Hebammen und Entbindungspfleger
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Zuständigkeit für Hebammen und Entbindungspfleger
Seit dem 01.04.2024 sind die Bezirksregierungen für die Durchführung der Hebammenberufsordnung (HebBO) zuständig.
Dies umfasst einerseits die Überwachung der Fortbildungsverpflichtung gem. § 7 Abs. 1 S. 1 HebBO, andererseits auch die Meldeverpflichtung aus § 8 HebBO in Verbindung mit § 6 Abs. 2 Nr. 12 Zuständigkeitsverordnung Heilberufe (ZustVO HB NRW). Über den externen Link in der Linkbox gelangen Sie zur zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf.