Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)
Ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Wenn Sie bei Ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder Gegenstände wie Geschirr reinigen, sind Sie verpflichtet, maximal 3 Monate vor Tätigkeitsbeginn an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) teilzunehmen.
In unserer Belehrung erfahren Sie, wie die Übertragung von Infektionskrankheiten minimiert werden kann, wie Symptome erkannt werden können und wann eine Tätigkeit aufgrund einer Infektionskrankheit nicht weiter ausgeübt werden darf. Nach der Belehrung erhalten Sie eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Erstbelehrung, die Ihr Arbeitgeber vor einem Tätigkeitsantritt benötigt.
Voraussetzungen
- Sie beginnen innerhalb der nächsten 3 Monate eine Tätigkeit, in der Sie mit Lebensmitteln in Kontakt kommen
- es bestehen bei Ihnen keine Hinderungsgründe nach § 42 IfSG (Externer Link)
Hinweis
Wenn Sie nicht im Rhein-Kreis Neuss wohnhaft oder minderjährig sind, verwenden Sie bitte die Möglichkeit der Online-Belehrung des TZG (Technologiezentrum Glehn). Siehe unten (Per Online-Belehrung (TZG)). Falls Sie dazu noch Fragen haben, rufen Sie bitte folgende Telefonnummer an: 02182 850 765 (Technologiezentrum Glehn).
Per App
App installieren, Identität bestätigen, 8-minütigen Film schauen, Verwaltungsgebühr bezahlen. Fertig! Einfacher und bequemer geht es fast nicht. Laden Sie sich unsere IfSG-App auf Ihr Smartphone oder Tablet und legen Sie direkt los. Egal zu welcher Uhrzeit, an jedem Tag in der Woche. Die App ist kostenlos für iOS (externer Link) und Android (externer Link) verfügbar. Die Teilnahmebescheinigung erhalten Sie nach Ihrer erfolgreichen Belehrung per E-Mail oder Briefpost, sobald die Verwaltungsgebühr online bezahlt wurde.
Persönliche Voraussetzungen zur Nutzung der App
- Sie wohnen im Rhein-Kreis Neuss
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt
- Sie sind voll geschäftsfähig
Technische Voraussetzungen
- Sie besitzen ein modernes Smartphone oder Tablet
- Identifikation:
- Selfie-Ident-Funktion: eingebaute Kamera
- Sie können die Gebühr online bezahlen (PayPal, Kreditkarte, Giropay)
Diese Kosten entstehen bei uns
20 Euro
Ehrenamt oder Schülerpraktikum im Rhein-Kreis Neuss
Sollten Sie im Rhein-Kreis Neuss ehrenamtlich tätig sein oder ein Schülerpraktikum absolvieren, wenden Sie sich bitte per E-Mail an: belehrung(at)rhein-kreis-neuss.de.
Ehrenamtlich tätige Organisationen des Rhein-Kreis Neuss erhalten auf Nachfrage beim Gesundheitsamt 12-stellige Gutscheincodes, die die Verwaltungsgebühr reduzieren.
Die Gutscheincodes können nur in der oben genannten App genutzt werden. Minderjährige Personen, die im Rhein-Kreis Neuss wohnhaft sind, müssen für eine Kostenreduzierung an einer Belehrung im Gesundheitsamt in Grevenbroich teilnehmen.
Zurzeit ist unsere IfSG-App im Android Market nicht verfügbar. Nutzen Sie alternativ unser Online-Angebot im TZG.
So läuft die Belehrung ab
- Identität bestätigen (Selfie-Ident)
- Film anschauen (8 Minuten)
- Vier Fragen zum Film beantworten
- Symptomfreiheit bestätigen
- Gebühr bezahlen
- Teilnamebestätigung erhalten
- Bescheinigung über die Belehrung per Post oder E-Mail erhalten