Ein Jahr Europäische Bürgerinitiative - Bürgerinnen und Bürger können Einfluss auf europäische Politikgestaltung nehmen
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Seit dem 01. April 2012 gibt es das Instrument der Europäischen Bürgerinitiative. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon haben die BürgerInnen in der Europäischen Union erstmals ein direktes Mitspracherecht erhalten und können sich direkt an der Politikgestaltung beteiligen. Gemäß Art. 11 Abs. 4 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) können 1 Million Unions-BürgerInnen, die aus einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten kommen müssen, … "die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verträge umzusetzen" (siehe hierzu Artikel "Europäische Kommission gibt Startschuss für Europäische Bürgerinitiative" vom 24.05.2012 unter der Rubrik "EU-Aktuell").
Nach einem Jahr hat die Europäische Kommission jetzt eine positive Bilanz gezogen; auf einer Konferenz des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses bescheinigte der für Interinstitutionelle Beziehungen und Verwaltung zuständige EU-Kommissar, Maros Sefcovic, der Europäischen Bürgerinitiative ein erfolgreiches erstes Jahr, räumte allerdings ein, dass es noch technische Probleme bei den Online-Sammelsystemen (Registrierung und Anmeldung) gebe. Mit dem 09. April 2014 gab es insgesamt 14 registrierte bzw. laufende Bürgerinitiativen, eingereicht wurden Vorschläge zur Anmeldung von 25 Initiativen, davon wurden 16 angenommen, zwei davon wurden wieder zurückgezogen (daher zurzeit 14 Initiativen). Die acht nicht angenommenen Initiativen entsprachen nicht den Registrierungsbedingungen, denn sie fielen thematisch nicht in den Entscheidungsbereich der Europäischen Kommission.
Die 14 Bürgerinitiativen haben Themen wie Medienvielfalt, Tierversuche, Bildung, Klimawandel und Energie, Wahlrechte, Handygebühren, Tempolimits und Mobilität aufgegriffen; bisher hat es nur eine Initiative, "Right2Water", die sich gegen die Privatisierung der Wasserversorgung richtet, geschafft, mehr als eine Million Unterschriften in sieben EU-Mitgliedstaaten zu sammeln. Allerdings muss die Initiative weitere Unterschriften sammeln, um die Vorgabe der geografischen Ausgewogenheit zu erfüllen, denn in jedem Land muss eine bestimmte Mindestzahl an Unterschriften gesammelt werden (richtet sich nach der Anzahl der Europaabgeordneten in jedem Land, diese Zahl wird dann mit 750 multipliziert, für Deutschland 99 x 750 = 74.250).
Auf der Konferenz des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses sagte Kommissar Sefcovic "Die nächsten zwölf Monate werden aufregend sein für die EBI. Im kommenden Jahr wird für alle 14 registrierten Initiativen die Einreichfrist enden, damit wird die nächste Phase erreicht: Überprüfung der Unterschriften, Prüfung durch die Kommission, öffentliche Anhörung im Europäischen Parlament und die abschließende Antwort der Kommission mit der die erste von Bürgern auf den Weg gebrachte EU-Gesetzgebung schließlich in die EU-Gesetzbücher aufgenommen werden könnte".
Die kostenlose Software, die die Europäische Kommission für die Online-Sammelsysteme (u.a. von Unterschriften in den EU-Mitgliedstaaten) den Organisatoren der Bürgerinitiativen zur Verfügung gestellt hatte, verursachte allerdings technische Probleme. Die Europäische Kommission stellte daraufhin über ihren IT-Dienst Hilfe zur Verfügung und will diesen IT-Dienst auch weiterhin anbieten. Zusätzlich richtete sie eine Plattform zur Speicherung der Online-Sammelsysteme ein und gab Hilfeleistung bei der Vorbereitung der notwendigen Dokumente zur Zertifizierung der Sammelsysteme.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell der Europäischen Kommission vom 09.04.2013
- Überblick über die Unionsbürgerrechte
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (16.04.2013) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.