Neue Regelung zur Reparatur von Waren am 30. Juli 2024 in Kraft getreten
Europa |
Am 30. Juli 2024 ist eine neue EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren in Kraft getreten. Die neuen Regelungen sollen einen nachhaltigen Konsum fördern, die Reparatur defekter Produkte erleichtern und die Verbraucher/innen ermutigen ihre defekten Produkte zu reparieren bzw. reparieren zu lassen anstatt sie zu entsorgen.
Die Europäische Kommission betont, dass die Richtlinie in erster Linie den Verbraucher/innen zugute kommen wird, denn die neuen Regelungen vermeiden Kosten für die Anschaffung neuer Geräte, verringern Abfälle und Treibhausgasemissionen und verringern den Verbrauch wertvoller Ressourcen.
Reparaturplattform wird eingerichtet
Nach der neuen Richtlinie sind die Hersteller bestimmter Produkte (etwa Kühlschränke oder Smartphones) verpflichtet, den Verbrauchern rechtzeitige Reparaturdienste zu einem angemessenen Preis anzubieten. Um den europäischen Reparaturmarkt zu stärken, verpflichten die neuen Regeln diese Hersteller, Ersatzteile zu einem angemessenen Preis anzubieten, und verbieten ihnen, die Reparatur zu verweigern oder Praktiken anzuwenden, die die Reparatur verhindern.
Damit die Verbraucher attraktive Reparaturlösungen finden können, wird eine europäische Reparaturplattform den Verbrauchern bei der Suche nach geeigneten Reparaturwerkstätten helfen. Die neue Richtlinie gibt den Verbrauchern auch ein neues Recht auf eine Verlängerung ihrer gesetzlichen Garantie um ein Jahr, wenn sie sich dafür entscheiden, ihr defektes Produkt reparieren zu lassen, anstatt es vom Verkäufer ersetzen zu lassen.