Stand der Programmierung für den Einsatz des EFRE 2014-2020 (jetziges/früheres Ziel 2) für das Land Nordrhein-Westfalen
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(Zusammenfassung der neuesten Entwicklungen aufgrund von Gesprächen in der Staatskanzlei NRW, beim Landkreistag NRW und im AK Europa des Europe Direct Informationszentrums Mittlerer Niederrhein)
Finanzrahmen:
NRW erhält bei derzeitigem Diskussionsstand in den kommenden 7 Jahren ca. 1 - 1,1 Mrd. € an Finanzmitteln für die Durchführung von EFRE-Projekten (nicht mehr Ziel 2). NRW hat erreicht, dass Förderfähigkeit der MWSt. erhalten bleibt.
Erstellung Operationelles Programm (OP):
Das Land bzw. das Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen arbeitet bereits seit Ende vergangenen Jahres an der Erstellung des sog. Operationellen Programms (OP) und wird jeweils die Schwerpunkte an die Fortschritte der Verhandlungen anpassen. Das OP umfasst die zentralen Förderinhalte, eine prozentuale Verteilung der Fördermittel auf die fünf Schwerpunkte und eine grundlegende Aussage zu den Auswahlverfahren für die Zuteilung der Finanzmittel.
Verteilung der erwarteten Finanzmittel in Höhe von 1 Mrd. € wie folgt vorgesehen:
- 400 Mio. € (40%): Verbundvorhaben von Unternehmen und Forschungsinstitutionen
- 150 Mio. € (15%): Beratung und Finanzangebote (u.a. Aus- und Weiterbildung) an kleine und mittlere Unternehmen
- 250 Mio. € (25%): Verringerung von CO2-Emissionen (Stichworte: Energieeffizienz und Erneuerbare Energien)
- 200 Mio. € (20%): Nachhaltige Regional, Stadt - Quartiersentwicklung (mit präventivem Charakter). In dieser Förderachse ist noch nicht über die Verteilung der Finanzmittel entschieden, es wird aber auf keinen Fall eine Reservierung von Finanzmitteln für einzelne Kommunen oder Regionen geben, d.h. die Gebietskulisse ist offen (mehrere Städte oder mehrere Städte/Kreise und ländlicher Raum, Regionen). Die 4. Achse richtet sich an Regionen mit besonderen Strukutrproblemen und an Regionen im Strukturwandel, inhaltlich wird es weniger um Städtebau und mehr um soziale Begleitmaßnahmen gehen, z.B. Förderung von Familienzentren und evtl. Einrichtung Stadtentwicklungsfonds
- Der Bereich Tourismus wird kein eigener Förderbereich, jedoch kann Tourismus überall dort mit gefördert werden, wo es um innovative und nachhaltige Vorhaben geht (z.B. unter Beteiligung von KMU)
- Auch einzelne Gewerbeflächen werden nicht mehr finanziell unterstützt, aber wenn, z.B. Bestandteil von integrierten Entwicklungskonzepten (Kohleausstieg NRW)
- Faktor Demographischer Wandel: Förderung über das Fachkräfteprogramm
- Förderung ländlicher Raum ist möglich über EFRE
Kabinettsbeschluss voraussichtlich im April/Mai 2013 zu Eckpunkten OP
Zukünftige Auswahlverfahren:
- Wettbewerbe (wie bisher), wobei es in Zukunft nur noch 1 Aufruf und mehrere Fristen verteilt auf 3 Jahre geben soll
- Wettbewerbsähnliche Auswahlverfahren
- Programmförderungen und Revolvierende Fonds (Kraftwärmekopplung, Beratungsprogramm Wirtschaft und Mikrofinanzdarlehen) in Kooperation mit NRW-Bank und Finanzministerium NRW
- Einzelfallentscheidung bei besonderem Verfahren (Ausschreibung)
- Das neue Instrument der ITI's (Integrierte Territoriale Investitionen = thematisch konzentrierte Entwicklungskonzepte und Projektvorhaben von Städten und Umland/Regionen für die gemeinsame Finanzierung aus EFRE, ESF und ELER) werden aller Voraussicht nach nicht eingeführt, alle Bundesländer haben bei entsprechenden Verhandlungen in Brüssel das Verfahren als zu kompliziert und bürokratisch kritisiert, es sei kaum umsetzbar.
- Die regionalen Budgets (Verwaltung von Finanzlinien und Projekten durch einen Verbund von Kommunen) haben ebenfalls kaum eine Chance auf Durchsetzung; unabhängig davon, dass die Landesregierung eine weitere parallele Verwaltungs- und Kontrollebene ablehne, sei die Umsetzung für die Kommunen ebenfalls zu komplex und die Anforderungen nicht zu erfüllen.
Kabinettsvorlage Vereinfachung (Entbürokratisierung Antrags- und Bewilligungsverfahren) voraussichtlich im Oktober 2013:
- Pauschalen für Personalkosten und Gemeinkosten (15% von Personalkosten) werden eingeführt, die bei der Abrechnung eines Vorhabens nicht mehr belegt werden müssen (jedoch nicht bei der Städtebauförderung möglich)
- Spenden werden zukünftig als Eigenanteil anerkannt, allerdings bleibt es bei der Bestimmung, dass Kommunen 10% der Finanzierung als Eigenmittel (in Bar) einbringen müssen
- Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (Anstieg von 10 auf 15 €)
- Wenn Unternehmen im Rahmen von Projekten 50% der Gesamtkosten mitfinanzieren, erfolgt zukünftig die Befreiung vom Vergaberecht.
- Einführung elektronischer Abrechnungsverfahren (wird gerade entwickelt, unter Änderung VV zu § 44 LHO)
Bewilligung:
Es wird in Zukunft nur noch 8 - 10 bewilligende Stellen geben, davon die 5 Bezirksregierungen in NRW, die 50% der Programme in 1 Dezernat mit entsprechender Software abwickeln werden; zusätzlich wird es 1 Stelle Leitmärkte geben.
Bei der Verwaltungsbehörde EFRE wird es 1 Stelle Qualitätsmanagement geben, die Antragsteller berät (zusätzlich wird es eine eigene Datenbank geben)
Neues Monitoringsystem, d.h. Erfolgskontrollen werden strenger; Förderzweck und -ziel müssen nachgewiesen werden
Einschätzung:
Zurzeit ist eine Einschätzung über gemeinsame Projekte in der Region m.E. noch nicht möglich, da das OP in allen entscheidenden Details noch nicht feststeht (Kabinettsbeschluss im Mai 2013).
Im Sommer (Ende Juli 2013) sollen nach Erstellung des Entwurfs des OP EFRE u.a. wieder die Kommunen zu einer öffentlichen Konsultation eingeladen werden, ab diesem Zeitpunkt bietet sich die engere Abstimmung in der Region Niederrhein und Region Köln/Bonn über mögliche Vorhaben bei strategisch gemeinsamen Schwerpunktbereichen an.
Da ITI's und Regionalbudget wohl nicht kommen werden, bietet sich zusätzlich die zukünftige Kooperation bei einer evtl. Fortsetzung der sog. Regio-Wettbewerbe in den o.a. Themenbereichen an.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (17.05.2013) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.