EU-Lexikon: Der Europäische Rat - Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten bestimmen über politische und wirtschaftliche Grundlagen der Europäischen Union
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Der Europäische Rat ist sozusagen das oberste Entscheidungsorgan der Europäischen Union. Mitglieder sind die derzeit 27 Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union, der Präsident der Europäischen Kommission und der Präsident des Europäischen Rates (Art. 15 Abs. 2 EUV). Der Präsident des Europäischen Rates wurde mit dem Vertrag von Lissabon geschaffen, er wird für 21/2 Jahre von den Staats- und Regierungschefs gewählt, eine Wiederwahl ist einmal möglich (Art. 15 Abs. 5 des EUV); seine Aufgabe ist die Vor- und Nachbereitung sowie die Koordination der Arbeiten des Europäischen Rates. Er hat den Vorsitz im Europäischen Rat und soll sowohl Impulse für die Bewältigung der anstehenden politischen wie wirtschaftlichen Entwicklungsziele/Herausforderungen geben als auch den Konsens bei wichtigen Entscheidungen fördern und herbeiführen (Art. 15 Abs. 6 EUV). Als erster Präsident wurde der frühere belgische Ministerpräsident, Herman von Rompuy, am 01. Dezember 2009 bestimmt, seit dem 01. Juni 2012 läuft seine zweite Amtszeit, die am 30. November 2014 endet. An den Tagungen der Staats- und Regierungschefs nimmt ebenfalls die/der mit dem Vertrag von Lissabon neu eingeführte Hohe Vertreter/in der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik teil; zur ersten Hohen Vertreterin wurde Baronin Catherine Asthon gewählt, gemeinsam mit dem Präsidenten des Europäischen Rates vertritt sie die EU in außen- und sicherheitspolitischen Fragen nach außen.
Der Europäische Rat tritt mindestens viermal jährlich zusammen um über die großen Leitlinien für die Europäischen Union zu bestimmen; die Entscheidungen werden in der Regel im Konsens getroffen (Art. 15 Abs. 4), sollten doch formale Abstimmungen notwendig werden, haben nur die Staats- und Regierungschefs Abstimmungsbefugnis. Am Ende eines jeden Gipfeltreffens werden die erzielten Ergebnisse und Entwicklungsziele für die Zukunft sowie die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung in den sog. "Schlussfolgerungen" niedergelegt. Der Präsident des Europäischen Rates berichtet nach jedem "Gipfel" dem Europäischen Parlament über die Beschlüsse.
Neben den normalen Gipfeltreffen kann der Präsident zusätzliche informelle oder außerordentliche Zusammentreffen der Staats- und Regierungschefs einberufen wenn dringliche Themen, z.B. wirtschafts- und außenpolitische Probleme auf höchster Ebene diskutiert und gelöst werden müssen; so hat es im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise in den vergangenen drei Jahren zahlreiche "Sondergipfel" gegeben, auf denen grundlegende Entscheidungen zur Stabilisierung der Eurozone und zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion getroffen wurden.
Der Europäische Rat wird in seinen Arbeiten vom Generalsekretariat des Rates (eigene Verwaltungseinheit) unterstützt.
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