Meldepflichtige Erkrankungen
Gesundheit |
Unter einer Infektion, umgangssprachlich "Ansteckung", versteht man das Eindringen und die Vermehrung von Krankheitserregern, z.B. Bakterien, Viren oder Pilzen in den menschlichen Organismus. Treten nach einer Infektion Krankheitssymptome auf, handelt es sich um eine Infektionskrankheit. Infektionskrankheiten können zeitlich und von der Symptomatik her sehr unterschiedlich verlaufen. Diese sind für den Erreger oftmals spezifisch. Sie können hochakut binnen weniger Tage entstehen oder sich über Wochen, Monate, manchmal Jahre hinweg langsam entwickeln. Es gibt lokalisierte -also auf konkrete Körpergebiete beschränkte- und generalisierte -den ganzen Körper betreffende- Infektionskrankheiten. Einige laufen bei einer nicht immungeschwächten Person nahezu unbemerkt (inapparent) ab oder äußern sich nur in leichten, unspezifischen Störungen des Allgemeinbefindens. Andere Krankheiten entwickeln ein hochdramatisches Krankheitsbild.
Die bedeutendsten Infektionskrankheiten unterliegen den Meldepflichten des Infektionsschutzgesetzes, d.h. der behandelnde Arzt oder das untersuchende Labor müssen die Erkrankungen dem Gesundheitsamt namentlich melden.
Die Beratung von Personen, die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder von ihr bedroht sind, die Ermittlung der möglichen Herkunft der Infektion und die Vermeidung der Weiterverbreitung sind eine der Hauptaufgaben des Gesundheitsamtes.