EU-Finanzminister treffen wichtige Beschlüsse zur Bankenunion - Einrichtung eines Bankenabwicklungsmechanismus und eines Bankenabwicklungsfonds
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In der Nacht zum 19.12.2013 haben die EU-Finanzminister eine wichtige Entscheidung auf dem Weg zu einer stabilen Bankenlandschaft in der EU getroffen; sie einigten sich auf einen gemeinsamen zentralen Abwicklungsmechanismus für in Schieflage bzw. pleitebedrohte Geldhäuser. Mit den wegweisenden Beschlüssen sollen bei zukünftigen Bankenkrisen die Steuerzahler besser geschützt werden.
Die EU-Finanzminister beschlossen folgende Schritte und Maßnahmen: In Zukunft soll es ein zentrales Bankenabwicklungsgremium geben, das die zu treffenden Schritte gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank und der Europäischen Kommission abstimmt. Dieses Gremium soll aus einem Exekutivausschuss und einem Plenum bestehen. Für den Fall, dass eine Bank in eine erhebliche Schieflage gerät und pleitebedroht ist, informiert die Europäische Zentralbank, die zukünftig die großen Zahlungsinstitute unter ihrer Kontrolle hat, das Abwicklungsgremium, die Europäische Kommission und alle national betroffenen Behörden. Das Abwicklungsgremium bzw. deren fünfköpfiger Exekutivausschuss entscheidet im Folgenden, wie mit dem betroffenen Institut verfahren wird. Die Entscheidung des Abwicklungsgremiums tritt in Kraft, wenn nicht die EU-Finanzminister auf Vorschlag der Europäischen Kommission innerhalb von 24 Stunden ihr Veto einlegen und Abänderungen verlangen. Das Plenum des Abwicklungsgremiums wird nur befragt, wenn eine Bankenabwicklung einen großen Teil des noch einzurichtenden Abwicklungsfonds beanspruchen würde.
Die Euro-Staaten haben vereinbart, zum 1. März 2014 durch zwischenstaatliche Verträge einen Abwicklungsfonds einzurichten, der sich allein aus Beiträgen der Banken finanzieren soll, innerhalb von 10 Jahren soll der Fonds 55 Mrd. € ansammeln und schrittweise vergemeinschaftet werden. Während dieser Aufbauphase sorgen die Euro-Mitgliedstaaten für eigene nationale Finanzmittel, die in Not geratene Banken dann finanziell stützen. Diese Regelungen wurden von allen EU-Finanzministern und von der Eurogruppe in einer separaten Erklärung festgehalten.
Hintergrund: Seit Ausbruch der Finanzkrise hat die Europäische Kommission 28 ineinandergreifende "Gesetze" zur besseren Aufsicht und Regulierung des Finanzsektors beschlossen. Damit sollen zukünftig millionenschwere Rettungsaktionen für Banken verhindert werden, die bisher zu Lasten der Steuerzahler erfolgten. Mit dem neuesten Beschluss soll der Weg zu einer Bankenunion beschritten werden, d.h. Bankenaufsicht und -abwicklung soll zentral für das gesamte EU-Gebiet erfolgen. Dies gilt den Experten als Voraussetzung dafür, den Finanzsektor mittel- und langfristig zu stabilisieren und die Kreditvergabe der Banken an Unternehmen wieder und dauerhaft in Gang zu bringen.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (23.12.2013) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.