Gesundheit: Europäische Kommission erleichtert das Einlösen von Rezepten im EU-Ausland
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Die Europäische Kommission hat am 20. Dezember 2012 eine Richtlinie erlassen, die es ab Ende 2013 leichter machen soll, ärztliche Rezepte, die in einem EU-Land ausgestellt wurden, in einem anderen einzulösen. Die Vorgaben der Europäischen Kommission gelten für Auslandsverschreibungen, also Rezepte, die im Heimatland ausgestellt und dann in einem anderen EU-Mitgliedsland vorgelegt werden und legen fest, welche Informationen zu Patient, Arzt und Arzneimittel auf einem Rezept mindestens stehen müssen, um im gesamten EU-Raum anerkannt zu werden. Durch diese Koordinierung der Verschreibungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten wird die Feststellung der Echtheit von Verschreibungen aus dem EU-Ausland verbessert. Die Europäische Kommission geht davon aus, dass mit der neuen Regelung 200.000 zukünftig zusätzliche Verschreibungen ausgestellt werden, dies sei von Vorteil für Patienten und Gesundheitsbehörden, weil Wartezeiten, eine Unterbrechung der Behandlung und zusätzliche Kosten vermieden würden.
Nach Schätzungen der Europäischen Kommission werden jährlich 2,3 Mio. Verschreibungen ausgestellt, die im EU-Ausland eingelöst werden, das entspricht nur 0,02 bis 0,04 Prozent aller Verschreibungen in der EU. Für einige Patientengruppen, wie chronisch Kranke, die ins Ausland reisen wollen, Patienten in Grenzregionen und in kleineren Mitgliedstaaten, die bei einer Verschreibung auf das EU-Ausland angewiesen sind, sind Sie aber von großer Bedeutung. Wegen der zurzeit unterschiedlichen Vorschriften der EU-Mitgliedstaaten für die Verschreibungen von Medikamenten im EU-Ausland, werden nach Schätzungen der Europäischen Kommission bei der Hälfte der Patienten die Verschreibungen in einem anderen Mitgliedstaat nicht anerkannt.
Der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar, Tonio Borg, sagte zu der neuen Richtlinie: "Die Regeln werden dafür sorgen, dass Verschreibungen so ausgestellt werden, dass sie problemlos in einem anderen Mitgliedstaat vorgelegt werden können. Sie sind ein wesentlicher Schritt zur Klarstellung des Rechts von Patienten auf eine sichere und gute Behandlung in der gesamten EU".
Die neue Rahmenrichtlinie sieht einheitlich beschreibende Elemente vor, mit denen verschreibende Person, Patient und verschriebene Produkte festgestellt werden können, dies sind Identität des Patienten, Authenzität der Verschreibung, Identität des Arztes und Identität des verschriebenen Produkts. Das Aussehen, Format und Sprache der Verschreibung spielen keine Rolle. Die Rahmenrichtlinie müssen die 27 EU-Mitgliedstaaten bis zum 25. Oktober 2013 in ihr jeweiliges nationales Recht umsetzen.
Die im Rahmen der Umsetzung der seinerzeitigen Richtlinie über eine grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung (aus 2011) eingerichteten nationalen Kontaktstellen informieren Patienten über das Recht, sich eine Auslandsverschreibung für einen anderen Mitgliedstaat ausstellen lassen zu können und über die Elemente, die eine solche Verschreibung mindestens enthalten muss.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell der Europäischen Kommission Deutschland vom 20.12.2012
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (15.03.2013) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.