Arzneimittelaufsicht
Gesundheit |
Arzneimittel, landläufig auch als Medikamente bezeichnet, werden aufgrund ihrer Zweckbestimmung oder ihrer Präsentation bzw. aufgrund ihrer besonderen Wirksamkeit im Wesentlichen zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten bei Mensch und Tier angewendet.
Arzneimittel sind erklärungsbedürftige Waren besonderer Art, die wegen Ihrer Eigenschaften zum Schutze des Verbrauchers einer strengen Rechtssetzung unterliegen. So müssen Fertigarzneimittel eine behördliche Zulassung erhalten, bevor sie in den Verkehr gebracht werden dürfen. Ebenso unterliegen ihre Herstellung sowie ihr Vertrieb der behördlichen Erlaubnis bzw. der behördlichen Überwachung.
Apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen nur durch Apotheken in den Verkehr gebracht werden. Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen nur in Apotheken und nur gegen Vorlage einer ärztlichen Verschreibung abgegeben werden. Freiverkäufliche Arzneimittel dürfen auch außerhalb von Apotheken, jedoch nur nach vorheriger Anzeige und unter Nachweis einer besonderen Sachkunde, durch geschultes Personal verkauft werden.
Die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln umfasst aber auch das Vorgehen der Behörde gegen den illegalen Import und Vertrieb von Arzneimitteln durch Privatpersonen und Firmen sowie die Zusammenarbeit mit den Zoll- und Justizbehörden sowie der Polizei bei der Ahnung von Verstößen gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften.