Betäubungsmittel
Gesundheit |
Betäubungsmittel sind stark wirkende Arzneimittel (zum Beispiel starke Schmerzmittel), deren Einnahme mit besonderen Risiken verbunden ist, da sie z.B. ein besonderes Suchtpotenzial haben. Das Missbrauchspotenzial ist vergleichsweise hoch, weshalb für Betäubungsmittel strenge gesetzliche Vorschriften gelten.. Diese Vorschriften regeln den Handel sowie die Verschreibung und Abgabe von Betäubungsmitteln.
Der Betäubungsmittelverkehr wird daher entsprechend überwacht.
Unter Umständen ist es erforderlich, dass Betäubungsmittel dauerhaft eingenommen, also auch auf Auslandsreisen mitgeführt werden müssen. Hierfür gelten besondere Regelungen. So ist beispielsweise - je nach Reiseziel - vom behandelnden Arzt eine Bescheinigung entsprechend der hier als Download zur Verfügung gestellten Muster erforderlich, die von dem für Ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamt zu beglaubigen ist. Ihr Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss stellt entsprechende Beglaubigungen gegen eine Gebühr von 10,00 Euro in Neuss (02131 928 5378) und Grevenbroich (02181 601 5370) aus. Für die Beglaubigung ist vorab ein Termin mit einer der nachstehenden Ansprechpersonen zu vereinbaren.