Der Europäische Bürgerbeauftragte behandelte in den vergangenen 10 Jahren über 30.000 Beschwerden
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Der nach zehn Jahren aus dem Amt scheidende Europäische Bürgerbeauftragte, P. Nikiforos Diamandouros, gab anlässlich der Vorlage seines Tätigkeitsberichtes über das Jahr 2012 gleichzeitig einen Überblick über seine Gesamttätigkeit. Nach seinen Angaben hat er in der Zeit zwischen 2003 und 2013 mehr als 30.000 Beschwerden bearbeitet und rd. 3.500 Untersuchungen zu angemeldeten, mutmaßlichen schlechten Verwaltungspraktiken in den EU-Behörden eingeleitet. Im Jahr 2012 erhielt er 2.442 Beschwerden und eröffnete eine Rekordzahl von 465 Untersuchungen; bei den meisten dieser Untersuchungen ging es um ein Mangel an Transparenz, z.B. die Verweigerung von Informationen oder des Zugangs zu Dokumenten, andere Fälle betrafen Probleme bei der Durchführung von EU-Projekten, bei Ausschreibungen, Interessenskonflikten, Ungerechtigkeiten, Verspätungen oder Diskriminierungen. Dennoch fällte Diamandouros ein insgesamt positives Urteil über das Handeln der EU-Organe und -Institutionen: "In den vergangenen zehn Jahren ist die EU-Verwaltung viel transparenter, bürgerfreundlicher und dienstleistungsorientierter geworden. Die unabhängige und unparteiische Arbeit des Ombudsmannes hat hoffentlich zu diesem deutlichen Fortschritt in der Verwaltungsstruktur des öffentlichen Dienstes in der EU beigetragen. Wie ich jedoch immer wieder betone, gibt es Verbesserungsmöglichkeiten, vor allem, was die Fähigkeit der EU-Behörden betrifft, eine Dienstleistungsstruktur gegenüber Bürgern pro-aktiv zu fördern".
Im Jahr 2012 kamen die meisten Beschwerden aus Spanien (340), Deutschland (273), Polen (235) und Belgien (182). Nach einer ersten Prüfung verwies der Europäische Bürgerbeauftragte fast 1.500 Beschwerden an nationale oder regionale Ombudsleute oder Petitionsausschüsse in den Mitgliedstaaten, den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, die Europäische Kommission und an andere Problemlösungsinstitutionen, wie z.B. SOLVIT oder "Ihr Europa" (internetgestützte Auskunft über Leben, Arbeiten, Studieren, Einkaufen etc. in der EU). Die meisten Beschwerden kamen aus Belgien, Italien, Spanien und Deutschland; diese betrafen die Europäische Kommission, das Europäische Amt für Personalauswahl, alle EU-Agenturen und das Europäische Parlament.
Hintergrund:
Der Europäische Bürgerbeauftragte geht Beschwerden über Missstände im Handeln der EU-Organe und -Institutionen nach. Ein Verwaltungsmisstand liegt vor, wenn eine Institution nicht gesetzmäßig handelt, Grundsätze der guten Verwaltungspraxis missachtet oder gegen Menschenrechte verstößt; Beispiele sind Zahlungsverzug, Vertragsstreitigkeiten, Probleme bei Ausschreibungen, Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten etc.. Es können sich EU-BürgerInnen, Personen (Nicht EU-BürgerInnen), die in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sind, Unternehmen, Verbände und Vereinigungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat beim Europäischen Bürgerbeauftragten beschweren. Dagegen behandelt er nicht Beschwerden über nationale, regionale oder lokale Behörden in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten (auch nicht, wenn es sich um EU-Angelegenheiten handeln sollte), über die Tätigkeit nationaler Gerichte oder von Unternehmen und Privatpersonen, soweit möglich verweist der Europäische Bürgerbeauftragte dann aber auf die richtigen Ansprechstellen. Im Falle einer berechtigten Beschwerde setzt sich der Europäische Bürgerbeauftragte mit dem/der entsprechenden Organ/Institution auseinander, d.h. fordert zur Stellungnahme auf und macht schließlich im Laufe des Verfahrens einen Lösungsvorschlag; mitunter reicht nach Darstellung von Diamandouros ein Telefonanruf bei der betreffenden Behörde, um ein Problem aus der Welt zu schaffen. Am häufigsten beschweren sich BürgerInnen und Unternehmen wegen unnötiger Verzögerungen oder verspäteter Zahlungen sowie wegen Verweigerung von Informationen oder Diskriminierung.
Das Tätigwerden des Europäischen Bürgerbeauftragten ist kostenlos, er berichtet jährlich dem Europäischen Parlament über seine Tätigkeit.
Quelle und weitere Informationen:
- Presseinformation des Europäischen Bürgerbeauftragten Nr. 8/2013 vom 27.05.2013
- Jahresbericht 2012
- Weitere Informationen www.ombudsman.europa.eu (hier kann auch kostenlos das Beschwerdeformular heruntergeladen werden)
Zu SOLVIT und Your Europe Advice
- siehe hierzu Artikel unter der Rubrik "EU-Aktuell" vom 28.02.2011 und vom 11.04.2011
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (31.05.2013) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.