Krisen, Kriege, Konflikte – Die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU
Europa |
Beginn Krieg Ukraine 24.02.2022
Der Überfall und Krieg Rußlands in Ukraine war ein Schockmoment für Europa – Stichwort Zeitenwende - mit der Erkenntnis, dass eine Periode von 70 Jahren Frieden in Europa erst einmal vorbei ist. Damit ging es in der folgenden Zeit um die Frage wie mit der neuen Situation umgegangen werden muss, d.h. wie kann die Ukraine im Abwehrkampf gegen Rußland unterstützt werden (denn Ukraine kämpft auch für die Freiheit Europas) und welche Notwendigkeit und Dringlichkeit gibt es, die eigene Verteidigungs- und Sicherheitspolitik strategisch neu auszurichten und mit entsprechenden Ressourcen zu untermauern.
EU-Organe haben gemeinsam mit den EU-Mitgliedsländern in großer Einmütigkeit in kürzester Zeit Ukraine-Unterstützung organisiert:
Bereits 2014 Einrichtung Beratungsmission der Europäischen Union für die Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) nach Maidan; Unterstützung der zuständigen ukrainischen Behörden bei einer nachhaltigen Reform des zivilen Sicherheitssektors durch strategische Beratung und praktische Unterstützung für spezifische Reformmaßnahmen auf der Grundlage von EU-Standards und internationalen Grundsätzen der verantwortungsvollen Staatsführung und der Menschenrechte (unter Teilnahme verschiedener Ministerien, Polizei, Sicherheitsdienste, Gerichte und Staatsanwaltschaft und Antikorruptionsbehörden)
18 Mrd. € für 2023 (Aufrechterhaltung Verwaltung, Gesundheitsschutz, Energieversorgung)
28 Mrd. € militärische Unterstützung bisher
Einrichtung eines Unterstützungsfonds für gemeinsame Beschaffung für Waffen (5 Mrd. €)
50 Mrd. Ukraine-Faszilität 2024 – 2027 (als Darlehen, Zuschüsse und Garantien)
Aufnahme und Versorgung ca. 4 Mio. Flüchtlinge in EU-Mitgliedsländern
14 Sanktionspakete gegen Rußland
Ukraine ist seit Dezember 2023 Beitrittskandidat zur EU und Beitrittsverhandlungen beginnen in 2024
Schon seit Beginn des vergangenen Jahrzehnts erfolgte unter den EU-Mitgliedstaaten und gemeinsam mit den EU-Organen eine intensive strategische Beratung, Einrichtung entsprechender Organe und Rechtsetzung zur Entwicklung eigener Verteidigungsfähigkeiten; solide Grundlagen sind bereits seit dem Vertrag von Maastricht vorhanden:
Vertrag von Maastricht 1993: Einführung Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
Militärausschuss der EU (EUMS): seit Januar 2001, setzt sich aus den Generalstabschefs der EU-Mitgliedstaaten zusammen und leitet alle militärischen Aktivitäten im Rahmen der EU, insbesondere die Planung und Durchführung von Militärmissionen und -operationen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) sowie die Entwicklung von militärischen Fähigkeiten
Europäische Verteidigungsagentur (EDA, seit 2004) zuständig für die Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung und Koordinierte jährliche Überprüfung der Verteidigung (Coordinated Annual Review on Defence/CARD), wichtiges Instrument zur Weiterentwicklung Strategischer Kompass. Ziel: Überprüfung Verteidigungspläne Mitgliedstaaten für Entwicklung Kohärenz/Anpassung der strategischen und militärischen Fähigkeiten (einheitliche und gemeinsame Anschaffung von militärischen Gütern)
Vertrag von Lissabon 2009: Einführung Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP, Art. 42 – 46 EUV) – Verteidigungszusammenarbeit und Krisenmanagement durch Zusammenarbeit der Streitkräfte
Vertrag von Lissabon 2009: Einführung Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (seit Dezember 2019 Josep Borrell)
Vertrag von Lissabon 2009: Vorsitz Hoher Vertreter im Rat für Auswärtige Angelegenheiten (für Außen- und Sicherheitspolitik EU), Mitglieder: Fachminister/innen 27 EU-Länder Außenpolitik oder Verteidigung – Krisendiplomatie Abstimmung Unterstützung Ukraine und Hochfahren militärische Möglichkeiten
Vertrag von Lissabon 2009: Einführung Kompetenz Fähigkeiten und Rüstung (Art.42 Abs. 3 EUV)
Vertrag von Lissabon 2009: Ständige Strukturierte Zusammenarbeit von 26 EU-Mitgliedstaaten (SSZ seit 2017, Artt. 42 Abs. 6 und 46 EUV): Ziel ist kohärenter Aufbau von Verteidigungsfähigkeiten für nationale und multinationale Missionen und Operationen
Militärstab der EU innerhalb des Europäischen Auswärtigen Dienstes, seit 2011, Aufgabe: Frühwarnung, Situationsbewertung, strategische Planung, Kommunikations- und Informationssysteme, Konzeptentwicklung, Schulung und Ausbildung sowie Unterstützung von Partnerschaften bereitzustellen.
