Schengen-Informationssystem II geht in Betrieb und ermöglicht einen effektiveren Austausch von Informationen für die Sicherung der EU-Außengrenzen
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Am 14. Juni 1985 unterzeichneten die fünf EU-Mitgliedstaaten Belgien, Frankreich, Niederlande, Luxemburg und Deutschland das sog. Schengener Übereinkommen und läuteten damit die allmähliche Abschaffung der Grenzkontrollen und den freien Personenverkehr in Europa ein.Jedoch erst fünf Jahre später, 1990, wurde mit dem Abschluss des Schengener Durchführungsübereinkommens geregelt, wie die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen umzusetzen ist; in dem Übereinkommen wurden u.a. Ausgleichsmaßnahmen zur Verstärkung der Kontrollen an den Außengrenzen, das Verfahren zur Ausstellung einheitlicher Visa, zur Bekämpfung des Drogenhandels und zur Einrichtung des Schengener Informationssystems (SIS), eines gemeinsamen elektronischen Systems für den Informationsaustausch zu grenzüberschreitenden Verbrechen (u.a. Drogen- und Menschenhandel) festgelegt. Die tatsächliche Abschaffung der Grenzkontrollen beginnt erst nach Umsetzung dieser Maßnahmen am 26. März 1995, an diesem Tag schaffen die o.g. fünf Länder plus Portugal und Spanien ihre Grenzkontrollen ab, zwei Jahre später folgen Italien und Österreich, im Jahr 2000 tritt Griechenland dem Abkommen bei, ein Jahr später unterzeichnen die EU-Länder Dänemark, Finnland und Schweden sowie die Nicht-EU-Länder Island und Norwegen das Schengener Abkommen. Die größte "Beitrittswelle" bringt das Jahr 2007 als die EU-Mitglieder Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn neue Schengen-Staaten werden, 2008 wird das Nicht-EU-Land Schweiz Mitglied, als vorläufig letztes Land folgt 2011 Liechtenstein. Die EU-Mitgliedstaaten Irland, Großbritannien und Zypern sind dem Abkommen bisher nicht beigetreten, haben aber einige Schengen-Vorschriften übernommen.
Schengener Informationssystem I
Das SIS ist ein wichtiges Instrument zur Bewahrung von Sicherheit in Europa und wurde 1995 eingerichtet. Das SIS ist eine gemeinsame Datenbank der Grenz- und Migrationsbehörden sowie der Strafverfolgungsbehörden der Schengen-Mitglieder; diese enthielt nach Auskunft der Europäischen Kommission im August 2012 44 Mio. Einträge zu Personen, gestohlenenen oder abhanden gekommenen Sachen (zur Sicherstellung oder Beweissicherung im Strafverfahren). Auf das SIS haben die Grenzkontrollstellen, die Behörden und konsularischen Vertretungen der teilnehmenden Länder Zugriff.
Schengener Informationssystem II
Am 09. April 2013 ist das Schengener Informationssystem II in Betrieb genommen worden. Das modernisierte System bietet erweiterte Funktionen, z.B. die Möglichkeit der Eingabe und Abgleichung von biometrischen Daten (Fingerabdrücke, Lichtbilder), neue Arten der Ausschreibung, z.B. von gestohlenen Flugzeugen, Wasserfahrzeugen, Containern, Zahlungsmittel sowie die Möglichkeit die verschiedenen Ausschreibungen mit einander zu verknüpfen (z.B. eine Personenausschreibung in Verbindung mit einer Fahrzeugausschreibung). Damit können Grenzkontroll-, Zoll- und Polizeibehörden der Mitgliedstaaten von Schengen Informationen noch effektiver ausschreiben. SIS enthält nach Auskunft der Europäischen Kommission z.B. Vermisstenausschreibungen von Kindern und Jugendlichen, von Gegenständen wie Banknoten, Personenkraft- und Lieferwagen, Schusswaffen und Ausweisdokumenten, die gestohlen oder auf sonstige unrechtmäßige Weise erworben wurden oder abhanden gekommen sind.
Das SIS ist ein hochmodernes IT-System, das aus drei Komponenten besteht: einem zentralen System, den nationalen Systemen der Schengen-Staaten und einer Infrastruktur für die Kommunikation zwischen dem Zentralsystem und den nationalen Systemen. Ab dem 09. Mai 2013 ist die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zuständig für das Zentralsystem.
Zur Sicherung des Datenschutzes haben nur die nationalen Grenzkontroll-, Polizei-, Zoll-, Justiz-, Visa- und Fahrzeugzulassungsbehörden Zugang zum SIS II. Jeder Bürger hat ein Recht auf Auskunft über die von ihm im SIS gespeicherten Daten und kann bei der zuständigen Landesbehörde die Berichtigung oder Löschung der personenbezogenen Informationen beantragen, zu diesem Zweck kann auch jeder gerichtliche Schritte einleiten. Die nationalen Aufsichtsbehörden und der Europäische Bürgerbeauftragte arbeiten aktiv zusammen und sorgen für eine koordinierte Überwachung des SIS II.
Anlässlich der Vorstellung des SIS II erklärte die für Inneres zuständige EU-Kommissarin, Cecilia Malmström, "Ich freue mich, dass das SIS II jetzt in Betrieb gehen kann. Meine Kollegen in Rat und Parlament und ich haben gemeinsam die Entwicklungsphase zum erfolgreichen Abschluss gebracht. Das SIS-Projekt war ein schwieriges Erbe für mich. Dank meiner festen Entschlossenheit konnten wir große Herausforderungen überwinden und das Projekt wieder auf Kurs bringen. Leicht war das nicht. Jetzt können wir die Durchführungsbestimmungen angehen, für die die neue Agentur eu-LISA zuständig ist".
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 09.04.2013 der Europäischen Kommission Deutschland
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