Neue Initiative der Europäischen Kommission zur Stärkung der Unionsbürgerrechte - Europäische Kommission stellt 2. Bürgerbericht vor
Europa |
Wie zu Beginn des Jahres angekündigt, hat die Europäische Kommission im Rahmen der Europawoche ihren 2. Bürgerbericht vorgestellt und erläutert. In ihrem Bericht listet sie 12 Maßnahmen auf, die den BürgerInnen in der Europäischen Union helfen soll, ihre Rechte besser durchzusetzen. Der Bericht umfasst Vorschläge zum Bürokratieabbau, zum grenzüberschreitenden Einkaufen, zur Teilnahme an nationalen Wahlen bei einem Umzug, die Entwicklung eines EU-weiten Behindertenausweises und die bessere Verfügbarkeit bürgernaher Informationen; den Schwerpunkt Ihrer Überlegungen hat die Europäischen Kommission auf die Schaffung eines echten grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes gelegt; dabei denkt sie z.B. an die Ausweitung der Arbeitslosenunterstützung aus dem Heimatland von zurzeit drei auf sechs Monate und an die Einführung eines Qualitätsrahmens für Praktika.
Der Bericht stützt sich u.a. auf eine durchgeführte Online-Befragung aller EU-BürgerInnen im vergangenen Jahr und auf die Ergebnisse zahlreicher EU-Bürgerdialoge, von denen die Europäische Kommission bereits 42 durchgeführt hat. Am 08. Mai 2013 fand im Landtag NRW in Düsseldorf ein EU-Bürgerdialog mit Kommissar Guenther Oettinger statt, im Juni folgt ein weiterer Bürgerdialog mit Viviane Reding in Heidelberg.
Anlässlich der Vorstellung des Berichts sagt Viviane Reding, zuständige EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft: "Die Unionsbürgerschaft ist das Kronjuwel der europäischen Integration. Für die politische Union ist sie das, was der Euro für die Wirtschafts- und Währungsunion ist. Der heute erscheinende Bericht über die Unionsbürgerschaft stellt die EU-Bürger in den Mittelpunkt des Geschehens. Jedes Jahr erhalten wir mehr als eine Million Bürgeranfragen, die sich auf die Wahrnehmung ihrer Rechte beziehen. Deshalb stellen wir heute Maßnahmen vor, die Bürgerrechte in ganz alltäglichen Situationen - Arbeitssuche, Online-Shopping oder Teilnahme am europäischen Entscheidungsprozess - stärken sollen".
Zusammen mit dem Bürgerbericht hat die Europäische Kommission am 08. Mai auch einen Fortschrittsbericht über die Anwendung der EU-Grundrechte-Charta in 2012 veröffentlicht und vorgestellt. Die EU-Grundrechte-Charta ist seit drei Jahren in Kraft und integraler Bestandteil des Vertrags von Lissabon. Die Europäische Kommission beachtet die Grundrechte der BürgerInnen bei der Ausgestaltung ihrer Rechtsvorschläge, dagegen sind die Mitgliedstaaten zur Einhaltung der Charta lediglich dann gebunden, wenn sie Rechtsvorschriften und Strategien der EU umsetzen. Die Grundrechte-Charta gliedert sich in sechs Titel, auf die der Bericht der Europäischen Kommission jeweils getrennt eingeht: Würde des Menschen, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte und justitielle Rechte, zu den Grundrechten gehört auch das Recht auf freie Meinungsäußerung und auf den Schutz personenbezogener Daten. Im Oktober 2010 verabschiedete die Europäische Kommission eine Strategie zur wirksamen Umsetzung der Charta und erarbeitete eine "Grundrechte-Checkliste", um die Auswirkungen ihrer Rechtsvorschläge auf die Grundrechte besser beurteilen zu können. Zusätzlich sagte die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament zu, die BürgerInnen darüber zu informieren, wann sie in Grundrechtsfragen tätig werden kann und jedes Jahr einen Fortschrittsbericht über die Anwendung der Charta vorzulegen.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 08.05.2013
- Zu den Grundrechten
- Zur Unionsbürgerschaft (Überblick)
- Kurztexte
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (17.05.2013) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.