Neuer europäischer Führerschein als Plastik-Scheckkarte
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Seit dem 19.01.2013 gelten in der gesamten Europäischen Union neue Regeln für einen europaweit einheitlichen Führerschein. Dieser hat zukünftig Scheckkartenformat und ist aufgrund effektiverer Sicherheitsmerkmale vor Manipulation und Fälschung geschützt. Der neue europäische Führerschein soll schrittweise die über 100 unterschiedlichen Papier- und Plastikmodelle, die derzeit in den 27 EU-Mitgliedstaaten im Umlauf sind und nach Berechnungen der Europäischen Kommission bei über 300 Mio. FahrerInnen in der EU im Gebrauch sind, ersetzen. Mit dieser Maßnahme setzt die Europäische Kommission die dritte Führerscheinrichtlinie aus 2006 um, die zu mehr Freizügigkeit, zur Eindämmung des Führerscheinbetrugs und zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit im EU-Raum beitragen soll.
Anlässlich der Vorstellung des neuen Führerscheins sagte der für den Bereich Verkehr zuständige EU-Kommissar Siim Kallas: "Die Verkehrspolizei in Europa muss derzeit in der Lage sein, über 100 unterschiedliche Modelle von Papier- und Plastikführerscheinen zu erkennen. Die Lichtbilder sind mitunter völlig veraltet, die Klassen, für die die Fahrererlaubnis gilt, unklar und die Dokumente unter Umständen leicht zu fälschen. Gefälschte Führerscheine sind gewissermaßen eine Lizenz zum Töten, und darum brauchen wir Führerscheine, die leicht zu lesen und zu verstehen, aber sehr schwer zu fälschen sind".
Europäisches Standardformat
Der neue Führerschein wird das Format einer Plastik-Scheckkarte haben und mit Lichtbild und Standardinformationen (Adresse, Geburtsdatum etc.) versehen sein, er soll nach Aussage der Europäischen Kommission leicht zu erkennen und EU-weit lesbar sein. Alle bisherigen Führerscheine bleiben gültig, müssen jedoch bei einer möglichen Erneuerung umgetauscht werden, spätestens wird dies in 2033 fällig. Der europäische Führerschein kann angepasst werden, wenn Mitgliedstaaten nationale Symbole aufnehmen wollen.
Verbesserte Sicherheit
Der neue Führerschein hat eine Reihe von Sicherheitsmerkmalen, die ihn manipulationssicher machen und vor Fälschung schützen sollen. In diesem Zusammenhang wird ein europäisches Datenaustauschsystem eingerichtet, um den Austausch von Informationen zwischen nationalen Behörden zu erleichtern. Dadurch sollen gleichzeitig Verwaltungsverfahren für Führerscheine beim Umzug von BürgerInnen in einen anderen Mitgliedstaat vereinfacht werden. Zudem soll das neue System helfen, Fälschungen und Führerscheintourismus zu bekämpfen, so wird es einfacher, das zukünftig neue und strengere Verbot durchzusetzen, das Mitgliedstaaten FahrerInnen deren Führerschein in einem anderen EU-Mitgliedstaat entzogen, ausgesetzt oder mit Einschränkungen versehen wurden, keinen neuen Führerschein mehr ausstellen dürfen.
Regelmäßige Erneuerung der Führerscheine
Nach den neuen Bestimmungen muss der Führerschein regelmäßig erneuert werden, für PKW- und KraftradfahrerInnen je nach Mitgliedstaat zwischen 10 und 15 Jahren, für Bus- und LKW-FahrerInnen nach 5 Jahren, außerdem ist eine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben. Bei der regelmäßigen Erneuerung handelt es sich um eine administrative Erneuerung, um sicherzustellen, dass Lichtbild und die persönlichen Angaben des Fahrer auf dem neuesten Stand sind; gleichzeitig können die Sicherheitsmerkmale an neue Technologien angepasst werden.
Besondere Schutzbestimmungen
Der europäische Führerschein stärkt nach Ansicht der Europäischen Kommission den Schutz der am meisten gefährdeten Verkehrsteilnehmer. Daher gelten zukünftig folgende Bestimmungen:
- Anhebung des Mindestalters für den Direktzugang (durch praktische und theoretische Prüfung) zu Führerscheinen für die stärksten Krafträder von derzeit 21 auf 24 Jahre.
- Anhebung des Mindestalters sowie Einführung zusätzlicher Schritte beim stufenweisen Zugang. Nach der neuen Regelung ist eine Fahrpraxis von mindestens vier Jahren (anstatt zwei) mit schwächeren Krafträdern erforderlich, bevor eine Fahrerlaubnis für die stärksten Krafträder erteilt wird.
- Kleinkrafträder bilden eine neue Fahrzeugkategorie, außerdem müssen Kandidaten für Kleinkraftrad-Führerscheine ab jetzt eine theoretische Prüfung ablegen. Die Mitgliedstaaten können auch Prüfungen von Fähigkeiten und Verhaltensweisen sowie ärztliche Untersuchungen einführen. Die EU legt 16 Jahre als empfohlenes Mindestalter fest, ab dem Führerscheine von allen Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt werden (im eigenen Land können die Mitgliedstaaten das Alter auf 14 Jahre herabsetzen). Bisher gab es für Kleinkrafträder keine Mindestanforderungen auf EU-Ebene.
Mindeststandards für Fahrprüfer
Fahrprüfer müssen nach den neuen Bestimmungen im Hinblick auf ihre Erstqualifikation sowie ihre regelmäßige Fortbildung bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Diese Maßnahme soll in dem neuen System eine Qualitätskontrolle sicherstellen.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell der Europäischen Kommission in Deutschland vom 18.01.2013
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (24.01.2013) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.