Reform von Strom- und Gasmarkt in der EU tritt in Kraft – gleichzeitige Schaffung eines Wasserstoffmarktes
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Die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 21. Mai 2024 auf eine Reform des Strom- und Gasmarktes in der EU und einen Rechtsrahmen zur Förderung von Wasserstoff geeinigt. Dies soll sowohl die Energiewende in Europa weiter fördern als auch die Versorgungssicherheit und den Verbraucherschutz verbessern.
Die Europäische Kommission erläutert, dass zukunftssichere Energiemärkte Anreize für Investitionen in saubere Energie setzen und niedrigere und stabilere Preise ermöglichen. Das trage zur globalen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie bei. Mit der Annahme der überarbeiteten Gestaltung des Strommarkts und des Pakets für dekarbonisiertes Gas und Wasserstoff verfüge die EU über weitere Instrumente, um ihre Energie- und Klimaziele im Rahmen des europäischen Grünen Deals zu erreichen. Der aktualisierte Rahmen für den Gasmarkt gebe den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Einfuhren sowohl von Pipeline-Gas als auch von LNG aus Russland und Belarus im Einklang mit den REPowerEU-Zielen zu stoppen oder zu begrenzen.
Besser geschützte und wettbewerbsfähigere Verbraucher
Aber auch die Verbraucher/innen profitieren von der Reform, so erhalten sie vor Vertragsunterzeichnung eine größere Auswahl an Verträgen und klarere Informationen. Zusätzlich werden sie die Möglichkeit haben, sich an sichere, langfristige Preise zu binden oder dynamische Preisverträge abzuschließen, um die Preisschwankungen für die Nutzung von Strom zu nutzen, wenn er billiger ist. Die Mitgliedstaaten werden dazu verpflichtet, Versorger letzter Instanz einzurichten, damit kein Verbraucher ohne Strom bleibt; schutzbedürftige Verbraucher/innen und von Energiearmut betroffene Personen würden so vor einer Versorgungsunterbrechung geschützt, und die Mitgliedstaaten seien in der Lage, regulierte Endkundenpreise im Krisenfall auf Haushalte und KMU auszuweiten. Neben dem Verbraucherschutz werde auch die gemeinsame Energienutzung gestärkt, so könnten z.B. Mieter/innen überschüssigen Solarstrom auf Dächern mit einem Nachbarn teilen.
Die Reform werde auch dazu beitragen, dass die europäischen Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben, weil sie Zugang zu vorhersehbareren Energiekosten erhalten. Die Reform schaffe Voraussetzungen dafür, dass sowohl Lieferanten als auch Verbraucher/innen von der verstärkten Nutzung längerfristiger Marktinstrumente wie Strombezugsverträgen, Differenzverträgen und Termingeschäften profitieren können. Dies werde wiederum sowohl den Stromerzeugern als auch den industriellen Verbraucher/innen Investitionssicherheit bieten. Insgesamt würden sowohl Haushalte als auch Unternehmen von den niedrigeren Kosten erneuerbarer Energien profitieren können, deren Integration und Verfügbarkeit auch durch die neuen Bestimmungen über Netzüberlastung, Handelsfristen, Laststeuerung und Speicherung sowie Auktionen auf EU-Ebene gefördert werden.
Schließlich werden durch die Reform die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) und die nationalen Regulierungsbehörden besser in der Lage sein, die Integrität und Transparenz des Energiemarkts zu überwachen, um sicherzustellen, dass die Verbraucher/innen in der EU von wettbewerbsorientierten Märkten mit transparenter Preisgestaltung profitieren.
Ein saubererer und sichererer europäischer Gasmarkt
Der neue Rahmen für den Gasmarkt werde die Einführung erneuerbarer und CO2-armer Gase erleichtern und gleichzeitig die Sicherheit und Erschwinglichkeit von Energie für alle europäischen Bürger/innen gewährleisten. Mit der Reform des Gasmarktes werde sichergestellt, dass dekarbonisierte Gase und Wasserstoff in ganz Europa fließen können.
Schaffung eines Wasserstoffmarktes mit dem Instrument der Europäischen Wasserstoffbank
Die Reformen würden insbesondere zur Schaffung eines Wasserstoffmarkts führen, der für die Eindämmung der Emissionen in schwer zu senkenden Sektoren wie Schwerindustrie und Verkehr von entscheidender Bedeutung sein wird.
Die Europäische Wasserstoffbank wurde von Kommissionspräsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union im Jahr 2022 angekündigt, um die heimische Wasserstoffproduktion in der EU und die Einfuhr von erneuerbarem Wasserstoff von internationalen Partnern zu unterstützen. Die Wasserstoffbank soll private Investitionen in der EU und in Drittländern befördern und so die Investitionslücke schließen, so dass die künftige Versorgung von Verbraucher/innen mit erneuerbarem Wasserstoff ermöglicht wird. Die Mittel für die Auktion der Europäischen Wasserstoffbank stammen aus den Einnahmen des EU-Emissionshandelssystems.
Die Wasserstoffbank ergänzt nach dem Willen der Europäischen Kommission andere politische Instrumente, um einen Markt für erneuerbaren Wasserstoff zu schaffen, Investitionen in die Produktionskapazität zu fördern und die Produktion in großem Maßstab zu ermöglichen. Erneuerbarer Wasserstoff spielt eine entscheidende Rolle im künftigen Energiemix Europas, insbesondere bei der Dekarbonisierung der Schwerindustrie und einiger Verkehrssektoren, indem er fossile Brennstoffe ersetzt.
In 2024 hat die Europäische Kommission zwei Ausschreibungen der Europäischen Wasserstoffbank veröffentlicht. Hersteller von Wasserstoff erhalten bei einem Zuschlag Zuschüsse für die Herstellung von Wasserstoff.