Wirtschafts- und Währungsunion
Eine neue Finanzmarktordnung für die Europäische Union
Architektur der Europäischen Finanzaufsicht
Mit dem Zusammenbruch der US-Investmantbank Lehmann Brothers im September 2008 begann nach Ansicht vieler Experten die schwerste Wirtschafts- und Finanzkrise nach dem "schwarzen Freitag" im Jahre 1929. Mit den Ausläufern der Krise kämpfen die EU-Organe und die EU-Mitgliedstaaten bis heute. Die Europäische Kommission hat als Reaktion auf die Ereignisse seit 2009 vielfältige und umfassende Maßnahmen vorgeschlagen und ergriffen, um die Finanzmärkte zu stabilisieren. Neben der Auflage eines finanziellen Rettungsfonds (ESM) haben die EU-Staaten auch beschlossen, ein neues Aufsichtssystem für Banken, Versicherungen und die Börsen zu installieren, um u.a. hochriskante Börsengeschäfte verbieten zu können und um die zersplitterte Finanzaufsicht in den EU-Mitgliedstaaten zu beseitigen. Seit 2010 gibt es nun das "Europäische System der Finanzaufsicht" (ESFS).
Die Architektur der Europäischen Finanzaufsicht
Das neue System besteht aus drei Aufsichtsbehörden, der Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA), der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, ergänzt durch das Gemeinsame Komitee der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) und den Rat für Systemrisiken; die drei erstgenannten sind jeweils unabhängige Aufsichtsbehörden, das Gemeinsame Komitee ist ein Koordinationsgremium von EBA, ESMA und ESA und der Rat der Systemrisiken ist ein eigener Ausschuss, der bei der Europäischen Zentralbank angesiedelt ist. Trotz der Vereinheitlichung der Kontrolle bleibt die tägliche Solvenzaufsicht über die Finanzinstitute und die Marktaufsicht bei den nationalen Behörden; diese kümmern sich vor allem um die einheitliche Anwendung von EU-Vorschriften.
Die Europäische Bank-Aufsichtsbehörde (EBA)
Die EBA hat ihren Sitz in London, Hauptaufgabe der Agentur ist die Aufsicht über die Liquidiät der Banken in den Mitgliedstaaten und deren Verbrauchergebaren; regelmäßig müssen sich die Banken einem sog. Stresstest unterziehen und nachweisen, dass sie unter Vorgabe eines gewissen wirtschaftlichen und finanziellen Krisenszenarios ausreichend Liquidität haben. Ist das Ergebnis negativ, müssen die Banken ihre Kapitaldecke verstärken, missachten die Banken Regeln zur Eigenkapitalausstattung oder zum Verbraucherschutz, darf die EBA regulierend, d.h. mit Weisungen eingreifen.
Die EBA entwickelt für ihr Aufgabengebiet einheitliche technische Standards und sorgt damit für eine einheitliche Anwendung des Aufsichtsrechts.
Dennoch verbleibt die tägliche Aufsicht in den Händen der nationalen Kontrollstellen, dies sind in Deutschland die Bundesaufsicht für das Finanzwesen (Bafin) und die Deutsche Bundesbank.
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
Die ESMA mit Sitz in Paris überwacht Finanz- und Handelstechniken der Banken, so kann sie z.B. ungedeckte Leerverkäufe, bei denen Spekulanten auf den Verfall von Währungen und Aktien wetten, die sich nicht besitzen, verbieten. "Kein Finanzmarkt darf Wild-West-Gebiet bleiben", sagte seinerzeit der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar, Michel Barnier. Die ESMA überwacht ferner den außerbörslichen Derivate-Handel und hat von den nationalen Behörden die Aufsicht über die Ratingagenturen übernommen.
Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA)
Auch Versicherungen und Pensionsfonds sind Finanzakteure am Kapitalmarkt, denn sie legen das Geld ihrer Kunden ebenfalls in Kapitalanlagen an; nach Angaben der Europäischen Kommission hatten die deutschen Versicherungen im Jahr 2010
Kapitalanlagen in Höhe von 1,2 Billionen Euro ausgewiesen. Es ist Aufgabe der EIOPA mit Sitz in Frankfurt/Main darauf zu achten, dass sich die Anlagerisiken in Grenzen halten und die Versicherungen und Unternehmen über eine ausreichende Kapitaldecke verfügen; diese müssen sich daher auch einem Stresstest unterziehen. Kernaufgabe der EIOPA ist die Entwicklung und Ausarbeitung technischer Standards und die Koordination der nationalen Aufsichtsbehörden. Schließlich stellt die EIOPA sicher, dass entsprechendes EU-Recht durch die nationalen Aufsichtsbehörden eingehalten wird.
Das "Gemeinsame Komitee" ist keine eigene Behörde oder Organisation, es ist ein gemeinsames Dach der drei Aufsichtsbehörden und trifft sich regelmäßig, um widersprüchliche Entscheidungen ihrer Behörden zu vermeiden und eine gemeinsame Linie bei der Regelung wichtiger Fragen festzulegen.
Europäischer Ausschuss für Systemrisiken
Dieser ist bei der Europäischen Zentralbank in Frankfurt/Main angesiedelt und ist keine Behörde, sondern ein Expertengremium; es wacht über die Stabilität des gesamten EU-Finanzsystems und soll frühzeitig auf mittel- und langfristige Marktrisiken aufmerksam machen sowie entsprechende Empfehlungen für Gegenmaßnahmen abgeben. Die Warnungen und Empfehlungen des Rates sind für die EU-Mitgliedsländer jedoch nicht verbindlich.
Der für Binnenmarkt und Dienstleistungen ständige EU-Kommissar Michel Barnier betonte anlässlich der Etablierung des neuen Finanzsystems, dass mit der neuen europäischen Finanzaufsicht ein wirkungsvolles Zusammenspiel von europäischen und nationalen Behörden entstanden sei.