Europäisches Jahr der Bürgerinnen und Bürger - Eurobarometer-Umfrage: Nur jeder dritte Deutsche kennt seine Rechte aus der Unionsbürgerschaft
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Am 01.01.2013 hat das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger begonnen. Mit dem Jahr will die Europäische Kommission im Rahmen vieler Veranstaltungen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten auf die seit 20 Jahren bestehende Unionsbürgerschaft hinweisen, die jedem EU-Bürger neben den Rechten, die ihm im Rahmen seiner Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates zustehen, zusätzliche Rechte als Bürgerin/Bürger der Europäischen Union gewähren.. Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich dieser Rechte bewusst werden und aktiv nutzen (z.B. das Recht auf Reisefreiheit, Leben und Arbeiten in einem anderen EU-Mitgliedsland, siehe hierzu ausführlich den Artikel zum Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger unter der Rubrik "EU-Aktuell" vom 17.12.2012).
Zur "Vorbereitung" der BürgerInnen auf das Europäische Jahr führte die Europäische Kommission zwischen dem 09. Mai und dem 09. September 2012 eine EU-weite Umfrage durch, in dessen Rahmen sie wissen wollte, ob und mit welchen Problemen die Bürgerinnen bei der Ausübung ihrer Rechte konfrontiert sind. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass die BürgerInnen besonders das Recht auf Freizügigkeit und die politischen Rechte (z.B. aktives und passives Wahlrecht zum Europäischen Parlament) für besonders wichtig halten. Außerdem machte die Auswertung deutlich, dass die BürgerInnen in einem Europa leben wollen, in dem sie arbeiten, ihren Wohnsitz verlegen, studieren und einkaufen können ohne dass sie durch bürokratische Hemmnisse oder Diskriminierungen daran gehindert werden.
Eine Eurobarometer-Umfrage der Europäischen Kommission vom 19.02.2013 ergab widersprüchliche Ergebnisse; danach wissen 81% der Befragten in allen EU-Mitgliedstaaten, dass sie zusätzlich über Rechte als UnionsbürgerInnen verfügen, jedoch kennen nur 36% von ihnen die daraus resultierenden Rechte. In Deutschland wissen nur 57% der Deutschen, dass es die Unionsbürgerrechte gibt und nur 32% der Befragten in Deutschland, wissen, welche Rechte sie im Rahmen der Unionsbürgerschaft haben. Vor diesem Hintergrund wird verständlich, dass sich lediglich 36% der Befragten über die sich aus der Unionsbürgerschaft ergebenden Rechte gut informiert fühlen. Die meisten EU-BürgerInnen kannten das Recht auf Beschwerde bei den EU-Organen (89%), auf Freizügigkeit (88%), auf Nichtdiskriminierung aufgrund der Nationalität (82%), auf konsularischen Schutz (79%) sowie auf die Mitwirkung an einer Bürgerinitiative (73%). Dennoch wussten nur 24% der Befragten, was sie tun können, wenn sie an der Ausübung ihrer EU-Rechte gehindert werden. Insgesamt sind zwei Drittel der Befragten (67%) der Überzeugung, dass die Freizügigkeit innerhalb der EU wirtschaftliche Vorteile vor ihr eigenes Land hat.
Anlässlich der Vorstellung der Eurobarometer-Umfrage sagte die für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft zuständige EU-Kommissarin und Vize-Präsidentin der Europäischen Kommission, Viviane Reding: "Die Europäer wissen um ihre Rechte als EU-Bürger und schätzen diese mehr als je zuvor. Wir können aber noch mehr tun, um die Bürger bei der Ausübung ihrer Rechte zu unterstützen und um sie stärker an den Entscheidungsverfahren der Europäischen Union zu beteiligen. Ich werde an den Bürgerdiskussionen teilnehmen, die in diesem Jahr, dem Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger, überall in der Union stattfinden. Ich möchte mir die Anliegen der Bürger anhören und mir einen Einblick darüber verschaffen, wie sie sich ihre Rechte vorstellen".
Parallel zur Veröffentlichung der Eurobarometer-Umfrage haben das Europäische Parlament und die Europäische Kommission eine Anhörung zum Thema "Rechte der Unionsbürger" durchgeführt. Die Ergebnisse der Diskussion sollen zusätzlich im nächsten Bericht der Europäischen Kommission über die Unionsbürgerschaft einfließen, den die Kommission über die noch bestehenden Hindernisse hinsichtlich einer Nutzung der Unionsbürgerrechte erstellen will. Der Bericht soll am 08. Mai 2013 erscheinen und auch Vorschläge/Initiativen umfassen, mit deren Unterstützung eine Nutzung der Unionsbürgerrechte in Zukunft besser verwirklicht werden kann. In dem Bericht werden 25 Maßnahmen des 1. Unionsbürgerschaftsberichts von 2010 ausgewertet und es wird dargestellt werden, welche Hindernisse in den vergangenen Jahren die Durchsetzung und Nutzung der Unionsbürgerrechte verhindert haben.
Stichwort Eurobarometer-Umfragen
Seit 1973 ermittelt die Europäische Kommission zweimal jährlich (im Fühjahr und im Herbst) die Meinung der Bürgerinnen und Bürger in allen EU-Mitgliedstaaten zu bestimmten Fragen; dies sind die sog. Eurobarometer-Umfragen. Standard-Eurobarometer-Umfragen stützen sich auf 1000 Befragte je Mitgliedstaat. Die Umfragen erfolgen in allen Mitgliedstaaten mit einem gleichlautenden Fragebogen. Sog. Flash-Eurobarometer testen darüber hinaus aus aktuellem Anlass die Einstellung der EU-BürgerInnen zu aktuellen Themen.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell der Europäischen Kommission Deutschland vom 19.02.2013
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (22.03.2013) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.