische Kommission weist daraufhin, dass 2023 das wärmste Jahr seit Beginn der Temperaturaufzeichnungen war. Dem Bericht des Copernicus-Dienstes zur Überwachung des Klimawandels vom Februar zufolge lag die globale Durchschnittstemperatur in den vorangegangenen zwölf Monaten über dem im Übereinkommen von Paris festgelegten Schwellenwert von 1,5 °C für den Temperaturanstieg.
Die Mitteilung nennt vier Hauptkategorien von Maßnahmen, mit denen die EU-Mitgliedstaaten bei der Bewältigung von Klimarisiken unterstützt werden können:
Verbesserte Entscheidungsprozesse: Engere Zusammenarbeit zwischen den nationalen, regionalen und lokalen Ebenen im Bereich der Klimaresilienz
Bessere Instrumente zur Stärkung der Risikoträger: Besseres Verständnis von politischen Entscheidungsträgern, Unternehmen und Investoren über die Verkettungen zwischen Klimarisiken, Investitionen und langfristigen Finanzierungsstrategien (Bereitstellung von Daten durch die Europäische Umweltagentur und den Galileo-Satellitendienst, zum Waldmonitoring und zur Bodenüberwachung)
Nutzung strukturpolitischer Maßnahmen: Bessere Raumplanung durch Einbeziehung der Klimarisiken und Instandhaltung von kritischen Infrastrukturen; Verknüpfung von EU-Fördermitteln und nationalen Resilienzmaßnahmen, d.h. Investitionen in das Katastrophenrisikomanagement der EU und der Mitgliedstaaten (Fachwissen und Einsatzkapazitäten)
Finanzierung von Klimaresilienz: Mobilisierung ausreichender öffentlicher und privater Finanzmittel (Aufnahme in EU-Programme und Einbezug von Nachhaltigkeit in öffentliche Ausschreibungen)
Gleichzeitig kündigt die Europäische Kommission an, sich auf internationaler Ebene für die Bewältigung von Klimarisiken einzusetzen (Austausch von Erfahrungen, Wissen und Instrumente zur Bewältigung von Klimarisiken, d.h. Einbezug in bilaterale und multilaterale Gespräche)
Zur Finanzierung des European Green Deal stehen u.a. folgende Finanzierungsangebote der EU zur Verfügung (Zuschüsse)
Innovationsfonds (seit 2018): Programm zur Förderung innovativer kohlenstoffarmer Technologien
Förderung 2023: 6,5 Mrd. € für mehr als 100 Projekte
Modernisierungsfonds (seit 2020): Förderung zur Modernisierung von Energiesystemen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen in Industrie und Verkehr
Förderung 2023: 4,66 Mrd. € für 50 Projekte (seit Bestehen 9,68 Mrd. €)
Beide Fonds speisen sich aus Einnahmen des EU-HS
Industrieplan für den European Green Deal von Februar 2023 mit Finanzausstattung in Höhe von 660 Mrd. €; Ziele: schnellerer Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten, Ausbau der Kompetenzen (Aufbau einer Akademie) und Förderung Ausbau Produktionskapazitäten für Netto-Null-Technologien
Wasserstoffbank (angekündigt 2022 Rede zur Lage der EU, eingerichtet März 2023), Finanzausstattung von 800 Mrd. € (aus Innovationsfonds), vergibt Zuschüsse an Unternehmen für Produktion und Verkauf Wasserstoff
Europäischer Aktionsplan Windkraft, u.a. durch schnellere nationale Genehmigungsverfahren bis 2030 jährlich 37 GW - Finanzierung über Innovationsfonds für Herstellung Windkraftanlagen
Finanzmittel aus Aufbau- und Resilienzfaszilität (Deutschland erhält hier über 30 Mrd. € an Zuschüssen für grüne und digitale Projekte)
Genehmigung nationaler Beihilfen zur Umstellung auf CO2-freie Produktion - Beispiele:
Juli 2020 Genehmigung Beihilfe BReg über 1,75 Mrd. € zur Förderung der Anschaffung von Bussen mit alternativen Kraftstoffen (RL Clean Vehicle),
2023 Bewilligung BReg und Land NRW 2 Mrd. € an Thyssen-Krupp für Bau Direktreduktionsanlage zur Herstellung grünen Wasserstoff in Duisburg
