EU-Globalisierungsfonds ist ab 2014 auch offen für junge Arbeitslose ohne Ausbildung und Arbeitsplatz
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Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde im Jahre 2007 eingerichtet, um ArbeitnehmerInnen zu helfen, die infolge von Veränderungen des Welthandels von ihren Unternehmen entlassen werden und eine neue Arbeitsstelle suchen. Voraussetzung war in den beiden ersten Jahren des Bestehens, dass mindestens 1.000 ArbeitnehmerInnen entlassen wurden.
Im Jahr 2009 wurden die Regelungen des Fonds dahingehend angepasst, dass der EGF nicht nur bei Massenentlassungen in Folge des Globalisierungsdrucks eingreifen darf, sondern auch bei Entlassungen im Zuge der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise. Außerdem wurde wegen der sich damals verschlechternden wirtschaftlichen Situation festgelegt, dass eine Unterstützung schon dann beantragt werden kann, wenn 500 ArbeitnehmerInnen ihren Arbeitsplatz in einem Unternehmen oder in einem Sektor in einer Region (d.h. auf Ebene der Städte und Kreise) verlieren.
Ziel der einmaligen, zeitlich begrenzten und individuellen Unterstützung durch den EGF ist die Reintegration der entlassenen ArbeitnehmerInnen in den Arbeitsmarkt. Dabei richten sich die Maßnahmen nach der individuellen, spezifischen Situation des Betroffenen.
Folgende Maßnahmen werden unterstützt:
- Unterstützung bei der Arbeitssuche, bei der Berufsberatung, bei Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen (insbesondere bei dem Erwerb von IKT-Kenntnissen), beim Outplacement und bei einer Unternehmensgründung
- Beihilfen für die Arbeitssuche, Mobilitätsbeihilfen oder Beihilfen für die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen
- Besondere Anreize für benachteiligte oder ältere ArbeitnehmerInnen.
- Der Antrag auf Unterstützung durch den EGF muss durch den einzelnen Mitgliedstaat bei der Europäischen Kommission gestellt werden, in Deutschland ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Antragsteller bei der Europäischen Kommission.
Der Europäische Globalisierungsfonds wird weitergeführt und darf ab 2014 auch junge Arbeitslose (bis 25 Jahre) unterstützen, die ohne Ausbildung und Arbeitsstelle sind, ebenso sollen zeitlich befristete Beschäftigte und Selbstständige finanzielle Unterstützung für Wiedereingliederungsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt erhalten. Der für Beschäftigung, Soziales und Integration zuständige EU-Kommissar László Andor, sagte anlässlich der erweiterten Unterstützung: "Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung hat sich als wirksames Mittel bewährt, um denen zu helfen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben - vor allem, wenn sie gering qualifiziert oder anderweitig benachteiligt sind. Ich freue mich, dass der Rat und das Europäische Parlament zugestimmt haben, dass der EGF auch im Zeitraum 2014 bis 2020 weitergeführt wird, und dass mit den Fondsmitteln auch weiterhin Arbeitskräfte unterstützt werden können, die infolge der Wirtschaftskrise entlassen werden. Der EGF wird erstmals auch Arbeitskräften mit befristetem Arbeitsvertrag, Selbstständigen und - in Regionen mit hoher Jugendarbeitslosigkeit - jungen Menschen, die weder einen Arbeitsplatz haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, offenstehen".
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