Hygienische Beratung und Überwachung
Die Beachtung der hygienischen Anforderungen ist in medizinischen Betrieben und in Gemeinschaftseinrichtungen zur Verhütung der Übertragung von Krankheiten sowie dem Schutz der menschlichen Gesundheit von zentraler Bedeutung.
Hygieneüberwachung
Das Gesundheitsamt überwacht und berät über die Einhaltung der Hygienevorschriften in medizinischen Einrichtungen, Gewerbebetrieben und Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise
- Krankenhäusern und Altenheimen
- Kindergärten, Schulen, Heime
- öffentlichen Toiletten
- Friseuren, Fußpflegern und Akupunkteuren
- Sport-, Fitness- und Freizeiteinrichtungen
- Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren
- Trinkwasserbrunnen
Die gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfungen erfolgen in der Regel unangemeldet, aber auch nach terminlicher Absprache.
Hygieneberatung
Das Gesundheitsamt bietet beispielsweise zu nachfolgenden Themen eine kostenfreie Beratung
- allgemeine hygienische Fragen oder Beschwerden
- Gesundheitsgefahren sowie Hygienemaßnahmen
- Verdacht auf Wohnungsverwahrlosung