Hintergrund: Der EAD wurde 2011 gegründet und hat seinen Sitz in Brüssel, Aufgabe: Der EAD pflegt die diplomatischen Beziehungen der EU zur übrigen Welt und setzt die Außen- und Sicherheitspolitik der EU um.
Europäischer Aktionsplan für die Verteidigung (Europäische Kommission), seit 2016
Militärischer Planungs- und Durchführungsstab (MPCC), seit 2017, Aufgabe: strategische Verantwortung für die operative Planung und Durchführung militärischer GSVP-Missionen
Europäischer Verteidigungsfonds (seit 2017) ausgestattet mit 8 Mrd. € bis 2027 zur Förderung von Kooperation in FuE und grenzüberschreitender Zusammenarbeit der Rüstungsindustrie, das Budget wurde auf dem Sondergipfel der Staats- und Regierungschefs am 01.02.2024 um 1,5 Mrd. Euro erhöht; am 15.03.2024 wurde das 4.Jahresprogramm beschlossen
Generaldirektion Verteidigungsindustrie und Weltraum Europäische Kommission (seit 2020), soll die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der europäischen Rüstungsindustrie gewährleisten und das EU-Weltraumprogramm durchführen (umfasst das Europäische Erdbeobachtungsprogramm (Copernicus), das Europäische Globale Satellitennavigationssystem (Galileo) und die Europäische Erweiterung des geostationären Navigationssystems (EGNOS).
Europäische Friedensfaszilität seit 20. März 2021 (außerhalb des EU-Haushalts), 6,1 Mrd. € für die Produktion und Beschaffung von Munition für die Ukraine, bis 2027 max. 12 Mrd. € (Beschluss vom 26. Juni 2023) für die Bereitstellung von Militärgütern und -technik
Strategischer Kompass für Sicherheit und Verteidigung (aktualisiert im März 2022 vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs): Entwicklung Handlungs-Leitlinien für evtl. Bedrohungen und Herausforderungen
Verordnung zur Förderung der Munitionsproduktion (Act in Support of Ammunition Production, ASAP), Juli 2023, Ziel: mit einem Budget in Höhe von 500 Mio. € die gesamte Lieferkette für Munition und Flugkörper in der EU zu stärken, damit die europäische Verteidigungsindustrie mehr und schneller produzieren kann. Die Verordnung ist eine direkte Antwort auf die Forderung, der Ukraine dringend Munition sowie auf Anfrage Flugkörper zu liefern und die Mitgliedstaaten durch zielgerichtete Maßnahmen bei der Auffüllung ihrer Bestände zu unterstützen.
Mit der Unterstützung von ASAP soll Europa bis Ende 2025 eine jährliche Produktionskapazität von 2 Mio. Munitionshülsen erreichen.
