Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakets – Europäische Kommission legt Fahrplan vor
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Nach der Einigung auf das Migrations- und Asylpaket im Dezember 2023 hat die Europäische Kommission einen Plan für die Umsetzung vorgelegt; dieser soll sicherstellen, dass bis Juni 2026, wenn der Pakt rechtlich in Kraft tritt, alles für die Umsetzung der Vorbereitung in den EU-Mitgliedstaaten vorbereitet ist.
Der Umsetzungsplan
Der gemeinsame Umsetzungsplan enthält eine Vorlage für die nationalen Umsetzungspläne, die von den Mitgliedstaaten bis Ende dieses Jahres angenommen werden sollen. Er ist in zehn Komponenten gegliedert, die eng miteinander verknüpft sind und parallel umzusetzen sind:
Ein gemeinsames Informationssystem für die Bereiche Migration und Asyl (Eurodac)
Ein neues System für das Migrationsmanagement an den EU-Außengrenzen
Gewährleistung angemessener Aufnahme- und Lebensstandards für Antragsteller
entsprechend dem voraussichtlichen Bedarf
Faire, effiziente und einheitlichere Asylverfahren
Effiziente und faire Rückkehrverfahren
Ein faires und effizientes System – Umsetzung der neuen Zuständigkeitsvorschriften
Gelebte Solidarität
Vorsorge, Notfallplanung und Krisenreaktion
Neue Garantien für Asylbewerber und schutzbedürftige Personen
Neuansiedlung, Inklusion und Integration
Nächste Schritte
Der Umsetzungsplan soll als Grundlage für die Ausarbeitung der nationalen Umsetzungspläne der Mitgliedstaaten dienen, die bis Dezember 2024 erstellt werden müssen. Die Europäische Kommission weist ausdrücklich daraufhin, dass die Mitgliedstaaten während des gesamten Prozesses auf die operative, technische und finanzielle Unterstützung der Kommission und der EU-Agenturen zählen und zurückgreifen können. Die Kommission hat zu diesem Zweck spezielle Unterstützungsteams eingerichtet, die bis zum Herbst alle Hauptstädte der Mitgliedstaaten besuchen werden um bei der Ausarbeitung der nationalen Umsetzungspläne zu unterstützen.
Die Europäische Kommission kündigt an, dass sie die Fortschritte bei der Umsetzung des Pakets genau überwachen und dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig Bericht erstatten werde.
Hintergrund: Der lange Weg zur Einigung
Im September 2020 legte die Europäische Kommission das Migrations- und Asylpaket vor, mit dem langfristige und tragfähige Lösungen für das Migrationsmanagement gefunden werden sollten. Mit dem Paket wird ein Rechtsrahmen geschaffen, der durch einen umfassenden Ansatz für ein wirksames und gerechtes Migrationsmanagement für ausgewogene Solidarität und Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten sorgen soll. Nach einer politischen Einigung am 20. Dezember 2023 wurde das Paket vom Europäischen Parlament am 10. April 2024 und anschließend vom Rat am 14. Mai angenommen. Die Rechtsinstrumente des Pakets traten am 11. Juni 2024 in Kraft und werden nach zwei Jahren, d. h. ab dem 12. Juni 2026, zur Anwendung gelangen. Eine Ausnahme bildet die Verordnung zur Schaffung eines Unionsrahmens für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen, die bereits in heute Anwendung findet.