Ende 2012 sind Rechte für Schiffreisende in Kraft getreten - Kohärente Politik für Fahrgastrechte in der Europäischen Union
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Am 31.12.2012 sind neue EU-Vorschriften in Kraft getreten, die Fahrgäste des Binnenschiffs- und Seeverkehrs in der gesamten Europäischen Union mit Mindestrechten ausstattet; damit hat die Europäische Kommission Wort gehalten und für fast alle Transportarten Mindestrechte für Reisende eingeführt (siehe hierzu Artikel "Smartappinfo der Europäischen Kommission informiert über Reiserechte" vom 12.07.2012 unter der Rubrik "EU-Aktuell").
Fahrgäste im See- und Binnenschiffsverkehr in der EU, insbesondere behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, genießen nunmehr ähnliche Rechte wie Fahrgäste im Luft- oder Eisenbahnverkehr.
Zu diesen neuen Rechten gehören:
- angemessene und zugängliche Informationen für alle Fahrgäste, sowohl vor als auch während der Reise, sowie allgemeine Unterrichtung über die Rechte der Fahrgäste an den Terminals und an Bord der Schiffe;
- angemessene Unterstützung (durch Bereitstellung von Snacks, Mahlzeiten, Erfrischungen und erforderlichenfalls Unterkunftsmöglichkeiten für bis zu drei Nächte mit einer Kostenerstattung von bis zu 80 EUR pro Nacht), falls das Schiff ausfällt oder mit mehr als 90 Minuten Verspätung abfährt;
- die Möglichkeit, zwischen Fahrpreiserstattung und anderweitiger Beförderung wählen zu können, falls das Schiff ausfällt oder mit mehr als 90 Minuten Verspätung abfährt;
- Entschädigung durch Fahrpreisnachlass (zwischen 25 % und 50 %) bei verspäteter Ankunft;
- nichtdiskriminierende Behandlung und kostenlose bedarfsgerechte Hilfe für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität, sowohl an den Hafenterminals als auch an Bord der Schiffe, sowie finanzielle Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung ihrer Mobilitätshilfen;
- die Verpflichtung von Beförderern und Terminalbetreibern, Systeme zur Bearbeitung von Fahrgastbeschwerden einzurichten;
- die Benennung unabhängiger nationaler Stellen, die für die Durchsetzung der Verordnung zuständig sind und dazu gegebenenfalls auch Sanktionen verhängen.
Nach den Rechtsvorschriften der EU haben Fahrgäste, die von einem Unfall auf See betroffen sind, ab dem 31. Dezember 2012 darüber hinaus Anspruch auf:
- finanzielle Entschädigung bei Tod oder Körperverletzung sowie bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck, Fahrzeugen oder Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung;
- Vorschusszahlung (innerhalb von 15 Tagen) zur Deckung der unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse bei Tod oder Körperverletzung;
- direkte Inanspruchnahme des Versicherers des Beförderers bei Tod oder Körperverletzung;
- Anspruch auf angemessene und verständliche Information über diese Rechte vor oder spätestens bei der Abfahrt.
In diesem Jahr will die Europäische Kommission mit den von den nationalen Mitgliedstaaten benannten zuständigen Behörden eine erste Zusammenkunft einberufen, um die einheitliche und effektive Anwendung der neuen Vorschriften angemessen zu koordinieren.
Für den 03. März 2013 plant die Europäische Kommission die Verabschiedung neuer Rechtsvorschriften für Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr; damit wäre dann der Binnenmarkt für Fahrgastrechte in der EU vollendet.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell der Europäischen Kommission in Deutschland vom 18.12.2012
- "Ihre Rechte als Reisende immer dabei"
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (18.01.2013) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.