Instrument für die Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch gemeinsame Beschaffung (EDIRPA), beschlossen Oktober 2023: Über das neue Instrument wird den Mitgliedstaaten bei Ankäufen von Militärgütern, an denen ein Konsortium von mindestens drei Mitgliedstaaten beteiligt ist, eine teilweise Erstattung aus dem EU-Haushalt gewährt. Zu diesem Zweck wird das Instrument mit Mitteln in Höhe von 310 Mio. € ausgestattet.
Mit der Verabschiedung des Arbeitsprogramms für das Instrument zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch gemeinsame Beschaffung wird erstmals ein Anreiz für die Mitgliedsaaten geschaffen, gemeinsam Verteidigungsgüter in drei Bereichen zu beschaffen:
Munition (z. B. Handfeuerwaffen, Artilleriemunition, Mörser, Raketen),
Luft- und Raketenabwehr und
Plattformen und Ersatz von Altsystemen (z. B. Panzer, gepanzerte Fahrzeuge, Unterstützungssysteme, Soldatensysteme, Drohnen).
Die Finanzierungsprioritäten wurden von Europäischer Kommission und den EU-Mitgliedstaaten festgelegt, um den dringenden Verteidigungsbedarf zu decken und die Verteidigungsvorräte aufzustocken.
Programm für Verteidigungsinvestitionen (EUDIS) für Innovationen und Neugründungen im Verteidigungsbereich (15.03.2024)
Grundsatzrede Kommissionspräsidentin im Europäischen Parlament zur Stärkung der europäischen Verteidigung in einem instabilen geopolitischen Umfeld
In einer Grundsatzrede im Europäischen Parlament am 28.02.2024 hat Kommissionspräsidentin von der Leyen betont, dass Europa sich noch stärker sicherheitspolitisch aufstellen und beginnen muss, an einer europäischen Sicherheitsarchitektur zu arbeiten, die wichtigsten Aufgaben seien:
Wiederaufbau, Stärkung und Modernisierung der Streitkräfte der EU-Mitgliedstaaten
Entwicklung und Bereitstellung der nächsten Generation militärischer Fähigkeiten
Hochfahren der Verteidigungsindustrien innerhalb der nächsten fünf Jahre
Gemeinsame Beschaffung im Verteidigungsbereich
In der nächsten Kommission Einrichtung eines Kommissionsposten für Verteidigung
Europäische Kommission legt Strategie und Programm für die EU-Verteidigungsindustrie vor
Die Europäische Kommission hat am 05. März 2024 eine Strategie (European Defence Industrial Strategy) und ein Programm für die EU-Verteidigungsindustrie (European Defence Industrial Programm) vorgelegt. Ziel ist, die Wettbewerbsfähigkeit und die Einsatzbereitschaft der europäischen Verteidigungsindustrie zu stärken, dafür sollen die EU-Mitgliedstaaten mehr, besser, und gemeinsam europäisch investieren.
Die Strategie umfasst folgende Maßnahmen:
Effizientere kollektive Verteidigungsnachfrage der Mitgliedstaaten, beruhend auf bestehenden Instrumenten und Initiativen (CDP, CARD, SSZ). Anreize für die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Beschaffung;
Verfügbarkeit aller Verteidigungsgüter unter allen Umständen und in jedem Zeithorizont. Unterstützung für Investitionen der Mitgliedstaaten und der europäischen Verteidigungsindustrie in die Entwicklung und Markteinführung modernster Verteidigungstechnologien und -fähigkeiten von morgen. Maßnahmen, dass die EDTIB auch in Krisenzeiten über die notwendigen Mittel verfügt;
Unterstützung der europäischen Verteidigungsindustrie aus dem EU-Haushalt und den nationalen Haushalten;
Kultur der Verteidigungsbereitschaft in allen Politikbereichen, v.a. Überprüfung der Darlehenspolitik der Europäischen Investitionsbank in 2024;
Ausbau engerer Beziehungen zur Ukraine und ihrer Verteidigungsindustrie;
Zusammenarbeit mit der NATO, mit strategischen, gleichgesinnten und internationalen Partnern sowie eine engere Kooperation mit der Ukraine.
