Hygiene in Schwimmbädern und Kleinbadeteiche
Gesundheit |
Schwimmen ist gesund für Herz, Kreislauf, Muskeln, Gelenke und Ausdauer. Die entspannende Wirkung des Wassers hat einen positiven Einfluss auf die Psyche. Daher sind Schwimmsport und die Bewegung im Wasser bei allen Altersgruppen sehr beliebt. Die Hallen- und Freibäder sowie die Badeseen im Rhein-Kreis Neuss werden intensiv genutzt zur Ausübung des Schwimmsports oder als Freizeitvergnügen.
Die Badegäste haben einen Anspruch auf eine hygienisch einwandfreie Beschaffenheit des Badewassers und aller sonstigen Bereiche des Badebetriebes. Rechtsgrundlage ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG), wonach Schwimm- und Badebeckenwasser nach dem so beschaffen sein muss, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist.
Hallen- und Freibäder, Kleinbadeteiche
Über mangelhaft aufbereitetes Badewasser in Frei- oder Hallenbädern, über gemeinsam genutzte Gegenstände und über Oberflächen, wie z.B. Fußböden oder Sitzflächen, können Krankheitserreger übertragen werden, die z.B. Ohrenentzündungen oder Hauterkrankungen verursachen.
Die Anforderungen an das Wasser und an die Aufbereitungstechnik in Schwimm- und Badebecken sind in der DIN 19643 festgelegt. Für Freibadeteiche gelten die aktuellen Empfehlungen des Umweltbundesamtes.