Schengenraum: Europäische Kommission schlägt Digitalisierung von Personalausweisen und Reisepässen vor
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Die Europäische Kommission hat am 09.10.2024 einen Vorschlag für die Einführung digitaler Reisedokumente und für eine neue EU-App für digitales Reisen im Schengenraum gemacht. Die neuen Vorschriften sollen das Reisen beim Eintritt und Verlassen des Schengenraums einfacher und sicherer machen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verwendung der App freiwillig ist.
Die Europäische Kommission verweist darauf, dass sowohl EU-Bürger/innen als auch Nicht-EU-Bürger/innen beim Überschreiten der EU-Außengrenzen systematischen Kontrollen unterzogen werden; derzeit würden diese Kontrollen physisch an Grenzübergangsstellen durchgeführt. Allein im Jahr 2023 seien fast 600 Millionen Grenzübertritte verzeichnet worden. Daher ist es nach Ansicht der Europäischen Kommission notwendig, die Grenzkontrollen zu beschleunigen und ein reibungsloseres Reisen zu gewährleisten. Mit der Digitalisierung werde gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit aufrechterhalten, um sicherzustellen, dass jeder einzelne Reisende kontrolliert werden kann.
Neue Vorschriften zur Einführung digitaler Pässe und Personalausweise
Digitale Reisedokumente sind eine digitale Version der in Pässen und Personalausweisen gespeicherten Daten. Die Daten umfassen Informationen, die im Chip des Passes oder Personalausweises enthalten sind, einschließlich des Gesichtsbildes des Inhabers, jedoch nicht des Fingerabdrucks. Ein digitales Reisedokument kann auf einem Mobiltelefon gespeichert werden. Es werde für Reisende völlig freiwillig sein, die digitale Version ihrer Dokumente kostenlos anzufordern oder zu verwenden.
Digitale Reisedokumente hätten jedoch entsprechende Vorteile, diese sind
Reibungslosere und schnellere Grenzübertritte für Reisende: Sowohl EU- als auch Nicht-EU-Bürger können ihre digitalen Reisepässe oder Personalausweise vor der Reise für eine Vorab-Grenzkontrolle bei Reisen in die oder aus der EU einreichen.
Erleichterung der Freizügigkeit und Verringerung des Verwaltungsaufwands für EU-Bürger/innen: Die Mitgliedstaaten können EU-Bürger/innen die Verwendung digitaler Personalausweise zur Registrierung und Identifizierung gestatten; diese könnten z.B. bei der Anmeldung bei nationalen Behörden für den Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat oder zur Erleichterung des Zugangs zu elektronischen Identifizierungssystemen verwendet werden.
Verbesserung der Effizienz von Grenzkontrollen: Dank der Vorabkontrollen, die durch digitale Reisedokumente ermöglicht würden, könnten die Grenzschutzbehörden ihre Zeit und Ressourcen auf die Aufdeckung von grenzüberschreitenden Straftaten und Schleusung von Migranten konzentrieren.
Verbesserung der Sicherheit im Schengen-Raum: Digitale Reisedokumente erleichtern es den Behörden, die Echtheit und Unversehrtheit von Reisedokumenten zu überprüfen, und erschweren es Betrügern, gefälschte Dokumente zu verwenden oder unentdeckt Grenzen zu passieren.
Die EU-Anwendung für digitales Reisen (EU-App)
Die EU-Anwendung „Digital Travel“ wird von der Kommission mit Unterstützung von eu-LISA, der EU-Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen, entwickelt und auf EU-Ebene eingeführt. Die Anwendung wird allen EU- und Nicht-EU-Bürger/innen mit einem biometrischen Reisepass oder einem EU-Personalausweis zur Verfügung stehen, die in den Schengen-Raum einreisen oder diesen verlassen.
Dank der EU-Anwendung „Digital Travel“ könnten Reisende:
digitale Reiseunterlagen unter Verwendung ihres Reisepasses oder, im Falle von EU-Bürger/innen, ihres Personalausweises erstellen
Reisepläne und -dokumente vorab bei den Grenzbehörden einreichen und so die Wartezeiten an den Grenzübergängen verkürzen, da die meisten Kontrollen bereits im Voraus durchgeführt werden können.
Sicherstellen, dass ihre Daten geschützt sind: Die Anwendung benötigt die Zustimmung des Benutzers, bevor personenbezogene Daten verarbeitet werden. Darüber hinaus müssen die EU-Mitgliedstaaten die Grenzbehörden umfassend in den Vorschriften zur Datensicherheit und zum Datenschutz schulen, bevor sie ihnen den Zugriff auf die Daten gestatten.
Die digitale Reiseanwendung der EU soll ab 2030 verfügbar sein. Damit wird es möglich sein, die digitalen Reiseunterlagen in der Europäischen digitalen Identitätsbrieftasche zu speichern.
Hintergrund
Die Vorschläge der Europäischen Kommission stehen im Einklang mit der 2021 verabschiedeten Schengen-Strategie, die eine weitere Digitalisierung der Verfahren an den Außengrenzen vorsieht. Die Vorschläge stehen auch im Zusammenhang mit der Einrichtung europäischer digitaler Identitätsmappen, in denen neben digitalen Pässen und Personalausweisen auch digitale Führerscheine, ärztliche Verschreibungen und andere Dokumente gespeichert werden können.