Neue Regelungen für kommunales Abwasser sind zum 01. Januar 2025 in Kraft getreten
Europa |
Am 1. Januar 2025 sind neue Regeln für eine gründlichere und kosteneffizientere Bewirtschaftung kommunaler Abwässer in Kraft getreten. Ziel ist es, Bürger/innen und die Umwelt besser vor schädlichen Einleitungen von kommunalem Abwasser zu schützen. Gemäß dem Verursacherprinzip werden die Kosten für fortschrittliche Behandlungsmethoden künftig hauptsächlich von der verantwortlichen Industrie und nicht über die Wassergebühren oder den öffentlichen Haushalt gedeckt. Die EU-Staaten müssen die neuen Vorgaben nun in den kommenden Jahren in nationales Recht umsetzen.
Neue Regelung wird Flüsse, Seen, das Grundwasser und Europas Küsten sauberer machen
Die überarbeitete Richtlinie wird nun auch für die kleinsten Gemeinden ab 1.000 Einwohnern gelten. Künftig werden mehr Nährstoffe aus kommunalem Abwasser entfernt, neue Normen für Mikroschadstoffe eingeführt und eine systematische Überwachung von Mikroplastik und PFAS vorgeschrieben. Die neuen Regeln werden das Management von Regenüberläufen in Städten verbessern und die Kreislauffähigkeit von Abwasser erhöhen. Die Richtlinie gewährleistete auch Zugang von zwei Millionen der am stärksten gefährdeten und ausgegrenzten Menschen in der EU zu sanitären Einrichtungen im öffentlichen Raum.
Eine systematische Überwachung von Mikroplastik und PFAS (oft als ewige Chemikalien bezeichnet) wird nun ebenso erforderlich wie die Überwachung von Parametern für die öffentliche Gesundheit. Dazu gehört die Überwachung von Antibiotikaresistenzen, einer wachsenden Bedrohung für die öffentliche Gesundheit und mehrerer Viren wie SARS-Covid, um frühe Anzeichen einer Epidemie zu erkennen. Diese rechtzeitig gesammelten Daten werden eine schnelle Entscheidungsfindung im Falle eines Notfalls im Bereich der öffentlichen Gesundheit unterstützen.
Im Einklang mit dem Verursacherprinzip wird mit dem neuen Gesetz sichergestellt, dass die Kosten für die fortschrittliche Behandlung überwiegend von der verantwortungsvollen Industrie und nicht von den Wassertarifen oder dem öffentlichen Haushalt getragen werden. Die Pharma- und Kosmetikindustrie, deren Produkte die meisten Mikroverunreinigungen im Abwasser erzeugen, muss mindestens 80 % der Kosten für deren Beseitigung tragen. Dadurch werden die Kosten der neuen Anforderungen für die Bürger/innen begrenzt.
Die neuen Regeln werden auch das Regenwassermanagement in Städten verbessern, was angesichts zunehmender Starkregenereignisse durch den Klimawandel immer wichtiger wird.
Für Großstädte müssen die Mitgliedstaaten systematisch integrierte Bewirtschaftungspläne für den Umgang mit Regenwasser entwickeln, die das Risiko von Überschwemmungen und Umweltverschmutzung in Städten bei Starkregen verringern. Kleinere Städte werden dies tun müssen, wenn Sturmwasser ein Risiko darstellt. In diesen Plänen müssen konkrete Bewirtschaftungsmaßnahmen festgelegt und naturbasierten Lösungen Vorrang eingeräumt werden.
Eine stärkere Kreislaufwirtschaft ist ein Schlüsselelement der überarbeiteten Richtlinie, und es wurden neue Anforderungen an die Rückgewinnung wertvoller Bestandteile aus Abwasser und Klärschlamm eingeführt, wie z. B. Phosphor, ein kritischer Rohstoff in der EU. Dies ermöglicht den weiteren Einsatz in Bereichen wie der Landwirtschaft.
Darüber hinaus fördert die Richtlinie eine stärkere Wiederverwendung von aufbereitetem Wasser, um sicherzustellen, dass keine wertvollen Ressourcen verschwendet werden, und trägt dazu bei, die Wasserversorgung in Regionen mit Wasserknappheit zu schützen und den Druck auf die Lieferketten zu verringern.
Schließlich wird der Zugang zu sanitären Einrichtungen im öffentlichen Raum für die zwei Millionen am stärksten gefährdeten und ausgegrenzten Menschen in der EU sichergestellt. Bis Ende 2029 müssen die Mitgliedstaaten gefährdete und marginalisierte Bevölkerungsgruppen identifizieren, Maßnahmen zur Verbesserung ihres Zugangs zu sanitären Einrichtungen ergreifen und frei zugängliche, sichere und hygienische öffentliche Sanitäranlagen in städtischen Gebieten mit mindestens 10.000 Einwohnern fördern. Dies steht im Einklang mit den Anforderungen der überarbeiteten Trinkwasserrichtlinie, die den Zugang zu Wasser für alle vorschreibt.
Umsetzung der Richtlinie
Die Kommission arbeitet wie immer eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um eine wirksame Umsetzung der Richtlinie sicherzustellen und so zu einem widerstandsfähigen Europa im Bereich der Wasserpolitik beizutragen. Um die Berichterstattung und Verarbeitung von Abwasserbehandlungsdaten zu vereinfachen, wird die Europäische Umweltagentur den Mitgliedstaaten digitale Datenbanken zur Verfügung stellen. Damit entfallen die in der vorherigen Richtlinie alle zwei Jahre vorzulegenden schriftliche Berichte, wodurch der Verwaltungsaufwand verringert wird.