Drei Europäische Bürgerinitiativen erreichen erforderliche Unterstützung von 1 Mio. Stimmen in 7 EU-Mitgliedstaaten
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Am 01. April 2012 ist die Verordnung der Europäischen Kommission zur Europäischen Bürgerinitiative in Kraft getreten. Dieses neue Instrument der Bürgerbeteiligung, das eine Art Volksbegehren auf EU-Ebene ist und mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt wurde, gibt den BürgerInnen erstmals die Möglichkeit, im Erfolgsfall die Europäische Kommission zu einer Gesetzesinitiative aufzufordern.
Um eine Bürgerinitiative zu starten, müssen sich sieben BürgerInnen aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten zu einem Bürgerausschuss zusammenfinden; die Mitglieder des Bürgeraussschusses müssen u.a. das für Europawahlen erforderliche Wahlalter haben (in Deutschland 18 Jahre). Der Bürgerausschuss kann dann seine Initiative bei der Europäischen Kommission registrieren lassen und in den sieben EU-Mitgliedstaaten online oder auf Papier um Unterstützung von 1 Million BürgerInnen werben (eine entsprechende Software ist zwischenzeitlich von der Europäischen Kommission eingerichtet worden). Dabei ist zu beachten, dass sich die Initiative nur auf Themengebiete beziehen darf, bei denen die Europäische Kommission ein Initiativrecht besitzt, auch dürfen die Initiativen nicht gegen die Werte der EU verstoßen, z.B. demokratiefeindlich oder rassistisch sein. Nach der Registrierung hat der Bürgerausschuss ein Jahr lang Zeit, eine Million Unterschriften zu sammeln; sobald diese Zahl erreicht ist, prüft die Europäische Kommission das Anliegen und gibt den Initiatoren zusätzlich die Möglichkeit, ihr Anliegen persönlich vorzutragen. Darüber hinaus erhalten die Organisatoren eine Einladung zu einer öffentlichen Anhörung im Europäische Parlament, in der sie ihr Vorhaben und ggf. geplante Maßnahmen begründen können.
Die Europäische Kommission hat nach der Einreichung der Bürgerinitiative drei Monate Zeit, diese auf ihre Zulässigkeit zu prüfen und über das weitere Vorgehen zu entscheiden, d.h. ob sie im vorliegenden Fall tätig wird oder nicht.
Für die ersten acht eingereichten Bürgerinitiativen läuft am 01.11.2013 die Frist für die Sammlung von 1 Mio. Stimmen ab, die Europäische Kommission hat am 31.10.2013 bekanntgegeben, dass drei davon die erforderliche Stimmenanzahl in sieben Mitgliedstaaten erhalten haben. Bei den Initiativen handelt es sich um "Rigth2Water" (nach Ansicht der Initiatoren und Unterstützer ist Wasser keine Handelsware), "Einer von uns" (setzt sich für die Beendigung der EU-Finanzierung für die Embryonenforschung ein) und "Stop Vivisection" (die die Abschaffung von Tierversuchen fordert).
Der für Interinstitutionelle Beziehungen und Verwaltung zuständige EU-Kommissar Maros Sefcovic erläuterte: "Die Tatsache, dass es drei so unterschiedlichen europäischen Bürgerinitiativen wohl gelungen ist, genügend Unterstützung zu finden, stimmt mich sehr zuversichtlich. Das beweist, dass dieses sehr ehrgeizige und einzigartige Experiment der länderübergreifenden partizipatorischen Demokratie die Vorstellungskraft der Menschen in ganz Europa angeregt hat".
Die nationalen Behörden in den jeweiligen sieben Mitgliedstaaten müssen nun innerhalb von drei Monaten die Zahl der gültigen Unterstützungsbekundungen prüfen und als korrekt bescheinigen. Für die Bürgerinitiative "Rigth2Water" hat der Prüfungsvorgang bereits im September d.J. begonnen. Nach der erfolgten Bescheinigung hat die Europäische Kommission drei Monate Zeit, die betreffende Initiative zu prüfen und über das weitere Vorgehen zu entscheiden, dabei lädt Sie auch die Initiatoren ein, um mit ihnen über das Anliegen ausführlich zu diskutieren. Zusätzlich erhalten die VertreterInnen die Gelegenheit, im Europäischen Parlament im Rahmen einer Anhörung ihre Initiative vorzustellen. Nach den drei Monaten teilt die Europäische Kommission das Ergebnis ihrer Prüfung mit und stellt, bei positivem Ergebnis, geplante Maßnahmen und Vorgehen vor.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (06.11.2013) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.