Das Programm soll eine Brücke zwischen den kurzfristigen Sofortmaßnahmen und einem stärker strukturell und längerfristig ausgerichteten Politikansatz bilden. Ziel ist, die technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung kontinuierlich zu unterstützen. Es schlägt daher einen neuen Rechtsrahmen für eine stärkere und einfachere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten vor, außerdem ein EU-weites System, das den ständigen Zugang zu allen erforderlichen Verteidigungsgütern in Europa ermöglicht.
Kommissionspräsidentin ruft zur Stärkung der europäischen Verteidigungs- und Sicherheitsanstrengungen der EU auf
In einer Grundsatzrede beim Europäischen Verteidigungs- und Sicherheitsgipfel in Brüssel am 17. April 2024 mahnte Kommissionspräsidentin von der Leyen, dass Europa seine Kräfte im Bereich Verteidigung und Sicherheit besser bündeln und schnell und entschlossen an seiner Sicherheitsarchitektur arbeiten müsse. Dabei solle die Arbeit auf europäischer Ebene auf drei Kernprioritäten konzentriert werden:
Einsatzbereitschaft
Investitionen und industrielle Kapazitäten
Partnerschaft mit der NATO und anderen Akteuren
Diese Zielsetzungen seien nicht leicht umzusetzen und erforderten eine neue europäische Denkweisen in Verteidigungsfragen, von den EU-Mitgliedstaaten, Industrie und Investoren; es erfordere zudem politische und moralische Courage, der Ukraine auf europäischem Boden so lange wie nötig zur Seite zu stehen.
In den politischen Leitlinien 2024 – 2029 kündigt Kommissionspräsidentin von der Leyen am 18.07.2024 im Europäischen Parlament in den kommenden fünf Jahren den Aufbau einer echten Europäischen Verteidigungsunion an:
Die EU-Mitgliedstaaten würden dabei immer die Verantwortung für ihre eigenen Truppen behalten – von der Doktrin bis zum Einsatz
Ernennung eines Kommissionsmitglieds für die Koordinierung der Verteidigung
Vorlage eines Weißbuchs zur Zukunft der europäischen Verteidigung
Ausbau der Partnerschaft EU- NATO zur Abdeckung aller Bedrohungen, einschließlich neuer Gefahren in den Bereichen Cybersicherheit, Hybridangriffe oder Angriffe im Weltraum
Stärkung der transatlantischen Partnerschaft
Erhöhung der Investitionen, d.h. höhere, bessere und gemeinsame Ausgaben
Wiederaufbau, Vergrößerung und Umgestaltung der nationalen Streitkräfte
Aufbau des Europäischen Verteidigungsfonds für Investitionen in kritischen Bereichen wie See- Boden- und Luftkampf sowie weltraumgestützte Frühwarnung und Cyberabwehr
Aufbau des Programms für die europäische Verteidigungsindustrie zur Schließung der besonders kritischen Lücken bei den militärischen Fähigkeiten durch gemeinsame Beschaffung
Schaffung eines Binnenmarktes für Verteidigungsgüter und -dienstleistungen und Erhöhung der Produktionskapazitäten
Aufbau eines europäischen Luftschilds und der Cyberabwehr
Cybersicherheit in der EU
Der Cyberraum gilt als fünfter Bereich der Kriegsführung, d.h. ist genauso wichtig wie die Bereiche Land, See, Luft und Weltraum. Der Bereich umfasst u.a. Informations- und Telekommunikationsnetze, Infrastrukturen und den damit verbundenen Daten, Computersysteme, Prozessoren und Steuer- und Kontrollschaltungen.
