Eurostat - Statistikamt der EU - erhält mehr Befugnisse und Zuständigkeiten bei der Erhebung und Kontrolle von Daten
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Die Europäische Kommission hat mit einem Beschluss vom 17. Sept.2012 dem Statistikamt der Europäischen Union, genannt Eurostat, mehr Befugnisse und Zuständigkeiten bei der Erhebung und Kontrolle von Daten der EU-Mitgliedstaaten zugestanden. Mit der Entscheidung soll eine zuverlässige und unabhängige europäische Statistik gesichert werden.
Eurostat ist das statistische Amt der Europäischen Union und ist in Luxemburg beheimatet. Die Behörde wurde 1953 gegründet und ist seit 1958 eine Generaldirektion der Europäischen Kommission, ihre wesentliche Aufgabe ist die Verarbeitung und Veröffentlichung vergleichbarer statistischer Daten auf europäischer Ebene. In diesem Zusammenhang geht es auch um eine gemeinsame statistische Sprache für Begriffe, Methoden, Strukturen und technische Normen.
Dabei ist Eurostat auf die Zu- und Mitarbeit der nationalen Statistikbehörden der EU-Mitgliedsländer angewiesen, d.h. die nationalen Stellen übermitteln jeweils ihre Daten an Eurostat, die diese dann nach einer einheitlichen Methodik zusammenstellt und vergleichbar macht. Damit die Daten aus allen EU-Mitgliedstaaten harmonisiert werden können, arbeitet Eurostat eng mit den nationalen Statistikbehörden zusammen, d.h. es wird für jede Statistik eine gemeinsame Methodik zur Erhebung und Sammlung der Daten vereinbart.
Als Ergebnis erstellt Eurostat jedes Jahr eine große Anzahl an Statistiken, z.B. „Europa in Zahlen“ – Eurostat Jahrbuch ….“ das statistische Jahrbuch der EU. Seit der Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion erhebt Eurostat auch Daten aus den Bereichen Wirtschaft und Finanzen, so veröffentlicht Eurostat z.B. Wirtschaftsindikatoren für die gesamte Eurozone.
Die europäischen Statistiken sind vor allem für die EU-Organe und ihre Entscheidungsträger, für die Behörden in den Mitgliedstaaten (in Deutschland für Bund, Länder und kommunale Behörden) sowie für Unternehmen von Bedeutung, die aufgrund der (aktuellen) Datenlage Entscheidungen fundierter treffen können.
Mit dem Beschluss vom September 2012 hat die Europäische Kommission vor allem Vorsorge getroffen, die Unabhängigkeit von Eurostat zu gewährleisten bzw. auszubauen. So wird ausdrücklich die fachliche Unabhängigkeit festgeschrieben (so wie sie auch von den nationalen Statistikämtern verlangt wird), insbesondere wird auf die Unabhängigkeit des Generaldirektors, der zugleich Chefstatistikers ist, hingewiesen. Für den Chefstatistiker gilt zukünftig ein transparentes Einstellungs- und Entlassungsverfahren, das ausschließlich auf fachlichen Kriterien beruht. Bei der Ausübung seiner Aufgabe muss er vollkommen unabhängig handeln, darunter fällt auch die Entscheidung, ob, wann und welche Statistiken erstellt werden und die Gewährleistung, dass sie im Einklang mit dem Verhaltenskodex für europäische Statistiken auf nationaler Ebene erarbeitet und verbreitet werden. Ausdrücklich wird in dem Beschluss festgelegt, dass der Chefstatistiker bei der Ausübung seiner Aufgaben unabhängig handelt, d.h. er darf keine Weisungen von außerhalb annehmen.
Um nach den Turbulenzen um die Weitergabe gefälschter Daten aus Griechenland im Zusammenhang mit der Aufnahme in die Eurozone und in den Folgejahren das Vertrauen in der Öffentlichkeit wiederzugewinnen, soll ein Verfahren zur Kennzeichnung europäischer Statistiken gefördert werden, so dass sie von anderen Statistiken unterschieden werden können. In diesem Zusammenhang erhält Eurostat zudem die Befugnis, unangemeldete Kontrollen durchzuführen und Ermittlungen aufzunehmen, wenn der Verdacht auf Manipulationen besteht.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 17.09.2012 der Europäischen Kommission Deutschland
- Web-site von Eurostat
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (31.01.2013) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.