Ziele gemäß der Politischen Leitlinien für die nächste Europäische Kommission 2024 – 2029 – Ein Clean Deal für die Industrie
In ihrer Rede im Europäischen Parlament am 18.07.2024 (Bewerbung für eine zweite Amtszeit als Kommissionspräsidentin) stellte Kommissionspräsidentin von der Leyen auch die Politischen Leitlinien der neuen Europäischen Kommission zur Fortsetzung des European Green Deal vor. Zu Beginn der Ausführungen betont von der Leyen die historischen Fortschritte bei der Festlegung der Klimaziele und die erzielten Erfolge bei der Senkung der CO2-Emissionen bei gleichzeitigem Wachstum der europäischen Wirtschaft. Daher werde auch die neue Europäische Kommission an dem European Green Deal festhalten. Da sich die Klimakrise beschleunige sei es dringend erforderlich, die Wirtschaft gleichzeitig zu dekarbonisieren und zu industrialisieren. In den ersten hundert Tagen werde die Europäische Kommission einen Deal für eine saubere Industrie vorschlagen, um damit die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu stärken und für hochwertige Arbeitsplötze zu sorgen. Es gehe um die Schaffung der notwendigen Bedingungen, was Vereinfachungen, Investitionen sowie den sicheren Zugang zu einer kostengünstigen, nachhaltigen und sicheren Versorgung mit Energie und Rohstoffen erfordere. Das bereits am 06. Februar 2024 neu festgelegte Emissionsreduktionsziel von 90 Prozent bis 2024 soll im Europäischen Klimagesetz verankert werden, bei jeder Etappe der Emissionsreduktion werde die Europäische Kommission mit der Industrie, den Sozialpartnern und allen Interessenträgern zusammenarbeiten. Es werde weiterhin einen Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie vorgelegt, um die Industrie beim Übergang in eine emissionsarme Wirtschaft zu unterstützen. Der Rechtsakt soll den europäischen Leitmarkt für die Entwicklung, Herstellung und Verbreitung sauberer Technologien in der Industrie fördern als auch die entsprechenden Planungs-, Ausschreibungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen.
Mit Stolz verweist die Kommissionspräsidentin darauf, dass die erneuerbaren Energien in 2023 mit 50 Prozent an der Stromerzeugung in der EU einen Rekordwert erreichten. Es sei die Absicht für die kommenden Jahre Europa weiter von fossilen Brennstoffen unabhängig zu machen und die gemeinsame Beschaffung von Brennstoffen zu verstärken u.a.:
durch die Aktivierung und Ausweitung des Mechanismus für die Nachfragebündelung (unter Einbezug Wasserstoff und kritische Rohstoffe).
Durch den Abschluss neuer Partnerschaften für sauberen Handel und Investitionen mit Ländern außerhalb Europas
Durch die ehrgeizige Fortführung der Internationalen Klimaverhandlungen (u.a. bei Methan, CO2-Bepreisung und globale Ziele für erneuerbare Energien und Energieeffizienz)
Durch die Darlegung der globalen Klima- und Energievision im Vorfeld der COP 30 in Brasilien in 2025
Durch die Intensivierung der grünen Diplomatie, d.h. engere Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Staaten
Durch einen technologieneutralen Ansatz, der auch E-Fuels eine Rolle geben werde.
Zur Erreichung der Klimaziele sei es notwendig, den Bürger/innen bei der Mobilität die Wahl von nachhaltigeren Reiseoptionen zu erleichtern, z.B. durch die Nutzung von offenen Buchungssystemen um transeuropäische Reisen bei mehreren Dienstleistern erwerben zu können. Daher werde die Europäische Kommission eine Verordnung über einheitliche, digitale Buchungs- und Ticketdienste vorschlagen, dadurch soll es den EU-Bürger/innen ermöglicht werden, ein einziges Ticket auf einer einzigen Plattform zu kaufen und ihre Fahrgastrechte für die gesamte Reise wahrzunehmen.