EPEC - Enteropathogene Escherichia coli
Gesundheit |
Vorkommen
Escherichia coli (E. coli) ist ein Bakterium und findet sich im gesunden Darm von Menschen und Tieren und ist in der Regel harmlos. EPEC ist ein Stamm des Bakteriums Escherichia coli, der Giftstoffe produzieren und Durchfallerkrankungen verursachen kann.
Übertragung
EPEC-Bakterien werden mit dem Stuhl ausgeschieden und von Mensch zu Mensch verbreitet (Schmierinfektion). Da auch Tiere EPEC-Bakterien in sich tragen können, sind weitere Infektionsherde, nicht durchgegartes Fleisch, Rohmilch, ungewaschenes Obst und Gemüse, aber auch kontaminiertes Trinkwasser.
Symptome
Bei einer Infektion mit EPEC-Bakterien können zwei bis fünf Tage nach Aufnahme des Erregers wässrige Durchfälle evtl. mit Blutbeimengungen, Übelkeit, Bauchschmerzen, Erbrechen, Appetitlosigkeit, Abgeschlagenheit und Fieber auftreten. Unter Umständen kann die Erkrankung für Säuglinge und Kleinkinder lebensbedrohlich werden, falls sie nicht ausreichend Flüssigkeit bekommen.
Therapie
Die Behandlung erfolgt symptomatisch mit Ersatz der verlorenen Flüssigkeit und Linderung der Symptome. Bei sehr starken, dauerhaften Durchfällen und Erbrechen sollte ein Arzt aufgesucht werden, eventuell muss der Flüssigkeitsverlust durch Infusionen ausgeglichen werden.
Empfehlung
Zur Vermeidung einer Übertragung sollten folgende Hygienemaßnahmen eingehalten werden:
- Erkrankte müssen sich nach jeder Toilettenbenutzung sowie vor der Nahrungszubereitung die Hände gründlich waschen. Das Gleiche gilt für Personen, die erkrankte Kinder gewickelt haben. Haben Kinder Durchfall, muss deren Händereinigung gegebenenfalls durch einen Erwachsenen durchgeführt werden beziehungsweise kontrolliert werden.
- Die Hände sollten zusätzlich desinfiziert werden, wenn sich Säuglinge, Kleinkinder, Pflegebedürftige, schwerkranke oder andere immungeschwächte Personen im Haushalt befinden.
- Es sollten möglichst Flüssigseife, gesonderte Handtücher oder besser nur einmal zu benutzende Papierhandtücher verwenden werden, um die Weiterverbreitung der Erreger einzudämmen.
- Mit Stuhl und Erbrochenem verschmutzte Wäsche ist mindestens bei 60°C zu waschen.
Besuch von Kindergärten, Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen
Kinder unter 6 Jahren, die an einer infektiösen Gastroenteritis (Magen-Darminfektion, zum Beispiel durch EPEC) erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen. Die Einrichtung darf erst 48 Stunden nach dem Abklingen der klinischen Symptome wieder besucht werden. Der Stuhl muss geformt sein. Allerdings sollte auch dann noch verstärkt auf Hygienemaßnahmen geachtet werden. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Wegen der Gefahr einer schnellen Ausbreitung der Erkrankung sollten Kinder auch bei schwachen Anzeichen zunächst zu Hause beobachtet werden.
Tätigkeiten in Lebensmittelbetrieben
Personen, die an einer EPEC-Darminfektion erkrankt sind oder bei denen der Verdacht auf eine Erkrankung besteht, dürfen gemäß § 42 Infektionsschutzgesetz nicht in Lebensmittelbetrieben
tätig sein. Diese Personen dürfen beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen bestimmter Lebensmittel nicht tätig sein, wenn sie mit diesen Lebensmitteln in Berührung kommen. Das gilt auch für Beschäftigte in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung.