Bagatellforderungen in der EU leichter durchsetzen - Europäische Kommission macht auf das "Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen" aufmerksam
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Seit dem 01. Januar 2009 gibt es für die Beilegung von geringfügigen zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeiten das "Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen". Geringfügige Forderungen sind Rechtssachen mit einem Streitwert von bis zu 2.000,- € ohne Zinsen, Kosten und Auslagen (zum Zeitpunkt des Eingangs beim zuständigen Gericht). Das Urteil kann sowohl im Wohnsitzstaat des Verbrauchers als auch im Land des beklagten Unternehmens ergehen und ist jeweils dort auch vollstreckbar. Das Verfahren wird vorwiegend schriftlich anhand standardisierter Formulare durchgeführt, eine Vertretung durch einen Anwalt ist nicht vorgesehen.
Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen soll den VerbraucherInnen den Zugang zur Justiz erleichtern durch eine Vereinfachung des Verfahrens und Senkung der Kosten. Es ist Teil eines Pakets justizpolitischer Maßnahmen der Europäischen Kommission, mit dem die Rechte von VerbraucherInnen gestärkt werden sollen.
Die Vizepräsidentin und EU-Justizkommissarin Viviane Reding sagte dazu: "Die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich sicher fühlen, wenn sie Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt erwerben, und sie dürfen dabei keine zusätzlichen Risiken eingehen. Bei Schwierigkeiten sollten sie die Möglichkeit haben, ihre Forderungen schnell und problemlos vor den Gerichten in der Europäischen Union geltend zu machen. Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen soll Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, ihr Geld im Ausland zurückzubekommen. Es ist jedoch noch einiges zu tun, damit das Verfahren auch wirklich funktioniert. Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass Gerichte und Richter das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen kennen, damit die Menschen zu ihrem Recht kommen".
In einem vom Netz der Europäischen Verbraucherzentren (EVZ) veröffentlichten Bericht vom September 2012 wird deutlich, dass das Verfahren oft nicht angewendet wird, weil es sowohl den VerbraucherInnen als auch den RichterInnen nicht bekannt ist. Die EVZ untersuchten unter Federführung des EVZ in Italien in den 27 Mitgliedstaaten im Jahr 2010 wie das Verfahren in der Praxis funktioniert und stellten dabei u.a. auch fest, dass die unterlegene Partei die Vollstreckung des Urteils oft hinauszögert. Im Rahmen der Umfrage gaben 20% der VerbraucherInnen an, dass sie in Inlandsmärkten in den zwölf Monaten zuvor Probleme mit einer Ware, einer Dienstleistung, einem Händler oder einem Dienstleister hatten. In der Mehrzahl der Streitigkeiten (60%) gelang es, mit dem Unternehmen selbst eine direkte Einigung zu finden, 26% beschwerten sich nicht, weil es um zu geringe Summen ging oder weil ihrer Ansicht nach das Verfahren im Verhältnis zum fraglichen Betrag zu teuer (13%) oder zu langwierig gewesen wäre (12%).
Zu den Ergebnissen der Umfrage stellt der für Gesundheit und Verbraucher zuständige Kommissar John Dalli fest: "Verbraucherinnen und Verbraucher, die die Chancen des Binnenmarktes wahrnehmen möchten, müssen sich darauf verlassen können, dass ihnen bei Bedarf wirksame und effiziente Rechtsmittel zur Verfügung stehen. Ich stelle mit Bedauern fest, dass es an Unterstützung für diejenigen mangelt, die das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen nutzen wollen. Heutzutage zählt jeder noch so kleine Beitrag, und wenn die Verbraucher keine ausreichende Entschädigung erhalten, dann schadet dies ihrem Geldbeutel, ihrem Vertrauen und dem Wachstum in Europa".
Diese Feststellung nimmt die Europäische Kommission zum Anlass, mit entsprechenden Maßnahmen das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen bekannter zu machen und will daher
- Mit Gerichtsbehörden zusammenarbeiten
- Einen Leitfaden mit praktischen Hinweisen für VerbraucherInnen und VertreterInnen von Rechtsberufen herausgeben
- Eine Informationskampagne zu den bereits existierenden Standardformularen durchführen und Informationen in 22 Amtssprachen auf dem Europäischen Justizportal bereitstellen, um die Klageeinreichung zu vereinfachen und das Verfahren zu erklären
- Mit den EVZ zusammenarbeiten, um das Verfahren bei VerbraucherInnen und Richtern bekannt zu machen
- Die EVZ ermutigen, im Einzelfall konkrete Unterstützung bei der Durchführung des Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen zu geben
Die Europäische Kommission plant darüber hinaus, im Rahmen eines Pilotprojekts in fünf oder sechs Mitgliedstaaten das Formular für geringfügige Forderungen ab 2013 ins Internet zu stellen, so dass es durch die VerbraucherInnen direkt online ausgefüllt werden und über das Europäische Justizportal abgewickelt werden kann. Die Formulare stehen bereits in 22 Amtssprachen zur Verfügung.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 21.09.2012 der Europäischen Kommission Deutschland
- Verfahren für geringfügige Forderungen
- Formular für geringfügige Forderungen
- Bericht des EVZ-Netzwerkes
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (08.02.2013) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.