Die Koordination der Cyberabwehr der EU erfolgt über die Europäische Verteidigungsagentur (EDA) in Kooperation mit der Agentur der EU für Cybersicherheit und Europol. Aufgabe ist Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten beim Aufbau qualifizierter Kräfte im Bereich militärische Cyberabwehr und Zurverfügungstellung von pro- und reaktiven Technologien für Cyberabwehr
Im Dezember 2020 und im November 2022 wurde von der Europäischen Kommission und der Europäischen Verteidigungsagentur die EU-Strategie für Cyberabwehr beschlossen, mit dem Ziel die Koordinierung der Cyberabwehr und die Zusammenarbeit und Aufbau von Cyberabwehrfähigkeiten zu stärken (u.a. Stärkung der Zusammenarbeit zwischen militärischen und zivilen Cybergemeinschaften).
Im März 2023 betonen die Staats- und Regierungschefs der EU auf ihrer Tagung die Bedeutung der Entwicklung eines EU-Instrumentariums gegen hybride Bedrohungen. Mit dem Instrumentarium sollen alle Akteure, politische Maßnahmen und Instrumente zusammengeführt werden, um besser auf die Auswirkungen hybrider Bedrohungen reagieren zu können. Gleichzeitig betonen die Staats- und Regierungschefs, dass die Hauptverantwortung für die Abwehr hybrider Bedrohungen bei jedem einzelnen EU-Mitgliedstaat liegt, fordern aber zugleich, dass für Entscheidungen über eine koordinierte Reaktion der EU auf hybride Bedrohungen folgende Maßstäbe gelten sollen:
Schutz der Demokratie und des Völkerrechts
Verwirklichung der Ziele der EU
Angemessenheit der Kampagne
Hintergrund Lageerfassung und größeren Zusammenhang berücksichtigen
Wahrung Völkerrecht und Schutz von Grundrechten und -freiheiten
In den politischen Leitlinien 2024 – 2029 kündigt Kommissionspräsidentin von der Leyen am 18.07.2024 im Europäischen Parlament eine Strategie zur Krisenvorsorge an; dazu gehört:
Die weitere Stärkung der Cyberabwehrkapazitäten
Die Koordinierung der nationalen Cyberabwehrmaßnahmen
Die Sicherung der kritischen Infrastruktur
Aufbau einer zuverlässigen europäischen Cyberabwehrindustrie
Kooperation EU – NATO (22 EU-Mitgliedsländer sind auch Mitglied in der NATO, jüngste Aufnahme Schweden und Finnland, damit hat die NATO jetzt 32 Mitglieder)
Die EU und die NATO haben ihre Zusammenarbeit im Jahr 2003 aufgenommen
Gemeinsame Erklärung 2016 von Warschau zur Zusammenarbeit in Verteidigungsfragen,
Gemeinsame Erklärung im Juli 2018 in Brüssel mit einer Vision wie beide Organisationen gegen gemeinsame Sicherheitsbedrohungen vorgehen können
Billigung des strategischen Konzepts der NATO durch EU und Billigung des Strategischen Kompasses der EU durch die NATO 2022; gemeinsame Verurteilung der grundlosen, ungerechtfertigten und rechtswidrigen Invasion Rußlands in die Ukraine
Seit 2023 vor Hintergrund Ukraine-Krieg Intensivierung der Zusammenarbeit und Verurteilung des Angriffs Rußlands auf die Ukraine
Gemeinsame Erklärung EU - NATO vom 10. Januar 2023 mit Bekenntnis zur Unterstützung Ukraine und Vision über Vorgehen gegen gemeinsame Sicherheitsbedrohungen; verstärkte Kooperation in den Bereichen Schutz kritischer Infrastrukturen, disruptive Technologien, Weltraumsicherheit
Vertiefte Zusammenarbeit EU - NATO – Treffen am 11. Januar 2023
Auf einem Treffen der Mitglieder der Europäischen Kommission mit NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg am 11. Januar 2023 bezeichnete Kommissionspräsidentin von der Leyen die Zusammenarbeit als ausgezeichnet. Als Ergebnis des Treffens wurde eine EU-NATO-Taskforce vereinbart mit der Aufgabe der Untersuchung der wichtigsten Bedrohungen für kritische Infrastruktur und strategische Schwachstellen. Ziel ist die Entwicklung zentraler Grundsätze zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit in vier Bereichen (Verkehr, Energie, Digitales und Weltraum).