Kopfläuse
Kopfläuse können jeden befallen – Befall ist kein Ausdruck von Unsauberkeit.
Erkennen
Kopfläuse sind maximal 3,5 mm lang, gelblich bis bräunlich und ungeflügelt. Sie besitzen Klammerbeine, mit denen sie sich an den Haaren festhalten.
Die Eier, umgangssprachlich Nissen, sind bis 0,8 mm groß, oval, anfangs durchscheinend, später weiß. Etwa 10 Eier werden pro Tag von den Weibchen mit einer wasserunlöslichen Substanz an die Haare dicht an die Kopfhaut geklebt. Mit dem Wachstum des Haares erscheinen die Nissen später an der Haaroberfläche. Dann sind sie aber meistens bereits leer! Kopfläuse finden sich bevorzugt am Kopf im Schläfenbereich, hinter den Ohren, im Nacken und am Hinterkopf.
Übertragung
Der Befall mit Läusen erfolgt faktisch ausschließlich beim Haar-Haar-Kontakt mit einer befallenen Person. Umwege über Gegenstände sind absolut die Ausnahme. Gelegentlich werden Kopfläuse indirekt über Gegenstände, die innerhalb einer kurzen Zeitspanne gemeinsam benutzt wurden wie Mützen, Kämme oder Fahrradhelme, übertragen. Kissen, Kuscheltiere, Bettwäsche und Teppichböden müssen nicht entfernt beziehungsweise häufiger als üblich gereinigt werden.
Entwicklung
Alle Lausstadien (Larven, adulte Männchen, adulte Weibchen) saugen alle zwei bis drei Stunden Blut - sie vertrocknen und verhungern abseits des Körpers sehr schnell. Die Entwicklung im Ei dauert von der Ablage bis zum Schlüpfen der Larven etwa fünf bis sechs Tage, danach wird innerhalb von acht bis neun Tagen über mehrere Larvenstadien die Geschlechtsreife erreicht. Läuseweibchen leben etwa einen Monat und legen in dieser Zeit circa 250 Eier.
Symptome des Läusebefalls
Starkes Jucken der Kopfhaut und Schorfbildung.
Bekämpfung
- Waschen der Haare gemäß der Packungsbeilage mit insektizidhaltigem Läuse-Shampoo (zum Beispiel aus der Apotheke), ergänzt durch sorgfältiges Auskämmen, der mit Wasser und Haarpflegespülung angefeuchteten Haare, mit einem Nissenkamm.
- Je nach Produkt ist eine Wiederholung der Behandlung im Abstand von mehreren Tagen erforderlich. Bitte die Packungsbeilage beachten.
- Haare der Familienmitglieder untersuchen und gegebenenfalls mitbehandeln.
- Gegenanzeigen der Behandlung bei Kleinkindern und Schwangeren beachten.
- So genannte "Hausmittel", zum Beispiel Teebaumöl, können gesundheitsschädlich sein und sind zudem oft wirkungslos.
- Mögliche Fehler in der Behandlung sind zu kurze Einwirkzeiten, zu sparsames Aufbringen des Mittels, eine ungleichmäßige Verteilung des Mittels, eine zu starke Verdünnung des Mittels in triefend nassem Haar und das Unterlassen der Wiederholungsbehandlung.
Prophylaxe
Überlegen Sie, von woher der Befall herrühren könnte. Mit verdächtigen Personen den Haar-Haar-Kontakt vermeiden. Gemeinsame Kammbenutzung vermeiden. Sollten sich Läuse auch auf der Kleidung befinden, können dies Kleiderläuse sein (Beratung durch das Gesundheitsamt).
Vorgehen beim Auffinden von Läusen
Eltern/Erziehungsberechtigte:
- Leitung der Gemeinschaftseinrichtung informieren
- Enge Kontaktpersonen informieren
- Namentliche Meldung an das Gesundheitsamt durch Leitung der Gemeinschaftseinrichtung (Pflicht nach § 34Infektionsschutzgesetz)
- Ausgabe des Informationsblattes
- Einfordern einer Erklärung, dass eine Läusebekämpfung mit Insektizidshampoo vorgenommen wurde.
- Nach Behandlung dürfen betroffene Kinder wieder die Schule bzw. den Kindergarten besuchen.
- Überprüfung durch die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung nach einer Woche, ob noch (bzw. wieder) bewegliche Läuse vorhanden sind.
Leiter/-in einer Gemeinschaftseinrichtung
- Namentliche Meldung an das Gesundheitsamt (Pflicht nach § 34 des Infektionsschutzgesetzes)
- Ausgabe des Informationsblattes an die Eltern/Erziehungsberechtigten
- Die Eltern der gleichen Gruppe oder Klasse in dem der Kopflausbefall festgestellt wurde müssen, selbstverständlich anonym, benachrichtigt werden
- Schriftliche Bestätigung über die korrekte Durchführung der Behandlung von den Eltern/Erziehungsberechtigten einfordern
- Nach der ersten Behandlung darf die Gemeinschaftseinrichtung wieder besucht werden