Legionellen in Warmwassersystemen öffentlicher oder vermieteter Gebäude (Kurzfassung)
Gesundheit |
Am 20.06.2023 ist die Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) geändert worden. Hausbesitzer von Gebäuden mit großen Warmwassersystemen (Großanlagen) müssen ihre Anlagen dem Gesundheitsamt nicht mehr anzeigen. Das Warmwasser muss hingegen weiterhin regelmäßig auf Legionellen untersucht werden.
Welche grundsätzlichen Pflichten hat der Hauseigentümer bzw. Verwalter in Bezug auf die Trinkwasserinstallation?
Für den Verantwortlichen, Grundeigentümer oder Verwalter besteht als Betreiber gemäß Trinkwasserverordnung bzw. nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik folgende
Pflichten:
- Überwachung und Dokumentation der Betriebsparameter (Temperatur, Druck etc.)
- Durchführung der vorgeschriebenen Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen
- Führen eines Betriebsbuchs
- Anzeige von Grenzwertüberschreitungen und sonstigen Veränderungen des Trinkwassers an das Gesundheitsamt
- Information der Mieter über die Qualität des Trinkwassers auf der Basis der Informationen des Wasserversorgers, über die Zugabe von Aufbereitungsstoffen und über vorhandene Bleileitungen
Die hygienischen Mindestmaßnahmen sind:
- jährliche Inspektion des Trinkwassererwärmers (alle zwei Jahre, wenn nötig Reinigung und Entkalkung)
- jährliche Kontrolle der hydraulischen Einregulierungen
- monatliche Temperaturmessung und Dokumentation
- hygienisch-mikrobiologische (Legionellen) Untersuchungen
Welche Pflichten hat der Hauseigentümer bzw. Verwalter in Bezug auf Legionellen?
Was sind Legionellen?
Legionellen sind Bakterien, die eine schwere Lungenentzündung - die Legionellose oder auch eine grippeähnliche Erkrankung - das Pontiac-Fieber auslösen können. Sie können sich unter ungünstigen Voraussetzungen in Warmwassersystemen vermehren.
Menschen können sich infizieren, wenn sich kleine Wassertröpfchen bilden, die z.B. beim Duschen inhaliert werden. Jährlich erkranken schätzungsweise 30.000 Menschen an der Legionellose und etwa 50 bis 100 mal mehr an Pontiac-Fieber.
1. Prüfen, ob es sich um eine „Großanlage“ handelt
Eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung ist eine Anlage mit einem Speicher- Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss- Trinkwassererwärmer mit jeweils einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle. Dabei wird der
Inhalt einer Zirkulationsleitung nicht mit berücksichtigt (die Zirkulationsleitung ist die Leitung in einem Kreislauf für erwärmtes Trinkwasser, in der Wasser zum Wassererwärmer oder zum Wasserspeicher zurückläuft).
Entsprechende Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen definitionsgemäß nicht zu Großanlagen zur Trinkwassererwärmung.
2. Untersuchung des Warmwassersystems auf Legionellen
Je nach Gebäudegröße und Beschaffenheit des Warmwassersystems ist das Wasser an mehreren Probenahmestellen auf Legionellen untersuchen zu lassen, mindestens der Vor und Rücklauf, sowie an mindestens der am weitesten entfernten Entnahmestelle (Dusche). Bei mehreren Steigsträngen sind mehrere Proben zu entnehmen, so dass jeder Steigstrang „erfasst wird“. Es muss folglich nicht jeder Steigstrang, sondern eine repräsentative Auswahl beprobt werden.
3. Bekanntgabe der Untersuchungsergebnisse an das Gesundheitsamt
Das Erreichen einer Legionellenkonzentration von 100 KBE/100ml (Technischer Maßnahmenwert) in einer der Proben ist dem Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen und es ist eine Ortsbesichtigung, eine Überprüfung der Anlage sowie Gefährdungsanalyse zu veranlassen.
Liegen alle Messwerte unter 100 KBE/100 ml, muss das Gesundheitsamt nicht informiert werden.
Erläuterungen und Hinweise
Wer führt die Untersuchungen durch?
Die Probenahmen und Untersuchungen müssen von einem Labor durchgeführt werden, das in einer aktuellen Liste des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbrauerschutz Nordrhein Westfalen (LANUV) aufgeführt ist.
Wo werden die Proben entnommen?
Für die erste orientierende Untersuchung nach den technischen Regeln:
- Eine Probenahmestelle an den Steigsträngen, so dass jeder Steigstrang erfasst wird (die am weitesten entfernte Wasserentnahmestelle)
- Eine Probenahmestelle am Austritt des Trinkwassererwärmers
- Eine Probe am Eintritt in den Trinkwassererwärmer (Zirkulationsleitung)
Falls keine geeigneten Zapfhähne vorhanden sind, müssen sie nach der Trinkwasserverordnung vom Installateur eingebaut werden.
Wie oft muss untersucht werden?
Die Untersuchungen sind bei vermieteten oder anderen gewerblichen Gebäuden mindestens alle 3 Jahre zu veranlassen, bei öffentlichen Gebäuden jährlich. Werden in öffentlichen Gebäuden drei aufeinanderfolgenden Jahren keine Beanstandungen festgestellt, kann das Gesundheitsamt auch längere Untersuchungsintervalle festlegen, sofern die Anlage den technischen Regeln entspricht und die Anlage und die Betriebsweise nicht verändert werden.
In Bereichen mit Patienten, die ein höheres Risiko für Krankenhausinfektionen haben, sind stets jährliche Untersuchungen erforderlich.
Eine Verlängerung der dreijährigen Untersuchungspflicht für gewerbliche Großanlagen ist nicht möglich.
Wer führt Ortsbesichtigungen, Überprüfungen der Anlagen sowie Gefährdungsanalysen durch?
Soweit der Inhaber die Gefährdungsanalyse nicht selbst durchführen kann, kommen in Betracht:
- gemäß DIN EN ISO 170208 akkreditierte technische Inspektionsstellen für Trinkwasserhygiene
- nach Trinkwasserverordnung akkreditierte und nach § 39 Absatz 1 TrinkwV zugelassene Untersuchungsstellen (Labore)
- Planungs- und Ingenieurbüros (Planer)
- Handwerksbetriebe des Installationshandwerks (Vertrags-Installationsunternehmen nach AVBWasserV)
Muss der Eigentümer mit Strafen oder Bußgeld rechnen?
Wird die Legionellenuntersuchung im Warmwassersystem nicht oder nicht richtig durchgeführt, besteht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird.
Wer im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit Trinkwasser vorsätzlich oder fahrlässig abgibt, das Legionellen in so hoher Konzentration enthält, dass eine Schädigung der menschlichen Gesundheit zu besorgen ist, begeht eine Straftat.