Bindehautentzündung
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Nicht jedes gerötete Auge ist hochansteckend. In den meisten Fällen liegen harmlosere Gründe für die Rötung vor. Ein Ausschluss aus der Gemeinschaftseinrichtung ist häufig nicht notwendig, nur weil das Kind ein „Leckauge“ hat („Augenschnupfen“). Eitrige Bindehautentzündungen treten relativ häufig als Begleitsymptom einer banalen (einfachen) Erkältung auf. Sie sind nicht meldepflichtig. Erkrankte sind in der Regel allerdings so beeinträchtigt, dass ein Besuch der Gemeinschaftseinrichtung aus diesem Grund nicht zu empfehlen ist. Außerdem ist eine Ansteckung weiterer Kinder durch Schmierinfektionen zu vermeiden. Nach einer Behandlung ist kein Attest erforderlich.
Ansteckende virale Bindehautentzündung (Adenovirus-Konjunktivitis)
Die Adenovirus-Konjunktivitis ist eine hochansteckende infektiöse Entzündung der Bindehaut des Auges.
Vorkommen
Adenovirus-Infektionen sind weltweit verbreitet. Der Mensch ist das einzige Reservoir.
Dauer der Ansteckungsgefahr
Eine Ansteckung ist möglich, solange das Virus in Sekreten nachweisbar ist, in der Regel während der ersten 2 Wochen (bis 3 Wochen) der Erkrankung.
Inkubationszeit
Die Inkubationszeit beträgt 5 bis 12 Tage.
Symptome
Zu Beginn zeigt sich auf einem oder beiden Augen eine Rötung, gefolgt von einer Schwellung der Augenbindehaut. Betroffene haben ein Fremdkörpergefühl im Auge. Das Auge juckt, tränt und reagiert empfindlich auf Licht. Häufig entwickeln sich auch eine Augenlidschwellung mit entzündlich bedingtem Hängen des Augenlids und eine Vergrößerung der Lymphknoten vor dem Ohr. In einigen Fällen kann nach etwa einer Woche die Entzündung auf die Hornhaut des Auges übergreifen.
Diagnose
Der direkte Virusnachweis kann mittels Nukleinsäurenachweis, Antigennachweis aus dem Konjunktivalabstrich oder Virusisolierung in Zellkulturen erfolgen.
Therapie
Die Therapie erfolgt symptomatisch.
Ausschluss von Kontaktpersonen
Nicht erforderlich, solange keine Symptome auftreten.
Wiederzulassung nach Erkrankung
Wenn keine Rötung oder kein Sekret mehr vorhanden ist. Im Einzelfall kann die Vorlage eines ärztlichen Attests vor einer Wiederzulassung in eine Gemeinschaftseinrichtung notwendig sein.
Hinweise zur Hygiene und zur Vorbeugung
Die Übertragung der Krankheitserreger kann vor allem durch eine effektive Händehygiene und Flächenhygiene verhütet werden. Der Erkrankte sollte Handtücher und andere Hygieneartikel wie Waschlappen, Cremes, Puder und so weiter nicht mit anderen teilen.