Badegewässer: EU-Qualitätsanforderungen
Gesundheit |
Verunreinigungen des Badewassers durch Abwässer, Wasservögel, Düngemittel und Algen können zu Gesundheitsgefährdungen führen. Im Vordergrund stehen Infektionen durch Bakterien, Viren oder Zerkarien (Larven von Saugwürmern) und Beeinträchtigungen durch starken Algenwuchs und durch Algentoxine.
Die Anforderungen an das Badewasser der Badeseen und die Überwachung regelt die EU-Badegewässerverordnung.
Nach dem Infektionsschutzgesetz bzw. dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW sind die Gesundheitsämter für die Überwachung der Bäder zuständig:
- Kontrolle der Einhaltung der Hygienevorschriften in den Frei- und Hallenbädern sowie der Badeseen des Rhein-Kreises Neuss durch regelmäßige Kontrollen vor Ort
- Kontrolle der Untersuchungsergebnisse der Wasserproben
- Erstellen von Gewässerprofilen für die Badeseen
- Weitergabe der Untersuchungsergebnisse aus Badeseen an das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Verbraucherschutz
- Beratung der Betreiber und Nutzer zu Schwimmbeckenwasseraufbereitung und Desinfektion
- Bearbeitung von Beschwerden über mangelnde Hygiene in Bädern
Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Verbraucherschutz veröffentlicht jährlich eine Badegewässerkarte, anhand sich jeder über die Qualität der Badeseen in NRW informieren kann.